Feiertage

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oba
Beiträge: 15
Registriert: So 19. Aug 2012, 19:52

Feiertage

Beitrag von oba »

Hallo,

in unserem Altenheim wurde vor ein paar Wochen die Dienstplangestaltung per PC eingeführt.
bisher wurden auf dem handschriftlichen Dienstplan immer die Plus- oder Minusstunden vermerkt und die gearbeiteten Feiertage extra dort aufgeführt.
Nun sagte unsere WBL das die Feiertage zu den Überstunden gerechnet werden.
Da bei uns die Überstunden gerne in mal 3, oder 3 1/2 Stunden abgefeiert werden müssen ist nun meine Befürchtung das es für den gearbeiteten Feiertag nicht wie sonst, einen kompletten Tag frei gibt, sondern dieser auch kleckerweise abgefeiert werden soll.
Meine Frage dazu, ist das rechtens?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Feiertage

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Zur Arbeit an einem Feiertag gibt es eine klare gesetzliche Aussage die da wäre :

"Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg ... 00994.html

Also mußDir Deine WBL einen freien Tag geben.

LG



Schnee
Beiträge: 2
Registriert: Fr 8. Jun 2007, 15:13

AW: Feiertage

Beitrag von Schnee »

Hallo,
ich glaube nicht das Feiertage Überstunden sind , sie werden doch bei den Sollstunden schon nicht dazu gerechnet. Außer bei uns im Nachtdienst da scheint es keinen zu interessieren ob ein Feiertag in einem Monat ist. :-(
Ich arbeite schon seit über 12 Jahren im Nachtdienst immer im gleichen Rhytmus (Donnerstags bis Sonntags) für gearbeitete Feiertage bekam ich noch nie die Stunden angerechnet :-( , Zuschläge jeglicher Art gibt es auch nicht . Jetzt kam im letzten Monat der Dienstplan für Dezember raus und was muss ich sehen, ich stehe am 1 Weihnachtstag (der eigentlich mein frei ist) im Dienst ohne gefragt zu werden. Habe mich auch schon beschwert, aber das scheint keinen zu interessieren. Werde aber nicht locker lassen, ich denke auch einer Nachtwache steht laut Gesetz anteilmäßig die Stunden für Feiertage zu.

LG



Benutzer 204 gelöscht

AW: Feiertage

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

auch einer Nachtwache steht laut Gesetz anteilmäßig die Stunden für Feiertage zu.
Stimmt .
Arbeitest Du bis 1)Sonntagfrüh o. bis 2)Montagfrüh ?

2) dann hast Du vom MO-einschl.MI frei also 2 Werktage .Damit ist Dein zusätz.
Frei wegen einem Weihnachtstag u. dem gearb.Sonntag abgegolten .
In der kommenden Woche nach Deinem Dienst wird der andere Weihnachtstag u. der wieder gearb.Sonntag abgegolten .

1) Da hast Du nach und vor dem Dienst 3 freie Werktage .Also hast Dein zustehendes Frei bekommen -pro Feiertag +gearb.Sonntag.
Zuschläge jeglicher Art gibt es auch nicht
Also arbeitest Du bei einem privaten AG ohne Tarifvertrag ?
(Vermutlich gibts auch keinen BR ?)
Dann muß der sich "nur" an das ArbZG halten .Und da steht nichts von Zuschlägen .
stehe am 1 Weihnachtstag (der eigentlich mein frei ist) im Dienst ohne gefragt zu werden.
Auch wenn Du sonst immer in einem Rhytmus arbeitest einen "Daueranspruch"
darauf hast Du nicht .Es sei denn es ist vertraglich/schriftlich fest gelegt worden .
Wenn Dein AG nach der Veröffentlichung des Dezember-DP diesen geändert hätte wegen Einsatz am 1.Feiertag hättest Du protestieren können.
Hat er aber nicht.
Du hast ja im letzten Jahr kein Weihnachten inkl.Heiligabend gearbeitet .Oder ?
Vielleicht will aber die andere MA die diese Dienste im letzten Jahr hatte frei haben ?Hast Du da schon daran gedacht ?

LG



marichen
Beiträge: 2
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 12:15

AW: Feiertage

Beitrag von marichen »

Hallo ich brauche DRINGEND eure Hilfe.
In meinem Vertrag steht ich bin dazu verpflichtet jeden 2. Feiertag zu arbeiten.
Geplant bin ich am 24. mit Tagdienst. am 25. mit Nachtdienst von 21-07Uhr somit arbeite ich meiner Meinung nach das komplette Weihnachtsfest, am 31. bin ich auch mit Nachtdienst von 22-06h auf dem Dienstplan eingesetzt. Muss ich das wirklich so arbeiten. Ich habe zwei Kinder und fühle mich nicht richtig behandelt wenn man dann noch sieht das Kollegen ohne Fam. komplett frei haben.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Feiertage

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann fix dorthin. Wenn nicht, dann ist es wohl jetzt schon etwas spät, noch etwas zu bewegen, höchstens bei Chef oder Chefin vorstellig werden und auf den guten Willen vertrauen. Manchmal passieren solche Dinge unabsichtlich, ohne bösen Willen, weil der Dienstplanschreiber einfach den Blick dafür nicht hat, oder irrtümlich . . .



marichen
Beiträge: 2
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 12:15

AW: Feiertage

Beitrag von marichen »

Danke. leider haben wir keine BR und meine Chefin weiß von der Lage des Dienstplanes. Im AV steht das ich nur jedes zweite WE und jedes zweitemal an den Feiertagen arbeiten muss aber ich denke das erfülle ich schon durch das arbeiten an Weihnachten.Und da ich an Silvester ja auch Nachtdienst machen soll wäre das ja doppelt. Kann ich mich da nicht auf meinen AV berufen? Der sollte doch für beide Seiten bindent sein oder ?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Feiertage

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

zweitemal an den Feiertagen arbeiten muss aber ich denke das erfülle ich schon durch das arbeiten an Weihnachten.
Seh ich anders .
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage .
Weihnachten aber sind 2 gesetzliche Feiertage .
Du wirst am 25.12. eingesetzt .Aber nicht am 26.12.
Und nun kann Dich Dein Chef am 01.01. wieder einsetzen da dieser Feiertag ja
der 2.folgende Feiertag nach dem 25.12. ist .

Verstehen kann ich Deinen Ärger .
Aber es ist schon ziemlich raffiniert im AV zu schreiben das man jeden 2.Feiertag arbeiten muß .

LG



jilsi
Beiträge: 895
Registriert: So 10. Aug 2008, 19:14

AW: Feiertage

Beitrag von jilsi »

Hallo marichen

Abgesehen davon, das die Klausel jeden 2. Feiertag zu arbeiten echt be.... ist, würdest du am 26. doch arbeiten wenn du am 25. in den Nachtdienst gehst. Oder fängt bei euch ein Feiertag erst morgens an?
Will sagen das du dann am 1.1. frei haben müsstest oder?

Lg jilsi


Lg jilsi

Vorstellungen bestimmen unser Leben :smile

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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Feiertage

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . wir können hier noch so viel Spitzfindigkeiten herausfiltern, wie wir wollen - aber, tut mir leid für marichen, es ist nix mehr zu wollen. Auch wenns 1000x im Vertrag so steht - und wenn es 1000 andere Auslegungsvarianten gäbe - wenn der Plan so raus ist, dann ist eine Woche vor Weihnachten kaum noch was zu bewegen, denn zu Recht würden diejenigen, die sich jetzt auf Frei eingerichtet haben, benachteiligt fühlen, wenn der Plan abgeändert würde und gegen wen würde sich deren Zorn richten? Richtig, gegen die Verursacherin! Wenn marichen also vor hat, sich den kollektiven Zorn zuzuziehen und als potentielles künftiges mobbing-Opfer zu agieren, kann sie den Kampf gegen die Windmühlenflügel gern versuchen aufzunehmen.
Dazu brauchte sie jedoch erst mal eine Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, um einen Anwalt beauftragen zu können. Bei diesem müsste sie diese Woche noch einen Termin bekommen. Und dann müsste sie beim Arbeitsgericht noch einen Richter finden, der noch nicht im Weihnachtsurlaub ist (schwierig, schwierig) und dieser müsste überzeugt werden, den Dienstplan im einstweiligen Verfügungsverfahren zu stoppen.
Nun frage ich mich allerdings besorgt, wann ist denn dieser Dienstplan bekannt gegeben worden? Gerade jetzt erst? Nicht etwa schon Ende November?
Das oben geschilderte Szenario wäre aus meiner Sicht der einzige Weg und das ganze restliche Palaver ist nutzlos. Entschuldigt bitte die harten Worte, aber freundliches Schulterklopfen hilft hier auch nicht weiter.
Da unterschreibt jemand einen seltsam formulierten Vertrag und eine Woche vor Weihnachten fällt erst auf, dass die Verteilung der Feiertagsarbeit anscheinend nicht so optimal ist . . .



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