Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
- Schwester Wolfgang
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AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
. . . ähhm - was soll uns dieses jetzt sagen? Hast Du Dich eventuell auf die falsche Internetseite verirrt?
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AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
das profil sieht schon sehr dubios aus...
ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!
AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
Na, dazu kann Dirk vielleicht am Besten was sagen, ich denke er ist mit dieser Materie vertraut.
Sophie
Sophie
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
[quote=""sophie""]Na, dazu kann Dirk vielleicht am Besten was sagen, ich denke er ist mit dieser Materie vertraut.
Sophie[/quote]
Diese Argumentation findet sich in der Regel bei Personen, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind oder bei Menschen, die meinen von der Justiz ungerecht behandelt worden zu seien (ob zurecht oder unrecht sei daningestellt).
Gruß Dirk
Sophie[/quote]
Diese Argumentation findet sich in der Regel bei Personen, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind oder bei Menschen, die meinen von der Justiz ungerecht behandelt worden zu seien (ob zurecht oder unrecht sei daningestellt).
Gruß Dirk
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- Beiträge: 2083
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AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
Mir war es heute Mittag entfallen, das was ich oben vorsichtig umschrieb nun noch mal sehr deutlich von einem Gericht:
… Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, http://www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).” …
Dem Gericht ist vollumfänglich zuzustimmen! Mehr gibt es zu dem Thema nicht zu sagen!
Gruß Dirk
Amtsgericht Duisburg - Beschluss vom 26. Januar 2006 (Auszug) - Aktenzeichen: 46 K 361/04 :
… “Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563). …… Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, http://www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).” …
Dem Gericht ist vollumfänglich zuzustimmen! Mehr gibt es zu dem Thema nicht zu sagen!
Gruß Dirk
- Schwester Wolfgang
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AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile
. . . und dabei sollten wir es auch belassen, denn wie ich schon oben schrieb - es erschließt sich nicht der Sinn, was das im Forum Arbeitsrecht zu suchen hat . . .
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