Minusstd. bei Krank

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Setera
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Minusstd. bei Krank

Beitrag von Setera »

Hallo und guten Abend zusammen.
Es geht um meine Freundin.
Im Dez. betrug die Sollarbeitszeit 168 Std.
Das sind bei 12 Std. Schichten 14 x arbeiten.
Der AG arbeitet immer in diesem Schichtsystem. Nur in ganz seltensten Fällen wird eine Schicht mal geteilt.
Nun gibt es folgendes Problem. Meine Freundin war 3 Tage krank. Nun wurden ihr auf dem Stundenzettel für diese 3 Tage ( sie hätte da Dienst gehabt) jeweils nur 8 Std.. berechnet.
So kam sie auf 12 Minusstd. und muss jetzt im Jan. eine Nacht mehr arbeiten.

Ich war bisher immer der Meinung, dass man durch Krank nicht in Minus geraten darf.

Bei der Urlaubsberechnung werden die 26 Tage mit je 8 Std. berechnet, was wir auch ok. finden, sonst müssten ja die Urlaubstage gekürzt werden.
Frage: Wie seht ihr die Sache und gibt es irgendwas zum nachzulesen?
Betriebsrat/ Mitarbeitervertretung gibt es leider nicht.

Mit lb. Grüßen

S e t e r a
Zuletzt geändert von Setera am Mi 18. Jan 2017, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.



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Schwester Wolfgang
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AW: Minusstd. bei Krank

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . wenn eine Arbeitnehmerin während des bestehenden Dienstplanes erkrankt, dann werden die Stunden so berechnet, als ob sie die Schicht so gearbeitet hätte. Das kann zum Nachteil oder Vorteil für beide Seiten sein. Hätte ich frei gehabt, dann sind die freien Tage futsch, also Pech für den Arbeitnehmer. Müsste ich hingegen arbeiten, dann Pech für den Arbeitgeber (besonders wenn es sich um Feiertage handelt).
Ist hingegen noch kein Dienstplan erstellt und man meldet sich wegen einer geplanten OP oder ähnlichem als Arbeitsunfähig, dann ist es unzulässig in diesen Zeitraum einen Überstundenabbau einzuplanen.

Alles hübsch nachzulesen in der ver.di Schichtplanfibel https://gesundheit-soziales.verdi.de/++ ... SCREEN.pdf

Für die Kollegin heißt das im Klartext, bei der PDL vorzusprechen und darauf hinzuweisen, dass es so nicht geht. Sollte kein Einlenken möglich sein, dann entweder zum Betriebsrat, Personalrat, oder MAV und Beschwerde einlegen. Gibt es eine solche Institution nicht, dann würde ich zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft gehen (wenn sie Mitglied ist), oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn sie eine gute Rechtsschutzversicherung hat).
Letzteres heißt ja nicht gleich, dass man den Betrieb verklagen muss - mitunter genügt schon ein freundlicher Brief eines Anwalts und bewirkt Wunder . . .

P.S.: das betrifft jedoch nur die Stundenberechnung auf dem Dienstplan. Hat nix mit der Bezahlung zu tun, denn nach §4 EntgFG ist der Durchschnittsverdienst für die Krankheitstage zu zahlen. Also bitte die Bezahlung nicht mit der Stundenabrechnung in einen Topf werfen!
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Mi 18. Jan 2017, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung



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doedl
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AW: Minusstd. bei Krank

Beitrag von doedl »

Immer wieder Kopfschüttel.....


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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Schwester Wolfgang
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AW: Minusstd. bei Krank

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . am besten nicht nur den Kopf schütteln, sondern ihn auch gebrauchen und mit den möglichen rechtlichen Mitteln dagegen angehen . . . :-)



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