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Hallo , folgendes Problem , ich hab bei meinem AG gekündigt , nun ist das Problem ich hab kein Stundennachweis geführt ich Dumme ich weiß ich hab mein AG vertraut das er so ehrlich ist zu seinen Mitarbeitern klar doch....
Jetzt sagt er ich hab keine Überstunden bei ihm hab kein Stundenabrechnung von ihm bekommen und kein Lohnabrechnung kann ich jetzt meine Überstunden vergessen weil ich es nicht nachweisen kann ??? war auf 450 euro eingesetzt. Lg
Jetzt sagt er ich hab keine Überstunden bei ihm hab kein Stundenabrechnung von ihm bekommen und kein Lohnabrechnung kann ich jetzt meine Überstunden vergessen weil ich es nicht nachweisen kann ??? war auf 450 euro eingesetzt. Lg
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Ich war ja in der Ambulanten Pflege kann ich es nicht mit dem MDE Gerät nachweisen oder doku hab ja mich eintragen müssen wenn ich dienst hatte , kann ich es nicht Gerichtlich einvordern von ihm???
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ja natürlich kannst du es gerichtlich Einfordern, dafür sind Gerichte ja da, aber du mußt deine Forderung beweisen können!
Kommst du an die Daten, damit du tatsächlich beweisen kannst, dass du die Stunden gemacht hast?
In deine Klage/Forderung mußt du schon irgendeine Zahl reinschreiben, dass ist dann die Grundlage für deine Verhandlung vor Gericht oder zunachst mit deinem AG.
Wenn du an die Daten kommst, dann Liste mal alles fein säuberlich auf und schreibe deine Forderung an den AG und schau mal wie der reagiert.
Wenn der AG sieht, dass du alles Beweisen kannst und deine Forderung berechtigt ist, wird dein (früherer) AG, wenn er schlau ist, ein Vergleichsangebot unterbreiten.
Kommst du an die Daten, damit du tatsächlich beweisen kannst, dass du die Stunden gemacht hast?
In deine Klage/Forderung mußt du schon irgendeine Zahl reinschreiben, dass ist dann die Grundlage für deine Verhandlung vor Gericht oder zunachst mit deinem AG.
Wenn du an die Daten kommst, dann Liste mal alles fein säuberlich auf und schreibe deine Forderung an den AG und schau mal wie der reagiert.
Wenn der AG sieht, dass du alles Beweisen kannst und deine Forderung berechtigt ist, wird dein (früherer) AG, wenn er schlau ist, ein Vergleichsangebot unterbreiten.
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Also ich hab eine Kollegin gefunden die mir die dienstpläne zuverfügung stellt aber da stehen halt sachen mit nicht angekreuzt wo ich eingesprungen bin , bringt es mir was oder eher nicht???
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Vor dem Arbeitsgericht eher nicht.
Die einzige Alternative wäre, Deinen AG wegen Lohnunterschlagung
anzuzeigen. Dann könnte die Staatsanwaltschaft ggf. z.B. die
Pflegedokumentation einsehen. (Dort sollten für Deine Arbeit die
Handzeichen auftauchen.)
Aber soweit zu gehen ....., und dann noch einmal einen Job in der
Pflege zu finden ...... . Lieber als Lehrgeld abhaken.
Die einzige Alternative wäre, Deinen AG wegen Lohnunterschlagung
anzuzeigen. Dann könnte die Staatsanwaltschaft ggf. z.B. die
Pflegedokumentation einsehen. (Dort sollten für Deine Arbeit die
Handzeichen auftauchen.)
Aber soweit zu gehen ....., und dann noch einmal einen Job in der
Pflege zu finden ...... . Lieber als Lehrgeld abhaken.
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Aber warum sollte ich danach keinen Job mehr in der Pflege finden wegen sowas??? Mein Anwalt und ich haben es auf nette weise versucht bei ihm es ist ihm scheiß egal nach dem Motto Frechheit sowas
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
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. . . ja, da kann man wohl vor Wut hoch und runter springen, aber Du hattest wohl etwas zuviel Vertrauen und musst nun Lehrgeld zahlen. In allen Definitionen über Überstunden ist zu finden, dass Überstunden nur das ist, was auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet wurde . . .
P.S.: beim Lesen ist mir aufgefallen, dass meine Worte falsch und als schadenfroh gedeutet werden könnten. Das ist natürlich nicht so - es tut mir für Dich persönlich leid, dass es so ist und ich wollte nur ausdrücken, dass leider Unwissenheit und blindes Vertrauen vor Strafe nicht schützen. Leider ist es heutzutage nun mal so, dass die anständigen unter den Arbeitgebern nur noch mit der Lupe zu finden sind . . .
P.S.: beim Lesen ist mir aufgefallen, dass meine Worte falsch und als schadenfroh gedeutet werden könnten. Das ist natürlich nicht so - es tut mir für Dich persönlich leid, dass es so ist und ich wollte nur ausdrücken, dass leider Unwissenheit und blindes Vertrauen vor Strafe nicht schützen. Leider ist es heutzutage nun mal so, dass die anständigen unter den Arbeitgebern nur noch mit der Lupe zu finden sind . . .
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am So 2. Nov 2014, 00:14, insgesamt 1-mal geändert.
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ihr sagt es ich bin so dumm das ist echt zum weinen, aber in alle Dokus sind meine Handzeichen drinn und in diesem MDE Gerät wo ich mich vor schicht beginn und zum ende an und abmelden müsste kann ich das nicht nachweisen lassen irgendwie er muss es doch vorlegen? ??
-
- Beiträge: 227
- Registriert: Di 29. Nov 2011, 20:40
- Beruf: Altenpfleger
- Einsatz Bereich: Altenheim
- Wohnort: Hessen
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Für wie lange Zeiträüme müsstest Du denn noch Überstunden nachweisen?
Grob geschätzt brauchte ich 5 Minuten pro Tag und wenn ich es nicht gleich gemacht hatte, dann waren es am Ende des Monats mehrere Stunden.
Bei uns war Dienstanweisung, dass die Abrechnungen spätestens am ersten Werktag des nächsten Monats vorliegen sollten. Wer damit schluderte, bekam dann sein Gehalt später und Zuschläge und Überstunden erst einen Monat später.
Nachträglich alles zusammen zu suchen würde ich auf einige 10 Stunden Zeitaufwand schätzen und da Du wohl dem Betrieb nicht mehr angehörst, hast Du u. U. auch kein Recht mehr auf Einsicht der Dokumentation.
Ein Rat von mir:
Mit der Vergangenheit abzuschließen kostet immer:
Zeit, Kraft, Gefühle, Geld ...
Wenn man etwas beginnen will, braucht man aber diesen Abschluß, weil man für einen Anfang auch Kraft braucht.
Nicht zurückblicken, sondern nach vorn (außer beim Schulterblick im Auto).
Grob geschätzt brauchte ich 5 Minuten pro Tag und wenn ich es nicht gleich gemacht hatte, dann waren es am Ende des Monats mehrere Stunden.
Bei uns war Dienstanweisung, dass die Abrechnungen spätestens am ersten Werktag des nächsten Monats vorliegen sollten. Wer damit schluderte, bekam dann sein Gehalt später und Zuschläge und Überstunden erst einen Monat später.
Nachträglich alles zusammen zu suchen würde ich auf einige 10 Stunden Zeitaufwand schätzen und da Du wohl dem Betrieb nicht mehr angehörst, hast Du u. U. auch kein Recht mehr auf Einsicht der Dokumentation.
Ein Rat von mir:
Mit der Vergangenheit abzuschließen kostet immer:
Zeit, Kraft, Gefühle, Geld ...
Wenn man etwas beginnen will, braucht man aber diesen Abschluß, weil man für einen Anfang auch Kraft braucht.
Nicht zurückblicken, sondern nach vorn (außer beim Schulterblick im Auto).
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@pflegefee: bitte nicht so einfach, nach vorne Blicken und Abhacken etc., dann wird ja der AG ermutigt in seinem Tun weiter zu machen! Natürlich müssen man sich dageen wehren, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Also wir sprechen hier von Mehrarbeitsstunden und nicht von Überstunden. Mehrarbeitsstunden müssen nicht zwingend extra angeordnet werden, sondern können auch durch konkludentes Verhalten des AG anerkannt werden.
Also kommst du noch legal an die Aufzeichnungen?
Um wieviel Std./Geld gehts eigentlich?
Du hast bereits einen Anwalt, was sagt der dazu?
Frechheit siegt!!!
Einfach mal Stunden auflisten und die Forderung stellen und wenn es nicht anderst geht, dann einfach mal ne ungefähre Zahl hinschreiben ohne Auflistung.
Wenn du Glück hast will dir der AG das Gegenteil beweisen und du bekommst schon mal einen Teil deiner Stunden anerkannt
wenn nicht und er weigert sich oder meldet sich nicht
auch nix passiert - dann selber versuchen die Stunden zu listen, ob das jetzt genau stimmt - egal - dann muss der AG den Gegenbeweis antreten - sonst zahlt er beim AGgericht - zumindest den größeren Teil.
Also wir sprechen hier von Mehrarbeitsstunden und nicht von Überstunden. Mehrarbeitsstunden müssen nicht zwingend extra angeordnet werden, sondern können auch durch konkludentes Verhalten des AG anerkannt werden.
Also kommst du noch legal an die Aufzeichnungen?
Um wieviel Std./Geld gehts eigentlich?
Du hast bereits einen Anwalt, was sagt der dazu?
Frechheit siegt!!!
Einfach mal Stunden auflisten und die Forderung stellen und wenn es nicht anderst geht, dann einfach mal ne ungefähre Zahl hinschreiben ohne Auflistung.
Wenn du Glück hast will dir der AG das Gegenteil beweisen und du bekommst schon mal einen Teil deiner Stunden anerkannt
wenn nicht und er weigert sich oder meldet sich nicht
auch nix passiert - dann selber versuchen die Stunden zu listen, ob das jetzt genau stimmt - egal - dann muss der AG den Gegenbeweis antreten - sonst zahlt er beim AGgericht - zumindest den größeren Teil.
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thomas09 : Ok danke ich werde es so machen es geht so um die 900 euro 12 dienste sind es ich hab noch nicht gekündigt bin bei ihm noch 3 jahre im Mutterschutz , aber wenn ich entbunden habe werde ich es schnell wie möglich kündigen.....Mein Anwalt sagt ihm die ganze Zeit er soll doch bitte die MDE Gerät auswärten und zuschicken oder mir meine Stundennachweise zuschicken nichts macht der es kotzt mich an echt mit ihm
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