Pausenregelung Nachtdienst
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- Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52
Pausenregelung Nachtdienst
Liebe Forenmitglieder
Wer kennt sich aus?
Situation ND, 1 FK, 1 Pflegeassistent
FK bekommt 45 Minuten ( AZ über 9 Std. ) als Arbeitszeit angerechnet da sie
Kurzpausen a 15 Minuten hat, in denen sie jedoch jederzeit abgerufen werden kann, wird, oder bereit sein muss.
Pflegeassistent hat zwar 3 feste Kontrollgänge ( ca. 1,5 Std. mit Dokumentation ), jedoch dazwischen genug "Leerlauf" bzw. arbeitsfreie Zeit.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Kann Pflegeassistent darauf bestehen für 45 Minuten die Einrichtung zu verlassen um " wichtige " Dinge zu erledigen so gegen 01:00 Uhr oder sind Kurzpausen ebenfalls möglich ( die er an und für sich sowieso hat )
Wer kennt sich aus?
Situation ND, 1 FK, 1 Pflegeassistent
FK bekommt 45 Minuten ( AZ über 9 Std. ) als Arbeitszeit angerechnet da sie
Kurzpausen a 15 Minuten hat, in denen sie jedoch jederzeit abgerufen werden kann, wird, oder bereit sein muss.
Pflegeassistent hat zwar 3 feste Kontrollgänge ( ca. 1,5 Std. mit Dokumentation ), jedoch dazwischen genug "Leerlauf" bzw. arbeitsfreie Zeit.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Kann Pflegeassistent darauf bestehen für 45 Minuten die Einrichtung zu verlassen um " wichtige " Dinge zu erledigen so gegen 01:00 Uhr oder sind Kurzpausen ebenfalls möglich ( die er an und für sich sowieso hat )
AW: Pausenregelung Nachtdienst
Nein sie kann nicht auf die 45 Min. darauf bestehen .Kann Pflegeassistent darauf bestehen für 45 Minuten die Einrichtung zu verlassen
Ausser der AG hat fest gelegt das die gesamte Pause von 01.-01.45 Uhr genommen werden muß.
Dann gilt allerdings für alle "Nachteulen" das sie Anspruch auf zusammen hängende 45 Min. Pause haben .
Aber grundsätzlich kann die Assist. in ihren Pausen, und wenn es nur 15 Min sind, tun und lassen was sie will.Auf keinen Fall muß sie in ihren Pausen erreichbar sein .
Allerdings muss nach 6 h Pause gemacht werden .
LG
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Pausenregelung Nachtdienst
. . . Zusatzfrage: bekommt der Pflegeassisten die Pausen auch als Arbeitszeit angerechnet, analog der Fachkraft, oder muss die Pausenzeit nachgearbeitet werden?
Fachkraft für Seniorenpflege
Off-Topic:
Hallo,
was ist denn ein Seniorenpfleger, bzw. eine Fachkraft für Seniorenpflege?
Danke für die Antworten.
Hallo,
was ist denn ein Seniorenpfleger, bzw. eine Fachkraft für Seniorenpflege?
Danke für die Antworten.
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AW: Pausenregelung Nachtdienst
Schwester Wolfgang
Der Pflegeassistent bekommt die Pausen nicht angerechnet,
"nachgearbeitet" müssen diese aber nicht werden.
Bitte berichtigen falls ich dies falsch verstanden habe.
Arbeitsbeginn 21:00 Uhr bis 06:45 abzüglich 45 Minuten Pause, ich nenne es mal Nettoarbeitszeit = 9 Stunden. Während der Pause übernimmt die FK den Bereich des Pflegeassistenten wenn Bewohner klingeln so dass dieser seine Pause in Ruhe durchführen kann.
Der Pflegeassistent bekommt die Pausen nicht angerechnet,
"nachgearbeitet" müssen diese aber nicht werden.
Bitte berichtigen falls ich dies falsch verstanden habe.
Arbeitsbeginn 21:00 Uhr bis 06:45 abzüglich 45 Minuten Pause, ich nenne es mal Nettoarbeitszeit = 9 Stunden. Während der Pause übernimmt die FK den Bereich des Pflegeassistenten wenn Bewohner klingeln so dass dieser seine Pause in Ruhe durchführen kann.
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AW: Pausenregelung Nachtdienst
Hallo Thanos
Ein Seniorenpfleger oder eine Fachkraft für Seniorenpflege ist Jemand, der seit über 20 Jahren seine Zukunft in der Gegenwart erlebt, und etwas ändern möchte. Du bist Krankenpfleger und hast mit dem Problem wohl etwas weniger zu tun. Wir beide pflegen Menschen. Ich drücke mich jetzt bewusst etwas provokativ aus. ( schätze Deine Beiträge sehr, und finde Dich sympathisch obwohl ich Dich nicht kenne .)
Während Du als Krankenpfleger die Reinigungskraft unter den Putzfrauen,-männern bist, sind wir Altenpfleger eben "nur Putzfrauen".
(Ich persönlich haben großen Respekt vor dieser Berufsgruppe , da ich putzen hasse, und diesen Beruf nicht machen möchte oder könnte)
Senior bedeutet der ältere, der älteste.
Als Seniorenpfleger pflege ich ältere Mitbürger.
Ich gehe mit der Zeit.
Es heißt ja auch nicht Altenbeiräte oder Altenbeauftragte sondern Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte.
Darum bin ich kein Altenpfleger sondern ein Seniorenpfleger.
Ein Seniorenpfleger oder eine Fachkraft für Seniorenpflege ist Jemand, der seit über 20 Jahren seine Zukunft in der Gegenwart erlebt, und etwas ändern möchte. Du bist Krankenpfleger und hast mit dem Problem wohl etwas weniger zu tun. Wir beide pflegen Menschen. Ich drücke mich jetzt bewusst etwas provokativ aus. ( schätze Deine Beiträge sehr, und finde Dich sympathisch obwohl ich Dich nicht kenne .)
Während Du als Krankenpfleger die Reinigungskraft unter den Putzfrauen,-männern bist, sind wir Altenpfleger eben "nur Putzfrauen".
(Ich persönlich haben großen Respekt vor dieser Berufsgruppe , da ich putzen hasse, und diesen Beruf nicht machen möchte oder könnte)
Senior bedeutet der ältere, der älteste.
Als Seniorenpfleger pflege ich ältere Mitbürger.
Ich gehe mit der Zeit.
Es heißt ja auch nicht Altenbeiräte oder Altenbeauftragte sondern Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte.
Darum bin ich kein Altenpfleger sondern ein Seniorenpfleger.
AW: Pausenregelung Nachtdienst
Off-Topic:
Der Rebell 2010,
danke für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe ist der "Seniorenpfleger" eine Art politisches Statement.
[quote]
Während Du als Krankenpfleger die Reinigungskraft unter den Putzfrauen,-männern bist, sind wir Altenpfleger eben "nur Putzfrauen".
[/quote]
Ich weiß was Du meinst. Bei uns gibt es keine Unterschiede zwischen Krankenpflege, Kinderpflege und Altenpflege. Ich weiß dass es Personen gibt, deren Ego ganz massiv von ihrem eigenen pseudo Status abhängt.
Ich hoffe mit dem neuen Pflegegesetz und der neuen Berufsbezeichnung fällt das alles weg.
Der Rebell 2010,
danke für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe ist der "Seniorenpfleger" eine Art politisches Statement.
[quote]
Während Du als Krankenpfleger die Reinigungskraft unter den Putzfrauen,-männern bist, sind wir Altenpfleger eben "nur Putzfrauen".
[/quote]
Ich weiß was Du meinst. Bei uns gibt es keine Unterschiede zwischen Krankenpflege, Kinderpflege und Altenpflege. Ich weiß dass es Personen gibt, deren Ego ganz massiv von ihrem eigenen pseudo Status abhängt.
Ich hoffe mit dem neuen Pflegegesetz und der neuen Berufsbezeichnung fällt das alles weg.
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Pausenregelung Nachtdienst
. . . um mal wieder auf die Frage zurück zu kommen (auch wenn die andere Debatte durchaus wert wäre, weiter geführt zu werden, nur nicht beim Arbeitsrecht):
wenn der/die Pflegeassistent/in wie beschrieben 21:00 bis 6:45 Uhr arbeitet und dafür lediglich 9 Stunden angerechnet bekommt, dann hat er/sie das Recht in den 45 Minuten Pause die Einrichtung zu verlassen, sich langzulegen um ein Nickerchen zu machen, oder sonstwas. Es ist schließlich seine/ihre Lebenszeit, die Früh an den Nachtdienst angehängt wird . . . .
wenn der/die Pflegeassistent/in wie beschrieben 21:00 bis 6:45 Uhr arbeitet und dafür lediglich 9 Stunden angerechnet bekommt, dann hat er/sie das Recht in den 45 Minuten Pause die Einrichtung zu verlassen, sich langzulegen um ein Nickerchen zu machen, oder sonstwas. Es ist schließlich seine/ihre Lebenszeit, die Früh an den Nachtdienst angehängt wird . . . .
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- Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52
AW: Pausenregelung Nachtdienst
Schwester Wolfgang
Pause ist Pause, da kann jeder tun und lassen was er will.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
[QUOTE Es ist schließlich seine/ihre Lebenszeit, die Früh an den Nachtdienst angehängt wird . . . .[/QUOTE] ??? Habe ich nicht ganz verstanden, sorry!
Nun in diesem konkreten Fall bin ich allerdings etwas am Zweifeln.
Das Nickerchen macht besagter Kollege schon mal nach den Rundgängen in der arbeitsfreien Zeit vor oder nach der Pause. Er ist auch eifrig damit beschäftigt während der Arbeitszeit sich um sein Handy bzw. seine Kontakte im sozialen Netzwerk zu kümmern.
Nun eine weitere Frage, muss die Pause am Stück erfolgen oder kann sie auf 1x30 Minute und 1x15 Minuten aufgeteilt werden?
freundliche Grüße
Pause ist Pause, da kann jeder tun und lassen was er will.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
[QUOTE Es ist schließlich seine/ihre Lebenszeit, die Früh an den Nachtdienst angehängt wird . . . .[/QUOTE] ??? Habe ich nicht ganz verstanden, sorry!
Nun in diesem konkreten Fall bin ich allerdings etwas am Zweifeln.
Das Nickerchen macht besagter Kollege schon mal nach den Rundgängen in der arbeitsfreien Zeit vor oder nach der Pause. Er ist auch eifrig damit beschäftigt während der Arbeitszeit sich um sein Handy bzw. seine Kontakte im sozialen Netzwerk zu kümmern.
Nun eine weitere Frage, muss die Pause am Stück erfolgen oder kann sie auf 1x30 Minute und 1x15 Minuten aufgeteilt werden?
freundliche Grüße
AW: Pausenregelung Nachtdienst
Der Gesetzgeber hat lediglich klar gestellt, dass der AG dem AN ab einer bestimmten Arbeitszeitlänge zwingend eine Pause gewähren muss. Dabei hat er nicht festgelegt, wann diese Pause zu gewähren ist und ob sie aufgeteilt werden kann.
Fest steht lediglich, dass
- bei einer Arbeitszeit ab 5:59 h eine Pausenzeit von 30 Minuten zwingend zu gewähren ist
- bei einer Arbeitszeit ab 8:59 h eine Pausenzeit von 45 Minuten.
- Die Pause darf nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeitszeit liegen =
der MA käme 30 Minuten später zur Arbeit, wenn er mindestens 6 Stunden zu arbeiten hätte. Er darf auch nicht 30 Minuten früher gehen und das als Pause betrachten. Will sagen, die Pause soll die Arbeit unterbrechen.
- wird eine Pause aufgeteilt, so muss jeder Pausenteil zwingend mindestens 15 Minuten lang sein. Sonst würde er nicht als Pause anerkannt.
Fest steht lediglich, dass
- bei einer Arbeitszeit ab 5:59 h eine Pausenzeit von 30 Minuten zwingend zu gewähren ist
- bei einer Arbeitszeit ab 8:59 h eine Pausenzeit von 45 Minuten.
- Die Pause darf nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeitszeit liegen =
der MA käme 30 Minuten später zur Arbeit, wenn er mindestens 6 Stunden zu arbeiten hätte. Er darf auch nicht 30 Minuten früher gehen und das als Pause betrachten. Will sagen, die Pause soll die Arbeit unterbrechen.
- wird eine Pause aufgeteilt, so muss jeder Pausenteil zwingend mindestens 15 Minuten lang sein. Sonst würde er nicht als Pause anerkannt.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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- Schwester Wolfgang
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- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Pausenregelung Nachtdienst
. . . der Gesetzgeer hat sich bewußt bei der Pausengestaltung (geteilt, oder zusammen) rausgehalten, weil es immer betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen gibt und diese zu berücksichtigen, wäre die typische Aufgabe für einen Betriebsrat - wenn es einen gibt . . .
@Der Rebell 2010 zum Thema Lebenszeit:
wenn ich täglich 45 Minuten länger an der Arbeitsstelle bin, dann sind das 45 Min. Zeit, die mir täglich für meine private Lebensgestaltung verloren gehen, denn ich könnte Früh schon eine Dreiviertelstunde eher im Bett liegen, Nachmittag eher ausgeschlafen sein und meine Freizeit anders planen. Das meinte ich mit Lebenszeit
Dass die Nachtwachen sich mit irgendwas beschäftigen, um munter zu bleiben, ist ganz normal. Als ich mal 2 Jahre als Dauernachtwache tätig war, habe ich mir allabendlich Bücher mitgenommen. Das ist wohl heutzutage eher nicht mehr so üblich - man greift zu den multimedialen Geräten.
Nun könnte ein pingeliger Arbeitgeber meinen, dass schließlich Arbeitszeit ist. Nichts dagegen - dann soll er einen Aufgabenplan für die Nachtwachen entwerfen, unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse (z.B. keine hochkonzentrierten Arbeiten zwischen 2:00 und 4:00 Uhr wegen dem Leistungstief) und vor allem unter Berücksichtigung dessen, dass immer etwas in der Nacht mit einem Bewohner sein kann, weshalb die Arbeiten laut Plan nicht erledigt werden können . . .
@Der Rebell 2010 zum Thema Lebenszeit:
wenn ich täglich 45 Minuten länger an der Arbeitsstelle bin, dann sind das 45 Min. Zeit, die mir täglich für meine private Lebensgestaltung verloren gehen, denn ich könnte Früh schon eine Dreiviertelstunde eher im Bett liegen, Nachmittag eher ausgeschlafen sein und meine Freizeit anders planen. Das meinte ich mit Lebenszeit
Dass die Nachtwachen sich mit irgendwas beschäftigen, um munter zu bleiben, ist ganz normal. Als ich mal 2 Jahre als Dauernachtwache tätig war, habe ich mir allabendlich Bücher mitgenommen. Das ist wohl heutzutage eher nicht mehr so üblich - man greift zu den multimedialen Geräten.
Nun könnte ein pingeliger Arbeitgeber meinen, dass schließlich Arbeitszeit ist. Nichts dagegen - dann soll er einen Aufgabenplan für die Nachtwachen entwerfen, unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse (z.B. keine hochkonzentrierten Arbeiten zwischen 2:00 und 4:00 Uhr wegen dem Leistungstief) und vor allem unter Berücksichtigung dessen, dass immer etwas in der Nacht mit einem Bewohner sein kann, weshalb die Arbeiten laut Plan nicht erledigt werden können . . .
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AW: Pausenregelung Nachtdienst
Hallo Schwester Wolfgang,
Ich gebe Dir vollkommen Recht. Es gibt auch einen Betriebsrat. In diesem konkreten Fall, bei dem der MA nicht nur während des Dienstes soziale Kontakte per Handy pflegt, sondern auch schon mal sein Nickerchen während der arbeitsfreien Zeit tätigt, und nur das notwendige Muss erledigt, da bin ich anderer Meinung. Ok, wenn jemand die Einrichtung verlassen will um z.B. Zigaretten zu hole, oder nach einem kranken Familienmitglied sehen möchte, vielleicht auch noch etwas zu Essen holen möchte (wenn es um diese Zeit überhaupt noch irgendwo etwas gibt) ist das für mich ok. Wenn aber jemand die meiste Zeit nur rumsitzt, dann aber noch Ansprüche stellt, sollte man diesen Jemand ganz klar Grenzen aufzeigen, denn ein echter Kollege würde sich so nicht verhalten.
Ich gebe Dir vollkommen Recht. Es gibt auch einen Betriebsrat. In diesem konkreten Fall, bei dem der MA nicht nur während des Dienstes soziale Kontakte per Handy pflegt, sondern auch schon mal sein Nickerchen während der arbeitsfreien Zeit tätigt, und nur das notwendige Muss erledigt, da bin ich anderer Meinung. Ok, wenn jemand die Einrichtung verlassen will um z.B. Zigaretten zu hole, oder nach einem kranken Familienmitglied sehen möchte, vielleicht auch noch etwas zu Essen holen möchte (wenn es um diese Zeit überhaupt noch irgendwo etwas gibt) ist das für mich ok. Wenn aber jemand die meiste Zeit nur rumsitzt, dann aber noch Ansprüche stellt, sollte man diesen Jemand ganz klar Grenzen aufzeigen, denn ein echter Kollege würde sich so nicht verhalten.
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AW: Pausenregelung Nachtdienst
Hallo Johannes, tolle Erklärung
Gibt es diese auch irgendwo ( z. B Arbeitsrecht oder anderen Seiten ) zur Vorlage für die " ungläubigen" ? Währe Dir sehr dankbar dafür.
Gibt es diese auch irgendwo ( z. B Arbeitsrecht oder anderen Seiten ) zur Vorlage für die " ungläubigen" ? Währe Dir sehr dankbar dafür.
AW: Pausenregelung Nachtdienst
Hallo,
Das Thema Pausen im Nachtdienst finde ich sehr schwierig und auch meiner Sicht ist hier Fingerspitzengefühl gefragt. Sowohl auf der Seite der Arbeitnehmer, als auch auf Seite der Arbeitgeber.
In § 2 ArbZG regelt der Gesetzgeber was Nachtarbeit ist.
In § 4 ArbZG wird festgelegt was Pausen sind und wir diese zu handhaben sind.
In § 4 ArbSchG legt der Gesetzgeber fest, dass Arbeitsplätze und die Arbeit nach den arbeitsmedizinischen Richtlinien zu gestalten sind.
Diese Richtlinien gibt der Gesetzgeber selbst nicht vor, sondern das macht unter anderem das Paul- Ehrlich- Institut. Das alles sind sicher wissenschaftliche Erkenntnisse und auch mit Beispielen, doch liegt es am Arbeitgeber diese in sein Unternehmen zu implementieren. Unter Umständen muss er von diesen Regeln Abweichen um anderen Bestimmungen Rechnung zu tragen.
Der Betriebsrat ist bei der Ausgestaltung dieser Regeln involviert, dies ergibt sich unter anderem aus §80BetrVG, §87BetrVG und §91BetrVG, sowie weiteren Rechtsnormen.
Kommt es nun zu irgendwelchen Streitigkeiten bezüglich der Pausenregelung im Nachtdienst und kommt gleichzeitig noch jemand mit irgendwelchen Paragraphen, Gerichtsurteilen sonstigen Normen daher, wird irgendjemand wohl mal schauen müssen wie die aktuelle Regelung im Unternehmen ist und ob diese dem Geist des Gesetzes entspricht. Und die sieht im oben beschriebenen Beispiel so aus, dass Helfer eine Pause machen und die Fachkräfte nicht. Die Fachkraft macht keine Pause da sie ja immer erreichbar ist, da der Helfer sie ja nicht ersetzten kann. In § 4 ArbZG seht nichts davon, dass es keine Pausen geben darf bei 9,75h Dienst, es werden keine Sonderregelungen zugelassen in diesem Paragraphen. Also muss der Arbeitgeber sein momentanes Vorgehen wohl ändern. Entweder der Helfer wird durch eine Fachkraft ersetzt oder es kommt jemand dazu, entweder den ganzen Dienst oder für die Pausenzeit. Also es entsteht erst mal ein Verwaltungsaufwand und dann auch Mehrkosten für den Arbeitgeber, und so weiter und so weiter und so weiter.
Das eigentliche Problem, dass der Pflegehelfer nicht ganz so fleißig ist, hätte man bestimmt durch einfaches Reden, oder eindringlicheres Reden lösen können. Der Lösungsweg über die Paragraphen, mag augenscheinlich legitim sein, ist aber hier nicht der eleganteste, für keine Seite. Ganz ehrlich der Arbeitgeber wird Frust schieben, der betroffene Helfer wird Frust schieben (erst recht wenn diese Aktion aus der Kalten herauskommt) und die anderen Kollegen bekommen eventuell einen Abarbeitungsplan auf Auge gedrückt den sie nicht wollen und als Resultat wird der Kollege der das angestoßen hat von allen gehasst deswegen. Das ist keine Lösung.
Sind wir mal ehrlich, jeder will doch einen ruhigen Nachtdienst. Die einen lösen mit ihrer freundlichen Art anstehende Probleme und andere verhelfen sich mit einem Nickerchen zu einer ruhigen Nacht. Hier gibt es nur eine Lösung: Reden. Sonst leiden alle. Man möge bedenken, es ist alles eine Frage des gegenseitigen Respekts, es ist ein Geben und Nehmen. Das betrifft die Arbeitnehmer untereinander und auch die Beziehung Arbeitnehmer <--> Arbeitgeber.
Das Thema Pausen im Nachtdienst finde ich sehr schwierig und auch meiner Sicht ist hier Fingerspitzengefühl gefragt. Sowohl auf der Seite der Arbeitnehmer, als auch auf Seite der Arbeitgeber.
In § 2 ArbZG regelt der Gesetzgeber was Nachtarbeit ist.
In § 4 ArbZG wird festgelegt was Pausen sind und wir diese zu handhaben sind.
In § 4 ArbSchG legt der Gesetzgeber fest, dass Arbeitsplätze und die Arbeit nach den arbeitsmedizinischen Richtlinien zu gestalten sind.
Diese Richtlinien gibt der Gesetzgeber selbst nicht vor, sondern das macht unter anderem das Paul- Ehrlich- Institut. Das alles sind sicher wissenschaftliche Erkenntnisse und auch mit Beispielen, doch liegt es am Arbeitgeber diese in sein Unternehmen zu implementieren. Unter Umständen muss er von diesen Regeln Abweichen um anderen Bestimmungen Rechnung zu tragen.
Der Betriebsrat ist bei der Ausgestaltung dieser Regeln involviert, dies ergibt sich unter anderem aus §80BetrVG, §87BetrVG und §91BetrVG, sowie weiteren Rechtsnormen.
Kommt es nun zu irgendwelchen Streitigkeiten bezüglich der Pausenregelung im Nachtdienst und kommt gleichzeitig noch jemand mit irgendwelchen Paragraphen, Gerichtsurteilen sonstigen Normen daher, wird irgendjemand wohl mal schauen müssen wie die aktuelle Regelung im Unternehmen ist und ob diese dem Geist des Gesetzes entspricht. Und die sieht im oben beschriebenen Beispiel so aus, dass Helfer eine Pause machen und die Fachkräfte nicht. Die Fachkraft macht keine Pause da sie ja immer erreichbar ist, da der Helfer sie ja nicht ersetzten kann. In § 4 ArbZG seht nichts davon, dass es keine Pausen geben darf bei 9,75h Dienst, es werden keine Sonderregelungen zugelassen in diesem Paragraphen. Also muss der Arbeitgeber sein momentanes Vorgehen wohl ändern. Entweder der Helfer wird durch eine Fachkraft ersetzt oder es kommt jemand dazu, entweder den ganzen Dienst oder für die Pausenzeit. Also es entsteht erst mal ein Verwaltungsaufwand und dann auch Mehrkosten für den Arbeitgeber, und so weiter und so weiter und so weiter.
Das eigentliche Problem, dass der Pflegehelfer nicht ganz so fleißig ist, hätte man bestimmt durch einfaches Reden, oder eindringlicheres Reden lösen können. Der Lösungsweg über die Paragraphen, mag augenscheinlich legitim sein, ist aber hier nicht der eleganteste, für keine Seite. Ganz ehrlich der Arbeitgeber wird Frust schieben, der betroffene Helfer wird Frust schieben (erst recht wenn diese Aktion aus der Kalten herauskommt) und die anderen Kollegen bekommen eventuell einen Abarbeitungsplan auf Auge gedrückt den sie nicht wollen und als Resultat wird der Kollege der das angestoßen hat von allen gehasst deswegen. Das ist keine Lösung.
Sind wir mal ehrlich, jeder will doch einen ruhigen Nachtdienst. Die einen lösen mit ihrer freundlichen Art anstehende Probleme und andere verhelfen sich mit einem Nickerchen zu einer ruhigen Nacht. Hier gibt es nur eine Lösung: Reden. Sonst leiden alle. Man möge bedenken, es ist alles eine Frage des gegenseitigen Respekts, es ist ein Geben und Nehmen. Das betrifft die Arbeitnehmer untereinander und auch die Beziehung Arbeitnehmer <--> Arbeitgeber.
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AW: Pausenregelung Nachtdienst
Liebe/r
Pegean, Thanos, Schwester Wolfgang, Johannes,
vielen Dank für Eure Beteiligung an diesem Thema, tolle Beiträge, danke!
Pegean, Thanos, Schwester Wolfgang, Johannes,
vielen Dank für Eure Beteiligung an diesem Thema, tolle Beiträge, danke!
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