Feiertage

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schwästa
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Feiertage

Beitrag von schwästa »

Hallo, habe mal eine Frage
Seit kurzem wird unser Dienstplan per PC erstellt.
Nun werden die Feiertage, die wir gearbeitet haben, nicht extra gekennzeichnet sondern wir bekommen die gearbeiteten Stunden aufs Überstundenkonto gut geschrieben.
Bei uns gelten die AVR, also müsste ich einen gearbeiteten Feiertag doch innerhalb von 13 Wochen frei bekommen, kann das aber nun nicht mehr nachvollziehen, da der Feiertag nicht mehr existiert sondern nur noch 7 Überstunden.
Noch ne Frage, wie ist das eigentlich mit Feiertagen, müssen die von der Sollzeit abgezogen werden?



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Lilli2710
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Beitrag von Lilli2710 »

Zum DP kann ich leider nichts sagen.
Aber Feiertage werden von der Soll-Arbeitszeit abgezogen, genauso wie die Wochenenden.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Schwästa,

also erstmal sind gearbeitete Feiertage keine Überstunden; das wovon Du sprichst ist ein Arbeitszeitkonto; wieviele Stunden dort angesammelt werden können, muss normalerweise per Betriebsvereinbarung mit der MAV geregelt sein.

Innerhalb von 13 Wochen wirst Du ja sicherlich auch mal frei bekommen, so dass die 13 Wochen Regelung sicherlich nicht unterschritten wird.

Gruß Doedl


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Veggiemal
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Beitrag von Veggiemal »

Also bei dieser ganzen Thematik Feiertage / Überstunden / Stundenkonto usw. blicke ich auch nicht immer durch. Ich glaube es wird auch manchmal verschleiert, damit wir nicht zu sehr in's Plus kommen. Selber habe ich eine Exel - Tabelle wo ich mitschreibe.
Eigentlich gibt es am Dienstplan rechts außen Drei Kästchen: Soll / Ist / Saldo
Aber diese Drei Kästchen stimmen nicht überein. Auf Nachfrage werden die Stundenzettel nicht rausgerückt oder einfach verlegt usw...

Man muss da irgendwie seinen eignene Weg finden wie man vorgeht um zu sein Recht zu kommen, denn bei uns gibt es weder MAV noch BR - privater AG.



resigniert
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Beitrag von resigniert »

aber es gibt eine Gewekschaft, die kennen sich aus und erklären und beraten -
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doedl
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Beitrag von doedl »

Sei mal jeder froh, der einen Tarifvertrag sein eigen nennt, bzw. sowas im Arbeitsvertrag stehen hat. Dann ist nix zu rütteln, sondern der gilt und kann notfalls eingeklagt werden!!

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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . aber auch nur notfalls, denn meistens muss des Elend erst groß genug sein, damit jemand sein Recht einfordert . . .



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doedl
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Beitrag von doedl »

Naja Wolfgang, wenn hier gefragt wird, dann ists doch der Weg in die richtige Richtung.... grins

Doedl


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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . volle Zustimmung: wer hier postet, hat den richtigen Weg eingeschlagen. Mir wurde während meiner Ausbildung anempfohlen, alles zu hinterfragen, denn wenn ich weiß, warum etwas so ist und nicht anders, denn dann akzeptiert und merkt man sich manches besser . . .



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