geringfügig Beschäftigte

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Benutzer 1685 gelöscht

geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo

Vor einiger Zeit gab es doch ein Urteil wonach geringfügig Beschäftigte nicht schlechter gestellt sein dürfen als festangestellte MA. Wenn nun dieser MA arbeitsunfähig wird muss er die Stunden bekommen, wie wenn er gearbeitet hätte, also wie bei allen anderen auch. Sehe ich das richtig?


Privater PD, kein Tarifvertrag, der MA arbeitet nebenberuflich bei diesem PD.

Gruß sophie



Benutzeravatar
peri
Beiträge: 200
Registriert: So 18. Apr 2010, 11:20

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von peri »

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg ... 10000.html

TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Siehe § 4 des TzBfG - "Verbot der Diskriminierung"


:yo

Benutzer 1685 gelöscht

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Peri,

danke für den Link. Leider ist hier nur von Teilzeitkräfte bzw. befristet Beschäftigten geschrieben. Die Minijobs werden nicht erwähnt. Da sie eine besondere Beschäftigungsform sind möchte ich deshalb nachfragen, ob es bei diesen eben auch das GleichbehandlungsGrundsatz gilt.

Sophie



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von doedl »

Ja ist so; wer als geringfügig Beschäftigter im Dienstplan mit x Stunden stand, krank wurde und nicht arbeiten konnte, hat Anspruch auf Bezahlung der Stunden. Nix wenn und nix aber.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . geringfügige Beschäftigung oder Minijob ist, egal wie es genannt wird, ein Arbeitsverhältnis. Und es gilt dafür auch das TzBefrG. Einzige Besonderheit eines solchen Arbeitsverhältnisses ist, dass das Arbeitsentgelt eine bestimmte gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten darf. Daraus ergeben sich dann verschiedene sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten.
Das erst mal grundsätzlich.
Aber ich schau nochmal zu Hause nach - mir geistert da ein bestimmtes Urteil durch den Kopf . . .



Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . na bitte, wusste ich es doch:
Arbeitnehmer, die krank sind oder im Urlaub, dürfen während dieser Zeit nicht weniger Geld erhalten als im Durchschnitt der letzten 13 Wochen und keinesfalls weniger Geld als den Mindestlohn (BAG-Urteil vom 13.5.2015, Az. 10 AZR 191/14). Entsprechende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind damit ab sofort unwirksam.

Ein kluges Urteil, denn es macht Schluss mit der Praxis vieler Arbeitgeber, Krankheitstage und Urlaubstage schlechter bezahlen zu wollen als Arbeitstage. Oder wie in der Fragestellung - erst gar nicht bezahlen zu wollen . . .



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von doedl »

Könnte immer wieder k....., wenn ich sowas lese!!!

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 1685 gelöscht

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure Hilfe.


LG
sophie



Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . doedl, Du kannst das ruhig ausschreiben, denn es gibt dieses berühmte Zitat, bei welchem sich die Geister scheiden, ob es von Bert Brecht, oder Max Liebermann stammt: "ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte". Du befändest Dich also mit dem k-Wort in bester Gesellschaft . . .



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: geringfügig Beschäftigte

Beitrag von Griesuh »

Kurz gesagt:
auch einem Minijober steht bei AU Lohnfortzahlung zu, jedoch längstens
42 Tage. Danach geht er lehr aus. ( Denn er hat keine KV und PV Versicherung)
Auch hat ein Minijober Anspruch auf den gesetzlichen mindest Urlaub bei Bezahlung und auch Anspruch auf den gesetzli. Mindestlohn.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste