Hallo!
Ich habe eine Frage im Bezug auf die Rechtmäßigkeit....
Darf mein AG einfach mal so anordnen, dass ich meine erbrachten Zusatzdienste nun in Form von Halbtagsarbeit "abbummeln" soll?
Ich finde das sehr dreist, denn mein Arbeitsweg ist nicht der kürzeste und schliesslich habe ich ganze und nicht halbe Schichten in meinem "Frei" übernommen...(den zusätzlichen Sprit mal aussen vor gelassen..)
Abgesehen davon, bin ich eh für nur eine 30-Stunden-Woche eingestellt und 8-Stundenschichten sind selten...also kann das Abbauen auf diese Weise sich auch um zwei oder drei Stunden täglich handeln...
Meine Überstunden betragen nun schon mehr als einen Arbeitsmonat!
Ist sowas wirklich zulässig?
Bei uns wird mit dem Arbeitszeitkonto gearbeitet - eigentlich dürfte ich soviele Überstunden garnicht haben - doch es geht immer irgendwie zu drehen..
Ich bin inzwischen echt verzweifelt!
Als 30-Stunden-Kraft laufe ich eigentlich als Springer - weil ich die meissten freien Tage habe.
Einen Monat ohne Einspringen und eh geplanter Mehrstunden gibt es garnicht mehr.
Mein Telefon lass ich schon immer klingeln, wenn ich frei habe und sehe, dass ich von der Arbeitsstelle aus angerufen werde...(was mir den freien Tag sehr verschönert in Anführungsstrichen, denn da habe ich die ganze Zeit Gewissensbisse)
Wir sind eine AG ohne alles, was den Arbeitnehmer schützt!
Bitte, bitte gebt mir eine Antwort die den Gang zum Anwalt lohnenswert macht!
Vielen Dank!
Frieder
Freizeit-Stückelung der erbrachten Zusatzschichten
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Freizeit-Stückelung der erbrachten Zusatzschichten
. . . der Gang zum Rechtsanwalt, oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft lohnt sich in Deinem Fall allemal!
Hier auseinanderzudröseln, ob ein Tarifvertrag gilt, was im Arbeitsvertrag steht, was genau über die Überstunden vereinbart ist, ob es einen Betriebsrat, oder eine Personalvertretung gibt und eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, das führt für dieses Forum zu weit und ließe eventuell sogar Rückschlüsse auf Deinen Arbeitgeber zu.
Aber es gibt ein einfaches Argument:
wenn der Arbeitgeber Dich verdonnern will, täglich weniger Stunden zu arbeiten, ändert er einseitig die vereinbarten oder betriebsüblichen Arbeitszeiten und das geht so einfach nicht. Einseitige Vertragsänderungen gehen nun mal nicht aus dem Ärmel heraus . . .
Hier auseinanderzudröseln, ob ein Tarifvertrag gilt, was im Arbeitsvertrag steht, was genau über die Überstunden vereinbart ist, ob es einen Betriebsrat, oder eine Personalvertretung gibt und eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, das führt für dieses Forum zu weit und ließe eventuell sogar Rückschlüsse auf Deinen Arbeitgeber zu.
Aber es gibt ein einfaches Argument:
wenn der Arbeitgeber Dich verdonnern will, täglich weniger Stunden zu arbeiten, ändert er einseitig die vereinbarten oder betriebsüblichen Arbeitszeiten und das geht so einfach nicht. Einseitige Vertragsänderungen gehen nun mal nicht aus dem Ärmel heraus . . .
AW: Freizeit-Stückelung der erbrachten Zusatzschichten
Vom Grundsatz hat Schwester Wolfgang Recht.
Solange Du das aber mitmachst, hat Dein Arbeitgeber Recht. DU bestätigst es schließlich mit Deiner Zustimmung. Es gilt immer der Grundsatz:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange Du das aber mitmachst, hat Dein Arbeitgeber Recht. DU bestätigst es schließlich mit Deiner Zustimmung. Es gilt immer der Grundsatz:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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