Nachtschicht Ü50 ?
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- Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52
Nachtschicht Ü50 ?
Darf ein Mitarbeiter über 50 der sonst nur Früh/Spät arbeitet ohne dessen Zustimmung zum Nachtdienst eingeteilt werden ?
( Dienstvertrag unbekannt )
Beispiel: Dauernachtwache fällt aus, MA Ü 50 wird eingeplant, möchte aber nicht da er sich nicht sicher ist ob er diesen Dienst durchhält? Darf er verweigern ? Evtl. erst Untersuchung durch Betriebsarzt einfordern????
Wenn ja, wo findet man entsprechende verbindliche Informationen ?
Danke schon mal vorab
( Dienstvertrag unbekannt )
Beispiel: Dauernachtwache fällt aus, MA Ü 50 wird eingeplant, möchte aber nicht da er sich nicht sicher ist ob er diesen Dienst durchhält? Darf er verweigern ? Evtl. erst Untersuchung durch Betriebsarzt einfordern????
Wenn ja, wo findet man entsprechende verbindliche Informationen ?
Danke schon mal vorab
AW: Nachtschicht Ü50 ?
Es gibt ein Urteil vom BAG :
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... _zu_werdenAnspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Nachtschicht Ü50 ?
. . . pegean, Dein Link ist zwar richtig, aber für diesen Fall wohl eher nicht so zutreffend, denn es geht ja nicht um eine bekannte körperliche Einschränkung und es gibt kein ärztliches Attest über eine solche. Es geht ja auch (noch) nicht um eine Kündigung.
Zu dieser Fallkonstellation muss ich feststellen, dass sich bestimmte Dinge überraschend lange im kollektiven Gedächtnis halten. Es gab nämlich bis ca 2003/04/oder 05 im ArbZG noch den Passus, dass Arbeitnehmer über 50 nicht mehr zur Nachtarbeit eigesetzt werden dürfen, bzw., dass sie solches ablehnen dürfen. Das wurde, wie so viele arbeitnehmerfreundliche Gesetze mal eben so still und heimlich abgeschafft. Jetzt haben die Kolleginnen nur noch das Recht, dass sie bei Nachtarbeit jährlich arbeitsmedizinisch untersucht werden. Toll.
Irgendwann (auch in meinem Kopf war noch der alte Passus) hatte ich mal nachgeschlagen und festgestellt, dass das sang- und klanglos verschwunden war . . . .
Einziger Tipp, den man der Kollegin geben könnte wäre, sich ein Attest vom Arzt zu besorgen. Und dann käme pegeans Gerichtsurteil zum Zuge . . .
Zu dieser Fallkonstellation muss ich feststellen, dass sich bestimmte Dinge überraschend lange im kollektiven Gedächtnis halten. Es gab nämlich bis ca 2003/04/oder 05 im ArbZG noch den Passus, dass Arbeitnehmer über 50 nicht mehr zur Nachtarbeit eigesetzt werden dürfen, bzw., dass sie solches ablehnen dürfen. Das wurde, wie so viele arbeitnehmerfreundliche Gesetze mal eben so still und heimlich abgeschafft. Jetzt haben die Kolleginnen nur noch das Recht, dass sie bei Nachtarbeit jährlich arbeitsmedizinisch untersucht werden. Toll.
Irgendwann (auch in meinem Kopf war noch der alte Passus) hatte ich mal nachgeschlagen und festgestellt, dass das sang- und klanglos verschwunden war . . . .
Einziger Tipp, den man der Kollegin geben könnte wäre, sich ein Attest vom Arzt zu besorgen. Und dann käme pegeans Gerichtsurteil zum Zuge . . .
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- Beiträge: 99
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AW: Nachtschicht Ü50 ?
Danke Pegean, Danke Schwester Wolfgang
Ihr habt beide Recht !
Aufgrund meiner " mehrjährigen " Erfahrung wird ein MA Ü 50 oder egal wie alt,
der sozusagen " zwangsweise " zum Nachtdienst herangezogen wird" sowieso erst einmal seinen HA aufsuchen.
Da ich kaum MA/er kenne, die aufgrund ihres Pflegeberufes nicht auch irgendwelche damit verbundene gesundheitliche Probleme haben, wird der HA diese MA selbstverständlich krank schreiben.
Natürlich nicht wegen Angst, Unsicherheit, oder anderen persönlichen Gründen.
Dann muss auch noch deren Tagdienst abgedeckt werden und das ist eine riesige Belastung für die übrigen MA die ja sowieso immer da sind, zu allem ja sagen ob sie wollen, können, oder nicht.
Diese gilt es zu schützen, das ist meine Ansicht.
Wie kann man das Problem lösen ?????
Ihr habt beide Recht !
Aufgrund meiner " mehrjährigen " Erfahrung wird ein MA Ü 50 oder egal wie alt,
der sozusagen " zwangsweise " zum Nachtdienst herangezogen wird" sowieso erst einmal seinen HA aufsuchen.
Da ich kaum MA/er kenne, die aufgrund ihres Pflegeberufes nicht auch irgendwelche damit verbundene gesundheitliche Probleme haben, wird der HA diese MA selbstverständlich krank schreiben.
Natürlich nicht wegen Angst, Unsicherheit, oder anderen persönlichen Gründen.
Dann muss auch noch deren Tagdienst abgedeckt werden und das ist eine riesige Belastung für die übrigen MA die ja sowieso immer da sind, zu allem ja sagen ob sie wollen, können, oder nicht.
Diese gilt es zu schützen, das ist meine Ansicht.
Wie kann man das Problem lösen ?????
Zuletzt geändert von Der Rebell 2010 am So 1. Mai 2016, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fehler
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- Schwester Wolfgang
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AW: Nachtschicht Ü50 ?
. . . das Problem ließe sich lösen, wenn man einen Betriebs-oder Personalrat hat. Dienstpläne sind für BR mitbestimmungspflichtig und der BR kann andere Lösungsvorschläge unterbreiten. Geht die Geschäftsleitung nicht darauf ein, kann der BR den Dienstplan sperren. Will der Arbeitgeber ihn trotzdem anwenden, kann man das auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen. Aber wie geschrieben - klappt nur mit einem BR. Wenn Ihr einen solchen nicht habt, dann sollten sich ganz fix ein paar pfiffige MA zusammentun, und unter gewerkschaftlicher Obhut einen Wahlvorstand bilden und dann eine BR-Wahl einläuten.
Für einen einzelnen MA ist es in der Regel weitaus schwieriger, zumal - wie beschrieben - der Gesetzgeber sich da vornehm zurückhält . . .
Für einen einzelnen MA ist es in der Regel weitaus schwieriger, zumal - wie beschrieben - der Gesetzgeber sich da vornehm zurückhält . . .
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