Wir haben auf der Sozialstation eine Schülerin die das Einjährige schon hat und jetzt weiter macht zur Pflegefachkraft
Sie ist im 2.Ausbildungsjahr
Nun wird sie von unserer PDL ständig in der Hauswirtschaft, also auch putzen eingesetzt, da wir dafür zur Zeit zu wenig Personal haben
Ist das erlaubt ,da sie zur Zeit nur das Einjähriges hat? Welche Tätigkeitensmerkmale greifen da? Wenn ja in welchem Ausmaß? Wenn nicht, welcher Paragraph greift da.Haben Auszubilden da besondere Rechte
LG Tippsli
MAV
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re: MAV
Hallo Tippsli
schau mal in Eurem Tarifvertrag- da steht klar, welche Tätigkeitsmerkmale welche Lohngruppe bedeuten.
Dann wäre mal interessant, ob ihr Stellenbeschreibungen für Eure Mitarbeiter habt- auch da solltest Du fündig werden.
Letztlich bleibt noch das Curriculum der Altenpflegeausbildung; von Hauswirtschaft wird da nicht allzu viel drin stehen, vermute ich mal.
Die praktische Ausbildung soll die theoretischen Kenntnisse aus dem Unterricht umsetzen; nicht dauerhaft einen Schüler für ausbildungsfremde Tätigkeiten einsetzen.
Gruß Doedl
schau mal in Eurem Tarifvertrag- da steht klar, welche Tätigkeitsmerkmale welche Lohngruppe bedeuten.
Dann wäre mal interessant, ob ihr Stellenbeschreibungen für Eure Mitarbeiter habt- auch da solltest Du fündig werden.
Letztlich bleibt noch das Curriculum der Altenpflegeausbildung; von Hauswirtschaft wird da nicht allzu viel drin stehen, vermute ich mal.
Die praktische Ausbildung soll die theoretischen Kenntnisse aus dem Unterricht umsetzen; nicht dauerhaft einen Schüler für ausbildungsfremde Tätigkeiten einsetzen.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste