prüfung

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
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Antje
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prüfung

Beitrag von Antje »

Hallo hab da mal eine Frage, kann man vorbestraft 2 kleine delikte zur prüfung zugelassen werden?????


Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig! ;)

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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo

So weit ich weiß kommt es darauf an welche Delikte es sind, bi Verstoß gegen das BTM darfst auf jedenfall nicht, das weiß ich so. Für gane genaue Infos frage mal hier: http://www.gewerkschaft-big.de

Grüße

Marcell



Antje
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Beitrag von Antje »

Danke dir für deine schnelle Hilfe :o ))
Also im Führungszeugnis sind die Einträge Trunkenheit am Steuer und Beleidigung. Führerschein war eingezogen ist aber nun wieder im Besitz.


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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi

Also wegen Beleidigung wirst sicher zugelassen, was das Trunkenheit am Steuer angeht bin ich mir nicht sicher, sollte aber eigentlich glatt gehen mit der Zulassung :yo .

Grüße

Marcell



Antje
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Beitrag von Antje »

Dein Wort in Gottes Ohren, den Führerschein hab ich ja wieder und fahr auch. Wo kann ich mich denn sonst noch erkundigen, ich bin ganz aussem Häuschen habe 6 std weinen am Stück hinter mir.Hoffe nur das das klappt 7 Wochen vor der Prüfung.
Gruss und Dank


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ApoPfleger
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Re: Zulassung

Beitrag von ApoPfleger »

Hallo Antje!

Bei dem Führungszeugnis geht es weniger um die Zulassung zur Prüfung als vielmehr um die anschließende Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Sowohl im Krankenpflege- als auch im Altenpflegegesetz steht hierzu gleichlautend
Eine Erlaubnis ... ist auf Antrag zu erteilen, wenn der
Antragsteller ... sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die
Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
Dies bezieht sich allerdings mehr auf "echte" Straftaten wie Körperverletzung etc.

Gruß

Apo 8)


Ich pflege, also bin ich.

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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi

Na siehste Antje keine Sorge mach deine Prüfung mit Ruhe wünsche dir viel Erfolg dabei :yo

Grüße

Marcell

P.S Ich verschieb das mal zum Arbeitsrecht :hehe



Antje
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Beitrag von Antje »

Ich hoffe so das ihr Recht habt denn ich habe mit meiner Lehrerin telefoniert die war total erschrocken und sagt das ich wohl nicht an den Prüfungen teilnehmen kann, sie sagt aber auch das sie sich nicht damit auskennt. Ich gehe morgen zur Schule und weiss garnicht so recht wie ich mich verhalten soll, auf was für ein Recht kann ich mich berufen, mein Gott das ist mein Traumberuf kann dovch nicht sein das so kurz vor der Prüfung alles zerplatzt wie eine Seifenblase.
Gruss und Dank


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Antje
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Beitrag von Antje »

Ja am Anfang meiner Ausbildung hab ich eins abgegeben, da stand nichts drin die Sachen sind während meiner Ausbildung passiert, meine Lehrerin hat keine gute Hoffung sie telefoniert heute mit dem Bundesgerichtshof.
Das warten macht mich völlig wahnsinnig, in der Schule zu sitzen ist wahnsinnig anstrengend üben ist im Moment auch nicht mein Kopf will nicht aber schon in 2 Wochen fängt die schriftliche an.


Gruss und Dank


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Jutta und Peter
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Ausschlußgründe

Beitrag von Jutta und Peter »

Nu mal Ball flach halten!!! Schon traurig genug, daß sich eine Lehrerin für Pflegeberufe so wenig im eigenen Berufsrecht auskennt, und dann auch noch ausgerechnet beim BGH anrufen wollen ist ja wohl geradezu lächerlich!

Wie bereits zitiert, ist die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erteilen, wenn nicht Gründe dagegen stehen, die auf die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs schließen lassen.

Leider sind die meisten bisher gültigen Landesgesetze sehr vage und benennen keine Gründe. Wir haben trotzdem eins gefunden: das Hessisches Gesetz über die Berufe in der Altenpflege. Dort wird in §2 Abs.1 Nr.3 auf §3 Abs. 1 Nr.1 Buchst. a) und b) der Heimpersonalverordnung verwiesen.

Nach der Definition der Heimpersonalverordnung sind Ausschlußgründe:
  • Verbrechen oder Straftat gegen das Leben, die
    sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit,
    vorsätzliche Körperverletzung,
    Erpressung, Urkundenfälschung, Untreue,
    Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Hehlerei

wenn dabei eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten herausgekommen ist, sowie

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in den letzten 5 Jahren.

Jede gegenteilige Behauptung der Lehrerin ist reine Schikane und Panikmache.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

Antje
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Beitrag von Antje »

Mensch das ist ja Klasse ein Lichtblick endlich, denn meine Lehrer sind sich nach 2Tagen Schule immer noch nicht sicher, könnt euch bestimmt nicht vorstellen was in meinem Inneren vorgeht in der Schule sitzen macht mich wahsinnig. ?( Aber ich glaube so langsam das ich doch zugelassen werde :god , dank euren Beiträgen.
Ich bin echt froh das es so ein Forum gibt :yo


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Antje
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Beitrag von Antje »

Also Montag Dienstag fang ich mit den schriftlichen Prüfungen an, hat sich doch noch alles zum guten gewendet :yo


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