Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

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Lana
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Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

Beitrag von Lana »

Guten Tag. Ich bin von ca. 1 monat mit Ausbildung zum Pflegefachkraft fertig. Nun habe auch schon der AV als Exe in einer Stationären Einrichtung unterschreiben. Leider erst nach nach paar Wochen stellt sich fest das nicht alles gesetzlich korrekt hier läuft. Die Medikamenten Verteilung sowie auch Medi verabreichung wird hier von jedem durchgeführt auch von ungelernten hilfern. Ich habe das Verantwortung für WB wo ich arbeite und mir es is durch aus bewusst das wenn ich sowas zu lasse mach ich mich strafbar wenn etwas schief läuft uns z.b. Medis vertauscht würden oder wie auch immer. Ich weigere mich das wegen den WB unter mein Verantwortung zu übernehmen. Womit ich mich nicht gerade beliebt zwischen den Kollegen tue. Die Situation ist recht schwierig und suche vergeblich nach den ausweg. Vielleicht hat da ein oder andere gute Ratschlag was ich tun soll. Mit Vorgesetzten zu reden bringt nichts. Das habe ich schon versucht. ☹



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Lilli2710
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AW: Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

Beitrag von Lilli2710 »

Bei uns ist das Bestandteil der Stellenbeschreibung für Pflegehelfer :
"... Medikamente, die von einer Pflegefachkraft gestellt werden, verteilen und verabreichen (die jährlich stattfindende Begutachtung durch den MDK bestätigte diese Verfahrensweise)".



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Moin Lana !

Hilfskräfte dürfen Medikamente ausgeben.
Aber .....
Sie müssen dafür eine "materielle Qualifikation" haben.
Das meint: Sie müssen nachweislich darin geschult sein.
Wenn Eure Helferlein so einen Zettel in der Personalakte oder sonstwo haben, ist alles gut.

Nur als Schichtleitung/!Verantwortliche! musst Du wissen, wer was darf oder nicht.

Hier stinkt der Fisch !
Sehe zu, dass Du vernünftig eingearbeitest wirst.
Wenn Deine WBL keine Zeit oder Lust dazu hat, marschierst Du zur PDL und lässt Dir die Nachweise vorlegen.

!!!!!! Und schaue mal in die Leistungsnachweise !!!!! :
Wer gibt die Medikation, und wer zeichnet die Durchführung ab ????
Wenn das nicht übereinstimmt, hast Du allen Grund zu fliehen !!!!!

--- Noch bist Du (vermutlich) in der Probezeit? Die gilt für beide Seiten ! ---

LG aus und nach Fishtown
Frieda
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am So 11. Dez 2016, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.



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Lilli2710
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AW: Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

Beitrag von Lilli2710 »

[quote=""Elfriede""]...
Wenn Eure Helferlein so einen Zettel in der Personalakte oder sonstwo haben, ist alles gut...[/quote]

Sorry, ich hab viel Verständnis und Humor ... aber Pflegehelfer als "Helferlein" zu bezeichnen finde ich schon etwas respektlos.



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Griesuh
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AW: Medikamenten verteilung durch ungelernte Pflegekräfte

Beitrag von Griesuh »

Lilli und Elfriede, genauso ist es mit dem Vertreilen der Medikamente bei Pflegehilfskräften.
In Hessen ist es so, dass sogenannte Helfer in der Pflege, mit mind. 500/h Qualifikation, die sogenannte geringe Behandlungspflege erbringen dürfen. Dazu zählt: RR und BZ Messen, einfache Insulin -Injektion, KS-Strümpfe an aus, vorgerichtete Medis verteilen.

Die 1 jährig examinierten dürfen sogar laut den Versorgungsverträgen und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen, in Hessen etwas mehr an Behandlungspflege erbringen.

Das nennt sich dann geringfügige Behnadlungspflege. Zu der oben genannten Behandlungspflege kommt noch die intensivierte Insulin Injektion und der Verbandwechsel bei PEG ( Ohne medizinische Versorgung) , kälteträger auflegen, gabe von Augentrofpen und medizinische Einreibungen und medizinische Bäder hin zu.

Das alles ist nach zu lesen in den Leistungsbeschreibungen, die Bestandteil der Versorgungsverträge die zwischen den Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen abgeschlossen wurden.

Diese Leistungsbeschreibungen sollten ansich jeder Heimleitung, PDL und WBL bekannt sein und zur Einsicht für die Mitarbeiter bereitliegen.
Diese Leistungsbeschreibungen weichen jedoch von Bundesland zu Bundesland ab.

Und nach diesen Leistungsbeschreibungen werden die Stellenbeschreibungen erstellt.

Und wie schon gesagt wurde, müssen die Helfer in der Pflege und die 1 jährigen Helfer von einer verantwortlichen Pflegefachkraft angelernt, eingearbeitet und die ordnugsgemäße Ausführung dokumentiert und von beiden unterrschrieben werden. Dann sind mind die Helfer in der Pflege und die 1 jährigen, mind. einmal jährlich auf die ordnungsgemäße Ausführung dieser Behandlungspflege ünerprüft werden. Alles ist fein säuberlich zu dokumentieren.
Letztendlich werden diese Überprüfungen der Pflegehilfskräfte bei den jährlichen Qualitätskontrollen durch den MDK überprüft.

Und Lena, einen Tipp habe ich für dich: frage deine HL, PDL oder WBL nach diesen Leistungsbeschreibungen und lese dich dort ein.

Dann Tipp Nr. 2:

du machst gerade dein Examen, du hast es theoretisch drauf, kannst auch praktisch die erlernten Pflegemaßnahmen ausführen.

Jedoch fehlt dir noch jegliche praktische Erfahrung im selbstständigen arbeiten, sowohl in medizinischer als auch Pflegerischer hinsicht.
Dieses Erfahrung sammeln fängt jetzt erst nach deinem Examen an.

Deshalb halte dich etwas bedeckter. Ich denke mit diesem verhalten machst du dir wahrlich keine Freunde.


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