mindestens 25% bei Nachtarbeit?

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Anspruch auf mindestens 25% bei Nachtarbeit?

JA, das Urteil reicht aus
3
20%
NEIN, nur ein Urteil reicht nicht aus
9
60%
ich weiß nicht
3
20%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 15

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Lilli2710
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AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Beitrag von Lilli2710 »

... wie geschrieben, ich halte euch auf dem laufenden.
Aber jetzt mach ich erst einmal Urlaub 8) :yo



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Lilli2710
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AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Beitrag von Lilli2710 »

Ich möchte euch kurz einen Zwischenstand geben.

Inzwischen wissen wir, dass ein Urteil (LKW-Fahrer) nicht ausreicht ... noch nicht ausreicht und es noch eine Einzelfallentscheidung ist.

3 Kollegen haben einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung / Anpassung der Nachtzuschläge (überhaupt und nicht nur DN) an den AG gestellt.
Der AG hat den Antrag von seinem Anwalt prüfen lassen. Dieser hat mit unverständlichem Paragraphenkauderwelch, welches ein Laie nicht versteht und endlos langen Sätzen mit zig Komma getrennt, abgelehnt (dafür hat er sage und schreibe 10 Wochen und nochmalige 3 schriftliche Fristsetzungen von Kollegenseite gebraucht !).
Man hat irgendwie rauslesen können, dass die Ablehnung sich wohl auf "Rufbereitschaft" und " ... da in der Nacht wenig zu tun ist ..." ( :eek: ... ja klar, man wartet ja nur, ob ein Bewohner von den 53 die man allein versorgt, vielleicht mal klingelt) beruft, was natürlich in unserem Fall absolut nicht zutrifft.
Momentan wird jedenfalls diese Begründung anwaltlich (von Kollegenseite) geprüft.

Der momentane Stand also ... alles gerade in Arbeit.

Sobald die gesamte Angelegenheit beendet ist lass ich euch das Ergebnis wissen, kann aber echt noch dauern, denn die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam.

Und egal wie das endet : wenn negativ, dann haben wir es wenigstens versucht und man merkt, wir fragen nach und lassen uns nicht alles stillschweigend bieten.
Und wenn positiv, dann gibts vielleicht (je nachdem ob/wie man sich nun einigt) ein neues Urteil, welches dem Nächsten weiterhilft ;)


"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Mi 28. Sep 2016, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
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johannes
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AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Beitrag von johannes »

So ist es richtig. Auch wenn der AG mit noch so vielen Finessen kommt, lasst euch nicht entmutigen. Er ist doch von euch abhängig, oder? Vielleicht kann man das ja mal durchblicken lassen (holt euch aber vorher fachlichen Rat ein, damit ihr nicht ins offene Messer lauft) ...


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Lilli2710
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AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Beitrag von Lilli2710 »

Ich möchte diesen Tread noch einmal aus der Versenkung holen da ich euch das Ergebnis versprochen hatte :

Der Antrag wurde von dem (Betriebs)Anwalt abgelehnt mit folgender Begründung :

Bei diesem Kläger handelt es sich um ein LKW- Fahrer, welcher Pakete befördert. Diese Tätigkeit hätte aber auch am Tag ausgeführt werden können und da die Chefin darauf bestand das in den Nächten zu erledigen, mußte sie 25% Nachtzuschlag zahlen.
Nun ist es (nicht nur) in der Pflege so, dass die Versorgung auch in der Nacht stattfinden muss, der AG hat also keine andere Wahl. Dadurch wäre er "bestraft", müsste er 25% bzw. 30% (Dauernachtwache) zahlen.

Diese Begründung wurde auch durch viele viele § und anwaltliches Kauderwelsch begründet, so dass wir sie von unserem Anwalt prüfen ließen.
Dieser kam zu dem Entschluss, dass dieses schon irgendwie begründet und eine Kannbestimmung wäre, aber jedoch trotzdem große Aussicht auf Erfolg hätte wenn man klagen würde (kommt wohl auch immer etwas auf den Richter an ;) ).
Gleichzeitig riet unser Anwalt uns jedoch von einer Klage ab mit der Warnung " der AG kann Sie deshalb zwar nicht kündigen, aber er sitzt immer am längeren Hebel und wird einen Grund finden, wenn er will" (versetzen etc.).
Er meinte auch, er zieht den Hut vor uns, dass wir überhaupt schon soweit gegangen sind, er hätte schon mehrere Personen aus der Pflege vertreten, jedoch waren die entweder schon gekündigt oder hatten eh vor zu kündigen.
Er riet uns, uns mit mehreren Kollegen zusammen zu tun (mindestens 10) und eine Sammelklage einzureichen. So vielen Kolleginnen kann er nicht gleichzeitig "eins auswischen".

Und da die Kollegen zwar alle laut meckern und dann kneifen ... :mad:
Hätten meine Kollegin und ich etwas erreicht wäre es ja toll gewesen, davon zu profitieren (die Bösen wären wir ja gewesen). Aber von einer Sammelklage wollte dann doch niemand etwas wissen ... "Ach neiiiiin ... guck mal, es gibt Einrichtungen den gehts noch mieser".

Jaaaaa, aber es gibt auch viele Einrichtungen, da gehts um vieles besser.
Und in einer von diesen wäre ich längst, gäbe es nicht die befristeten AV.
Ich hab einen Festvertrag und der ist für mich, in meinem Alter (Bj. 62) nun mal sehr viel wert ;)
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Fr 3. Mär 2017, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.



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