Lohnsteuer

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schwarzer sonnenstrahl
Beiträge: 825
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44

Lohnsteuer

Beitrag von schwarzer sonnenstrahl »

hey ho,

ich hab da mal ne frage:

ich hab meinen alten AG im Juni 2013 verlassen. seit August 2013 arbeite ich bei meinem jetzigen AG und habe ganz normal gehalt bekommen. heute hat mir meine personalbearbeiterin gesagt das ich seit 10.12 auf lohnsteuerklasse 6 gesetzt worden bin, wo ich vorher lohnsteuerklasse 1 war. ich hab nach laaaaaaangen und aufreibenden telefonaten mit dem finanzamt heraus bekommen das sei 10.12 mein alter AG sich als hauptarbeitgeber angemeldet hat und mein jetziger AG sich nur als nebentätigkeit eintragen lassen kann.
nach dem ich mit meinem super-duper-ex-AG in verbindung gebracht hab, kam herraus das seit dem ein system fehler bei mehreren ex-arbeitnehmern aufgetreten ist.
sie wollen mich erst im nächsten monat ummelden. wie kann das sein?
müssen die nicht sofort das rückgängig machen?
ich bin tierrisch sauer! einen monat haben die zeit gehabt das rückgängig zu machen und ich hab jetzt über 100 euronen weniger wegen diesem blödem verein. das ist viel geld bei nem kleinen azubigehalt.
sorry,aber ich ärger mich echt arge.

wäre super wenn mir jemand helfen könnte.


ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!

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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Lohnsteuer

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das ist sehr ärgerlich, aber wohl eher ein Fall für einen Steuerberater . . .



Benutzer 204 gelöscht

AW: Lohnsteuer

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Ich kenne das von 2 MA in meinem Team .
Sie hatten es allerdings selbst verschuldet das sie in die 6 eingestuft wurden .
Auch das einschalten eines FA für Steuerrecht (Bruder einer der beiden) half nichts .
Finanzamt "sagte" : das zuviel gezahlte kommt über die (vielleicht) zu erwartende Steuerrückzahlung nach einreichen der Steuererklärung zurück .

Alles ohne Gewähr !

LG



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Lohnsteuer

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . genau diese Aussage befürchte ich auch, dass man sich das über die Steuererklärung zurückholen soll. Es muss aber auch andere Wege geben. Bei einer Bekannten hat es auch irgendwie funktioniert. Aber eben über Steuerberater. Und da die auch was kosten, steht wieder die gute Frage im Raum, ob es unterm Strich was bringt. Es ist eben schwierig, dem Finanzamt was wieder abzuverlangen, was sie einmal in ihren Klauen haben.

Bei der Gelegenheit mal eine Geschichte, die mir letztens ein Heimbewohner erzählt hat:
Früher, als es noch Handwerker, Bauern und Pferdefuhrwerke gab und kein Internet, fuhren diese Handwerker und Bauern einmal pro Woche zum Markt, um ihre Waren feilzubieten. Wenn sie dann nach Hause fuhren, lauerten oft hinterm Busch die Räuber mit Dolchen und Pistolen, um ihnen die sauer verdienten Talerchen wieder abzunehmen.
Heutzutage fangen viele Schreiben mit "Sehr geehrter Herr" oder "Sehr geehrte Frau" an, aber die Absicht ist die gleiche . . .



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doedl
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AW: Lohnsteuer

Beitrag von doedl »

Was vielleicht auf die Schnelle hilft;
Wenn Du Fahrtkosten zum neuen AG hast, kannst Du die eintragen lassen; damit werden selbige bei jedem Monatsgehalt schon von der Lohnabrechnungsstelle "ausgezahlt". Eine nochmalige Berechnung beim Lohnsteuerjahresausgleich geht dann natürlich nicht.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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johannes
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AW: Lohnsteuer

Beitrag von johannes »

@schwarzer sonnenstrahl
sie wollen mich erst im nächsten monat ummelden.
Der alte AG will Dich erst im nächsten Monat ummelden. Wieso? Du schreibst doch, dass Du dort nicht mehr arbeitest!?

Ansonsten halte Dich trotzdem an Deinen alten AG, weil sein Verschulden darf nicht auf Deinem Rücken ausgetragen werden. War er Dein einziger AG, muß er rückwirkend Deinen Lohn berechnen und die zuviel einbehaltene Steuer nachzahlen. Er bekommt sie vom Finanzamt bei Neuberechnung ebenfalls zurück!

In diesem Zusammenhang ist noch mal wichtig festzuhalten, dass jeder AN eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, die auch das Arbeitsrecht einschließt. Dann kann sich ein Anwalt um solche Sachen kümmern.


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