Guten Tag,
ich hab hier eine Frage bezüglich der Kündigung.
Kann die Kündigungsfrist länger sein als ein Monat? (für den Arbeitnehmer)
Und hat der Jahresurlaub irgendwie Einfluss darauf? (z.B wenn der ganze Jahresurlaub bereits vor der Kündigung verplant wurde.)
Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Marcel
Kündigung.
AW: Kündigung.
Guckst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Wenn du jetzt kündigst, kündigst du zum 31.5.2015.
Ausser, du bist noch in der Probezeit, dann sinds 14 Tage.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Wenn du jetzt kündigst, kündigst du zum 31.5.2015.
Ausser, du bist noch in der Probezeit, dann sinds 14 Tage.
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Kündigung.
. . . in Tarifverträgen können aber auch andere Kündigunsgfristen vereinbart sein . . .
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Di 21. Apr 2015, 19:32
AW: Kündigung.
Im Vertrag steht dazu noch mit drinnen:
"Eine Verlängerung der für (Name der Einrichtung) maßgeblichen Kündigunsfristen gilt auch für den Mitarbeiter."
Was hab ich darunter zu verstehen?
"Eine Verlängerung der für (Name der Einrichtung) maßgeblichen Kündigunsfristen gilt auch für den Mitarbeiter."
Was hab ich darunter zu verstehen?
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Kündigung.
. . . das soll unzweifelhaft bedeuten: wenn in einem Tarifvertrag, oder im Arbeitsvertrag längere Fristen, als im BGB vereinbart sind, dann sollen die nicht nur für den Arbeitgeber gelten, sondern auch für den Arbeitnehmer . . .
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