Krankmeldung wie richtig
krankmeldung was ist richtig
Hallo targarv, in dem Buch Rechtskunde von thomas Klie, 7. Auflage, steht zur Krankmeldung folgendes : jeder Arbeitnehmer muss im Krankheitsfall folgendes beachten: er ist verpflichtet : unverzüglich ,d.h. ohne schuldhaftes zögern, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen und spätestens am 3. Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung einzureichen ( Nachweispflicht) , bei uns in der Schule ist das auch so, wir müssen für jeden tag den wir fehlen zum Arzt wegen einer Krankschreibung, ich denke das das der Arbeitgeber verlangen kann, bei mir im Vertrag steht es so : das ich am ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung brauche.Ich hoffe milchbrei und die Kölner Heinzelmännchen konnten dir weiterhelfen. liebe grüße milchbrei
Lächeln ist das Kleingeld des Glücks. ( Heinz Rühmann)
Wer fleißig ist wie eine Biene,
arbeitet wie ein Pferd,
abends müde ist wie ein Hund,
der sollte zum Tierarzt gehen,
es könnte sein das er ein Kamel ist.
Wer fleißig ist wie eine Biene,
arbeitet wie ein Pferd,
abends müde ist wie ein Hund,
der sollte zum Tierarzt gehen,
es könnte sein das er ein Kamel ist.
-
- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
RE: krankmeldung was ist richtig
Hallo.
EntgFG § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und
deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit
länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über
das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an
dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die
Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen
Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich
eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die
voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
MfG DH
Zitat:
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom.
Sobald du aufhörst, treibst du zurück.
chin. Weisheit
EntgFG § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und
deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit
länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über
das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an
dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die
Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen
Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich
eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die
voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
MfG DH
Zitat:
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom.
Sobald du aufhörst, treibst du zurück.
chin. Weisheit
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re
Gängige Praxis ist die:
Hat man im Betrieb Mitarbeiter, die öfter einzelne Tage krank sind, und besteht der Verdacht, dass hier blau gemacht wird, so wird bei diesen Mitarbeitern eine Krankmeldung am ersten Tag verlangt.
Targav, natürlich wäre- wie Du richtig sagst- das als Regelung für alle Mitarbeiter blödsinnig- denn meist kommt beim Gang zum Arzt dann doch mehr als ein Tag dabei raus.
Ich habe es wie oben beschrieben gehändelt- um Fehlzeiten Einzelner auf Kosten der guten und zuverlässigen Mitarbeiter einzuschränken.
Gruss Doedl
http://www.temporaire.info
Hat man im Betrieb Mitarbeiter, die öfter einzelne Tage krank sind, und besteht der Verdacht, dass hier blau gemacht wird, so wird bei diesen Mitarbeitern eine Krankmeldung am ersten Tag verlangt.
Targav, natürlich wäre- wie Du richtig sagst- das als Regelung für alle Mitarbeiter blödsinnig- denn meist kommt beim Gang zum Arzt dann doch mehr als ein Tag dabei raus.
Ich habe es wie oben beschrieben gehändelt- um Fehlzeiten Einzelner auf Kosten der guten und zuverlässigen Mitarbeiter einzuschränken.
Gruss Doedl
http://www.temporaire.info
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste