Schichtzulage für Azubis

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sammy38
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Schichtzulage für Azubis

Beitrag von sammy38 »

Hallo,
ich arbeite seit ein paar Jahren im Ev. Christophoruswerk (Diakonie NRW) als Altenpflegehelferin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun habe ich am 06/2015 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in diesem Hause begonnen. Aufgrund dessen, dass ich bereits ein paar Jahre in dem Unternehmen gearbeitet habe, erhalte ich zu meinem Ausbildungsgeld noch Wegebau. Das bedeutet, dass ich weiter mein Grundgehalt bekomme. Allerdings will mir mein Arbeitgeber keine Schichtzulagen bezahlen obwohl ich ständig Schichtarbeit leiste. Das heißt: Ich arbeite früh wie spät, samstags wie sonntags, feiertags und ab und an auch Nachtschicht und erhalte hierfür keine Zuschläge. Ich komme mir verarscht vor und frage mich warum ich dann nicht nur Frühschicht zugeteilt bekomme und ob dies so rechtens ist. Stehen mir als Auszubildende tatsächlich keine Schichtzuschläge zu?

In meinem Ausbildungsvertrag unter dem Punkt "Weitere arbeitsvertragliche Regelungen" steht folgendes:
Für den Ausbildungsvertrag gelten darüber hinaus die folgenden arbeitsvertraglichen Regelungen des Trägers der praktischen Ausbildung:
Die Bestimmungen der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler nach dem Krankenpflegegesetzt oder dem Hebammengesetzt (KrSchO) in der jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung. Jetzt kommts: Zeitzuschläge und Schichtzulagen (§11 Abs.1 und 2 KeSchO) werden jedoch nicht gezahlt. IST DIES RECHTENS?
Zuletzt geändert von sammy38 am Mo 19. Dez 2016, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo sammy 38,

das ist bei uns (AVR) genau so.

Gruß Doedl


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sammy38
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Beitrag von sammy38 »

Hallo doedl,

das glaube ich Dir gerne, dass dies bei euch auch so ist. Es stellt sich für mich nur die Frage, ob dies auch rechtens ist. Der(§11 Abs.1 und 2 KeSchO) sieht nämlich Schichtzuschläge vor. Nur mein Arbeitgeber hebelt dies durch seinen eigenen Vertrag wieder aus. Darf er das?
Für was oder wen hat den der KeSchO die Regelung getroffen, damit der Arbeitgeber diese wieder aushebelt? Das ist für uns schlecht, dann nehmen wir das mal raus. Ansonsten bist du nach KeSchO geregelt oder wie?
Danke für eure Antworten.

LG sammy38



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Sammy,

bei uns ist es rechtens; ob in Deinem Tarifgefüge, kann ich Dir nicht sagen, allerdings hab ich beim AVR Diakonie denselben Ausschluß für Azubis gefunden, wie bei uns.

Gibt es keine Mitarbeitervertretung bei Euch, die da Bescheid weiß?

Gruß Doedl
Zuletzt geändert von doedl am Di 20. Dez 2016, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.


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Sa-Biene
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Beitrag von Sa-Biene »

Ich sehe nicht, wo im Krankenpflegegesetz stehen soll, dass in der Ausbildung Zuschläge zu zahlen sind?

Davon ab, habe ich während der Ausbildung sowohl Sonntags- als auch Nachtzuschläge bekommen, allerdings zu einem wesentlich geringeren Satz, also letztlich waren das dann ca. 5 € mehr im Monat.



Edit: gefunden...im Kirchenrecht der evangelischen Kirche von Westfalen.
Zuletzt geändert von Sa-Biene am Di 20. Dez 2016, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Frage mich auch, was das Krankenpflegegesetz mit der Altenpflegeausbildung zu tun hat; um die geht es ja hier.


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sammy38
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Beitrag von sammy38 »

Ihr habt Recht! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die sonst so etwas in den Vertrag schreiben würden, wenn es nicht rechtens wäre. Allerdings finde ich es schon eine riesen Sauerei weil wir auf der Schicht immer nur zu zweit sind und ich vollwertig als zweite Kraft arbeite. Hier wird an der zweiten Kraft gespart weil man ja eine Azubi hat ist aber im Gegenzug zu geizig Zuschläge zu zahlen.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Seh es doch mal so:

Du kriegst dein volles Pflegehelfergehalt, obgleich Du dem Betrieb nur eingeschränkt zu Verfügung stehst, zu allen Zeiten weiter,
ob Du in der Schule bist oder Außeneinsatz im KH; Psych oder sonstwo hast.

Meinst Du nicht, dass Du dann auch ein paar Abstriche machen kannst?


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christ.ai
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Beitrag von christ.ai »

da stimme ich doedl voll zu.

zudem sei auch mal erinnert, dass Azubis in anderen Berufen

a) Schulgeld zahlen müssen - nicht bekommen - oder aber
b) viel weniger Azubigehalt bekommen.

Sei zufrieden mit dem was du hast.

Aber informieren bei MAV und ggf. Rechtsanwalt steht jedem frei und ist nie verkehrt.



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