geringfügig Beschäftigte
geringfügig Beschäftigte
Hallo
Vor einiger Zeit gab es doch ein Urteil wonach geringfügig Beschäftigte nicht schlechter gestellt sein dürfen als festangestellte MA. Wenn nun dieser MA arbeitsunfähig wird muss er die Stunden bekommen, wie wenn er gearbeitet hätte, also wie bei allen anderen auch. Sehe ich das richtig?
Privater PD, kein Tarifvertrag, der MA arbeitet nebenberuflich bei diesem PD.
Gruß sophie
Vor einiger Zeit gab es doch ein Urteil wonach geringfügig Beschäftigte nicht schlechter gestellt sein dürfen als festangestellte MA. Wenn nun dieser MA arbeitsunfähig wird muss er die Stunden bekommen, wie wenn er gearbeitet hätte, also wie bei allen anderen auch. Sehe ich das richtig?
Privater PD, kein Tarifvertrag, der MA arbeitet nebenberuflich bei diesem PD.
Gruß sophie
AW: geringfügig Beschäftigte
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg ... 10000.html
TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Siehe § 4 des TzBfG - "Verbot der Diskriminierung"
TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Siehe § 4 des TzBfG - "Verbot der Diskriminierung"
AW: geringfügig Beschäftigte
Hallo Peri,
danke für den Link. Leider ist hier nur von Teilzeitkräfte bzw. befristet Beschäftigten geschrieben. Die Minijobs werden nicht erwähnt. Da sie eine besondere Beschäftigungsform sind möchte ich deshalb nachfragen, ob es bei diesen eben auch das GleichbehandlungsGrundsatz gilt.
Sophie
danke für den Link. Leider ist hier nur von Teilzeitkräfte bzw. befristet Beschäftigten geschrieben. Die Minijobs werden nicht erwähnt. Da sie eine besondere Beschäftigungsform sind möchte ich deshalb nachfragen, ob es bei diesen eben auch das GleichbehandlungsGrundsatz gilt.
Sophie
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: geringfügig Beschäftigte
Ja ist so; wer als geringfügig Beschäftigter im Dienstplan mit x Stunden stand, krank wurde und nicht arbeiten konnte, hat Anspruch auf Bezahlung der Stunden. Nix wenn und nix aber.
Gruß Doedl
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: geringfügig Beschäftigte
. . . geringfügige Beschäftigung oder Minijob ist, egal wie es genannt wird, ein Arbeitsverhältnis. Und es gilt dafür auch das TzBefrG. Einzige Besonderheit eines solchen Arbeitsverhältnisses ist, dass das Arbeitsentgelt eine bestimmte gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten darf. Daraus ergeben sich dann verschiedene sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten.
Das erst mal grundsätzlich.
Aber ich schau nochmal zu Hause nach - mir geistert da ein bestimmtes Urteil durch den Kopf . . .
Das erst mal grundsätzlich.
Aber ich schau nochmal zu Hause nach - mir geistert da ein bestimmtes Urteil durch den Kopf . . .
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: geringfügig Beschäftigte
. . . na bitte, wusste ich es doch:
Arbeitnehmer, die krank sind oder im Urlaub, dürfen während dieser Zeit nicht weniger Geld erhalten als im Durchschnitt der letzten 13 Wochen und keinesfalls weniger Geld als den Mindestlohn (BAG-Urteil vom 13.5.2015, Az. 10 AZR 191/14). Entsprechende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind damit ab sofort unwirksam.
Ein kluges Urteil, denn es macht Schluss mit der Praxis vieler Arbeitgeber, Krankheitstage und Urlaubstage schlechter bezahlen zu wollen als Arbeitstage. Oder wie in der Fragestellung - erst gar nicht bezahlen zu wollen . . .
Arbeitnehmer, die krank sind oder im Urlaub, dürfen während dieser Zeit nicht weniger Geld erhalten als im Durchschnitt der letzten 13 Wochen und keinesfalls weniger Geld als den Mindestlohn (BAG-Urteil vom 13.5.2015, Az. 10 AZR 191/14). Entsprechende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind damit ab sofort unwirksam.
Ein kluges Urteil, denn es macht Schluss mit der Praxis vieler Arbeitgeber, Krankheitstage und Urlaubstage schlechter bezahlen zu wollen als Arbeitstage. Oder wie in der Fragestellung - erst gar nicht bezahlen zu wollen . . .
- doedl
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AW: geringfügig Beschäftigte
Könnte immer wieder k....., wenn ich sowas lese!!!
Doedl
Doedl
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- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
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AW: geringfügig Beschäftigte
. . . doedl, Du kannst das ruhig ausschreiben, denn es gibt dieses berühmte Zitat, bei welchem sich die Geister scheiden, ob es von Bert Brecht, oder Max Liebermann stammt: "ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte". Du befändest Dich also mit dem k-Wort in bester Gesellschaft . . .
- Griesuh
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- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: geringfügig Beschäftigte
Kurz gesagt:
auch einem Minijober steht bei AU Lohnfortzahlung zu, jedoch längstens
42 Tage. Danach geht er lehr aus. ( Denn er hat keine KV und PV Versicherung)
Auch hat ein Minijober Anspruch auf den gesetzlichen mindest Urlaub bei Bezahlung und auch Anspruch auf den gesetzli. Mindestlohn.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
auch einem Minijober steht bei AU Lohnfortzahlung zu, jedoch längstens
42 Tage. Danach geht er lehr aus. ( Denn er hat keine KV und PV Versicherung)
Auch hat ein Minijober Anspruch auf den gesetzlichen mindest Urlaub bei Bezahlung und auch Anspruch auf den gesetzli. Mindestlohn.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
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