ich bräuchte eure Hilfe ;-)
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
ich bräuchte eure Hilfe ;-)
Liebes Pflegenetz - Team,
leider geht es wieder um das leidliche Thema Dienstplan
Hierzu bräuchte ich bitte eure Hilfe zur Recherche, da ich im Internet nichts konkretes finde.
Bei uns wird ein, von der PDL abgezeichneter genehmigter DP ständig von ihr kurzfristig geändert. Sicher herrscht auch bei uns ein hoher Krankenstand (von der üblichen allgemeinen Unterbesetzung nicht zu reden). Alle Mitarbeiter tun wirklich schon ihr bestes, springen ständig ein, verzichten auf ihr frei und sind deshalb selbst schon echt ausgelaugt ... ihr wisst sicher alle hier von was ich rede
Nun zu dem eigentlichen Problem meiner Kollegen (ich bin Dauernachtwache und mein DP wird GsD sehr selten geändert) :
Der abgezeichnete DP wird einfach so geändert, ohne dass man überhaupt fragt. Es klebt dann so ein Zettelchen von der PDL dran "Dienstplanänderung beachten", das war`s ... und alle haben sich daran zu halten. Äußert man seinen Unmut bekommt man zur Antwort "Den Dienst müssen Sie machen, es geht nunmal nicht anders".
Hier im Forum finde ich immer wieder Sätze wie :
- Bei der Freigabe des Dienstplanes handelt es sich um ein einmaliges Direktionsrecht des Arbeitgeber die vereinbarte Dienstzeit zu verplanen. Jegliche Änderung im Nachgang kann und darf nur nach Rücksprache erfolgen.
- Der einmal ausgegebene und bestätigte Dienstplan ist verbindlich und kann nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden, weil der Arbeitgeber mit der Bekanntgabe des Dienstplanes sein Weisungsrecht nach §106 GewO aufgebraucht hat.
- Informationen haben wenigsten 4 Tage vorher zu erfolgen und das ist die von allen Arbeitsgerichten bestätigte kürzeste Frist ...
Oder : "Der DP darf nur im Notfall geändert werden, wobei Notfall nicht Krankheit sondern (Natur)katastrophen bedeutet oder Brand o.ä. ...
Lese ich jedoch im Internet Antworten von Rechtsanwälten ***Frage-einen-Anwalt*** heißt es :
- im Krankheitsfall von Mitarbeitern darf die Leitung den DP ändern ...
Was stimmt denn nun? Darf eine PDL den DP bei Mitarbeiterkrankheit ändern oder nicht? Wenn nein, wo steht das gesetzlich ?
Dafür bräuchte ich eure Hilfe Gesetzlich finde ich dazu leider nichts
Dazu muss ich jedoch anmerken, dass in den AV`s steht :
>...6. Auf Anordnung des Arbeitgebers ist der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet, auch außerhalb der dienstplanmäißigen Einteilung zu arbeiten, wenn dies zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Heimbewohnern erforderlich ist...<
Ich fürchte man hat mit Unterschrift da den Freibrief gegeben, oder ist dieses in irgend einem Rahmen unzulässig? (gibt ja solche sätze die in AV stehen, aber dennoch gesetzlich rechtswidrig sind )
Danke schonmal im Voraus ... ist aber auch ein Thema zum Haare raufen
Rückmeldung :
Seit wir eine neue PDL haben wird gefragt *Daumen hoch*
Danke für eure Beiträge.
leider geht es wieder um das leidliche Thema Dienstplan
Hierzu bräuchte ich bitte eure Hilfe zur Recherche, da ich im Internet nichts konkretes finde.
Bei uns wird ein, von der PDL abgezeichneter genehmigter DP ständig von ihr kurzfristig geändert. Sicher herrscht auch bei uns ein hoher Krankenstand (von der üblichen allgemeinen Unterbesetzung nicht zu reden). Alle Mitarbeiter tun wirklich schon ihr bestes, springen ständig ein, verzichten auf ihr frei und sind deshalb selbst schon echt ausgelaugt ... ihr wisst sicher alle hier von was ich rede
Nun zu dem eigentlichen Problem meiner Kollegen (ich bin Dauernachtwache und mein DP wird GsD sehr selten geändert) :
Der abgezeichnete DP wird einfach so geändert, ohne dass man überhaupt fragt. Es klebt dann so ein Zettelchen von der PDL dran "Dienstplanänderung beachten", das war`s ... und alle haben sich daran zu halten. Äußert man seinen Unmut bekommt man zur Antwort "Den Dienst müssen Sie machen, es geht nunmal nicht anders".
Hier im Forum finde ich immer wieder Sätze wie :
- Bei der Freigabe des Dienstplanes handelt es sich um ein einmaliges Direktionsrecht des Arbeitgeber die vereinbarte Dienstzeit zu verplanen. Jegliche Änderung im Nachgang kann und darf nur nach Rücksprache erfolgen.
- Der einmal ausgegebene und bestätigte Dienstplan ist verbindlich und kann nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden, weil der Arbeitgeber mit der Bekanntgabe des Dienstplanes sein Weisungsrecht nach §106 GewO aufgebraucht hat.
- Informationen haben wenigsten 4 Tage vorher zu erfolgen und das ist die von allen Arbeitsgerichten bestätigte kürzeste Frist ...
Oder : "Der DP darf nur im Notfall geändert werden, wobei Notfall nicht Krankheit sondern (Natur)katastrophen bedeutet oder Brand o.ä. ...
Lese ich jedoch im Internet Antworten von Rechtsanwälten ***Frage-einen-Anwalt*** heißt es :
- im Krankheitsfall von Mitarbeitern darf die Leitung den DP ändern ...
Was stimmt denn nun? Darf eine PDL den DP bei Mitarbeiterkrankheit ändern oder nicht? Wenn nein, wo steht das gesetzlich ?
Dafür bräuchte ich eure Hilfe Gesetzlich finde ich dazu leider nichts
Dazu muss ich jedoch anmerken, dass in den AV`s steht :
>...6. Auf Anordnung des Arbeitgebers ist der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet, auch außerhalb der dienstplanmäißigen Einteilung zu arbeiten, wenn dies zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Heimbewohnern erforderlich ist...<
Ich fürchte man hat mit Unterschrift da den Freibrief gegeben, oder ist dieses in irgend einem Rahmen unzulässig? (gibt ja solche sätze die in AV stehen, aber dennoch gesetzlich rechtswidrig sind )
Danke schonmal im Voraus ... ist aber auch ein Thema zum Haare raufen
Rückmeldung :
Seit wir eine neue PDL haben wird gefragt *Daumen hoch*
Danke für eure Beiträge.
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Do 9. Jun 2016, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Rückmeldung
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- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehrar ... 03187.html
oder hier
http://www.betriebsrat.com/mehrarbeit-ueberstunden
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Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Lilli2710
- Beiträge: 238
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AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
Danke Griesuh.
Leider steht da nichts drin, ob sie ungefragt den DP ändern darf.
Leider steht da nichts drin, ob sie ungefragt den DP ändern darf.
- Griesuh
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Sie kann sie im Rahmen dessen ändern. Muss aber vorher fragen.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Lilli2710
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AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
Aaaah ... gut. Danke dir schonmal.
Aber ich suche direkt noch etwas wo das steht, dass sie ändern darf, aber fragen muss ...
Aber ich suche direkt noch etwas wo das steht, dass sie ändern darf, aber fragen muss ...
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
. . . tjaaa, da ist wohl mit dem Punkt 6 der Arbeitsverträge eine Generalvollmacht für Dienstplanänderungen unterschrieben. Inwiefern eine solche Formulierung im AV zulässig ist, weil sie eigentlich konträr zur herrschenden Rechtsauffassung steht, darüber könnte man sich (eine gute Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftszugehörigkeit vorausgesetzt) trefflich vor dem Arbeitsgericht streiten . . .
P.S.: es erstaunt mich immer wieder, wie bedenkenlos manche Arbeitsverträge unterschrieben werden. Da passt man beim Kaufvertrag fürs Auto wesentlich besser auf, bittet sich Bedenkzeit aus, erkundigt sich im Vorfeld . . .
P.S.: es erstaunt mich immer wieder, wie bedenkenlos manche Arbeitsverträge unterschrieben werden. Da passt man beim Kaufvertrag fürs Auto wesentlich besser auf, bittet sich Bedenkzeit aus, erkundigt sich im Vorfeld . . .
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Do 16. Apr 2015, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
- Lilli2710
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AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
[quote=""Schwester Wolfgang""] . . .
P.S.: es erstaunt mich immer wieder, wie bedenkenlos manche Arbeitsverträge unterschrieben werden. Da passt man beim Kaufvertrag fürs Auto wesentlich besser auf, bittet sich Bedenkzeit aus, erkundigt sich im Vorfeld . . .[/quote]
Da hast du wohl (leider) recht
Wie du schon schreibst : das müsste man mal überprüfen lassen. danke.
pegean : danke auch dir
P.S.: es erstaunt mich immer wieder, wie bedenkenlos manche Arbeitsverträge unterschrieben werden. Da passt man beim Kaufvertrag fürs Auto wesentlich besser auf, bittet sich Bedenkzeit aus, erkundigt sich im Vorfeld . . .[/quote]
Da hast du wohl (leider) recht
Wie du schon schreibst : das müsste man mal überprüfen lassen. danke.
pegean : danke auch dir
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
Bei mir wird grundsätzlich der kpl. ausgefüllte Arbeitsvertrag dem AN ohne Unterschrift mitgegeben, damit er ihn ohne Einfluss prüfen kann, ggf. mit einer sachkundigen Person. Sollte noch etwas unklar sein, ist dies vor Abgabe der Unterschrift zu klären. Damit ist er in jedem Fall vor Überraschungen sicher.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
Nur wo oder bei wem soll der nicht organisierte AN ohne
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)
einen Entwurf eines Arbeitsvertrages prüfen lassen?
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)
einen Entwurf eines Arbeitsvertrages prüfen lassen?
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
. . . beim Autokauf wissen es die meisten doch auch, wo und bei wem . . .
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
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AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
[quote=""Elfriede""]Nur wo oder bei wem soll der nicht organisierte AN ohne
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)
einen Entwurf eines Arbeitsvertrages prüfen lassen?[/quote]
So ist es
[quote=""Schwester Wolfgang""]. . . beim Autokauf wissen es die meisten doch auch, wo und bei wem . . .[/quote]
Ja, jedoch kann man beim Autokauf Klauseln besser googlen/ erfragen (zB) als bei AV`s. Es gibt sooo viele unterschiedliche AV´s, aber eigentlich nur eine Formulierung für Autokauf
Blöd ausgedrückt jetzt, aber ihr wisst bestimmt was ich meine
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)
einen Entwurf eines Arbeitsvertrages prüfen lassen?[/quote]
So ist es
[quote=""Schwester Wolfgang""]. . . beim Autokauf wissen es die meisten doch auch, wo und bei wem . . .[/quote]
Ja, jedoch kann man beim Autokauf Klauseln besser googlen/ erfragen (zB) als bei AV`s. Es gibt sooo viele unterschiedliche AV´s, aber eigentlich nur eine Formulierung für Autokauf
Blöd ausgedrückt jetzt, aber ihr wisst bestimmt was ich meine
-
- Beiträge: 27
- Registriert: Fr 16. Mai 2014, 21:58
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
[quote=""Elfriede""]...der nicht organisierte AN ohne
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)...[/quote]
Mitgliedschaften in Berufsverbänden werden einem vom Staat geschenkt. Das Geld holt man sich vom Finanzamt wieder. Keine wirklich gute Ausrede um nicht organisiert zu sein...
Rechtsschutzversicherung und ohne Mitgliedschaft im
Berufsverband (wer hat in diesem,unseren Beruf das Geld dafür?)...[/quote]
Mitgliedschaften in Berufsverbänden werden einem vom Staat geschenkt. Das Geld holt man sich vom Finanzamt wieder. Keine wirklich gute Ausrede um nicht organisiert zu sein...
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: ich bräuchte eure Hilfe ;-)
. . . und auch Gewerkschaftsbeiträge sind gut angelegtes Geld, denn erstens kann man die bei der Steuererklärung auch mit angeben und zweitens richten sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens.
Die gleichen Leute, die bei uns in der Firma stets barmen, dass der Gewerkschaftsbeitrag zu teuer wäre (bei einer Vollzeitkraft bei uns ca. 20 bis 25 € , die Gleichen fahren mal locker mit Sohn und dessen Freund ins Spaßbad und geben mal so nebenbei 150 € aus . . .
Die gleichen Leute, die bei uns in der Firma stets barmen, dass der Gewerkschaftsbeitrag zu teuer wäre (bei einer Vollzeitkraft bei uns ca. 20 bis 25 € , die Gleichen fahren mal locker mit Sohn und dessen Freund ins Spaßbad und geben mal so nebenbei 150 € aus . . .
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