Hallo,
ich habe gehört, dass es Voraussetzung ist, dass man in den letzten sieben Jahren mindestens ein Jahr im ambulanten Dienst gearbeitet haben muss, wenn man dort PDL machen möchte. Meine Recherchen ergaben bspw:
http://www.lfk-online.de/fileadmin/user ... rsonal.pdf
"2-jährige Berufstätigkeit in Vollzeit in einem Krankenhaus, einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder einem zugelassenen Pflegedienst innerhalb der letzten 5 Jahre, davon mindestens ein Jahr in der ambulanten häuslichen Krankenpflege bei einem zugelassenen Pflegedienst; bei Teilzeitkräften verlängert sich die Beschäftigungszeit entsprechend"
http://www.vdek.com/LVen/SAA/Vertragspa ... bulant.pdf
"Die PDL hat in diesem Zusammenhang durch Vorlage entsprechender Arbeitgeberbescheinigungen und der Sozialversicherungsnachweise der betreffenden Zeiten zu belegen, dass sie ihren Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre hauptberuflich ausgeübt hat, davon mindestens 1 Jahr in einem ambulanten Pflegedienst"
Andere Quellen, z.B. hier, sprechen von "in der Regel":
"Hinweis: Die verantwortliche Pflegefachkraft muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens zwei Jahre einen der vorgenannten Berufe hauptberuflich ausgeübt haben, davon in der Regel mindestens ein Jahr im ambulanten Bereich."
Ich finde weder in SGB IX noch in SGB V Hinweise darauf, dass dies tatsächlich so ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/71.html
"praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich."
Wo steht, dass von diesen zwei Jahren eines im ambulanten Bereich zu absolvieren ist?
PDL ambulant
AW: PDL ambulant
Keine Panik !
Schaue mal in die Rahmenvereinbarungen Deines
Bundeslandes. Da steht haarklein, was eine PDL
und/oder ihre Stellvertretung mitbringen müssen.
Oder frage direkt den MDK : Die überprüfen
solche Dinge - wissen also bescheid !
Schaue mal in die Rahmenvereinbarungen Deines
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und/oder ihre Stellvertretung mitbringen müssen.
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