Recht auf Pflegebett bei Pflegestufe 3?

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immmi96
Beiträge: 44
Registriert: Sa 30. Jun 2007, 21:55

Recht auf Pflegebett bei Pflegestufe 3?

Beitrag von immmi96 »

nachdem ich heute fast geplatzt bin auf der Arbeit, brauch ich dringend mal ein paar Infos

1)Hat eine BWin im Altenheim (Pflegestufe 3; überwiegend im Bett-nur kurzzeitig zu den Hauptmahlzeiten im Sessel/Rollstuhl) ein Anrecht auf ein funktionierendes Pflegebett?

Und wenn dieses kaputt ist (Verstellmechanismus - Kopfteil hoch) muß es zeitnah reperiert oder ausgetauscht werden?
oder kann man sich da tagelang mit Zeit lassen, nur weil der Hausmeister frei hat, und billigend in Kauf nehmen, dass
a) das Pflegepersonal sich den Rücken verrenkt, weil man die BW zum Essen/Trinken anreichen immer "hochnehmen" muß?
b) die BWin darunter leidet, weil sie immer in einer sehr unnätürlichen Position Essen/Trinken muß und stündlich jemand an ihr rumzerrt? (dazu sei gesagt, dass wir ihr natürlich viele Kissen in den Rücken legen, die aber unter ihren Gewicht auf der WDS nicht wirklich lange dort bleiben, wo sie hingehören)

Ich bin auf der Suche nach passenden Gesetzesvorschriften (damit läßt sich einfach besser argumentieren beim Chef, wenn es der PDL egal ist), vom Gefühl her würde ich sagen die Berufsgenossenschaft regelt ja die "Arbeitsumstände", aber mein "google" findet da nichts passendes....

2)Meine nächste Frage (passt auch dazu). Wieviele funktionierende (also technisch intakte) Toiletten-/Duschstühle müssen in einem Pflegeheim vorhanden sein?
(wir haben noch einen!...bei allen anderen sind entweder die Bremsen defekt->Sturzgefahr; oder das Plastik an den Sitzflächen hat einen Sprung ->Verletzungsgefahr)
Ich finde überall nur Texte in denen steht, dass "ausreichend" Hilfsmittel da sein müssen?
3)Und muß sowas im Altenheim eigentlich nie technisch überprüft werden (also Wartung)? Im KH kam da regelmässig bei allen Hilfsmitteln jemand, der die geprüft hat?

Ich wäre für jeden passenden Paragrafen dankbar :-) HILFE



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Recht auf Pflegebett bei Pflegestufe 3?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . was die Bewohner angeht, deren Interessen sind nicht im Arbeitsrecht geregelt ;-) Was hingegen die körperliche Belastung des Personals angeht, das ist in der LasthandhabVO im § 2 geregelt. Und den findest Du im Internet.
Ich stimme Dir zwar zu, dass es sich trefflich darüber streiten ließe, welche Maßnahmen und welche technischen Hilfen als geeignet anzusehen sind. Da dies jedoch eine allgemeine Verordnung ist, wäre es auch zuviel verlangt, wenn alles explizit aufgeführt würde.
Solche betriebsspezifischen Festlegungen mahnt sich im Normalfall der BR an, wenn es einen solchen gibt. Wenn nicht, könnte man versuchen das Gewerbeaufsichtsamt (heißt auch mancherorts "Amt für Arbeits-und Sicherheitstechnik") zu interessieren. Die meisten nehmen solche Hinweise dankbar entgegen und tauchen, ohne zu erwähnen dass sie einen Tipp bekommen haben, unerwartet und kurzfristig auf. Wie Euer dortiges Amt tickt, weiß ich nicht. Aber auch die interessieren sich nicht dafür, wie es den Bewohnern damit geht, sondern ausschließlich um die Gesundheitsbelastung der Mitarbeiter/innen . . .



Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Recht auf Pflegebett bei Pflegestufe 3?

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo immmi!

Wir schließen uns Wolfgang an, daß da in erster Linie wohl der Arbeitsschutz gefragt ist, weil die zusätzliche Belastung durch defekte Hilfsmittel auf eure Rücken geht. Außerdem kann man ein defektes Hilfsmittel wohl kaum als "ausreichend" bezeichnen, weil es faktisch nicht mehr zur Verfügung steht.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Recht auf Pflegebett bei Pflegestufe 3?

Beitrag von Kati123 »

Ich würde hier auch verschiedene Zuständigkeiten sehen. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist letztlich die HL verantwortlich. Die Sicherung der Pflegequalität ( und ein nicht funktionierendes Bett oder fehlende Hilfsmittel zur Körperpflege bedeuten eine Einschränkung der Pflegequalität ) verantwortet die PDL. Habt ihr keine Besprechungen ? ( Teamsitzung, Dienstbesprechung ? ). Wenn es dringend ist, würde ich es schriftlich verfassen mit Hinweis darauf dass es eilig ist, weil die Gesundheit der Pflegekräfte, sowie die Pflegequalität der Bewohnerin gefährdet ist. Habt ihr keine Ersatzbetten ? Wir haben immer 2 Betten auf Reserve stehen. Hilfsmittel wie Duschstühle unterliegen leider keinen Kontrollen, wobei der MDK im Saarland vermehrt darauf achtet und auch das Gesundheitsamt Wannen, Hilfsmittel und Lifter kontrolliert. " Ausreichend" ist halt immer ein dehnbarer Begriff. :confused:


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

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