Einspringen an freiem Tag
Einspringen an freiem Tag
Hallo zusammen!
Ein Dozent in Arbeits-und Tarifrecht hat in einer Weiterbildung mit uns gängige Fragen bezüglich unseres Berufes besprochen.
Darunter:
Muß ein Arbeitnehmer, der laut Plan frei hat, nach telefonischer Anordnung des Arbeitgebers den Dienst antreten (z.B. Einspringen für kranke Kollegin), wenn kein Bereitschaftsdienst vereinbart ist?
Antwort: nein!
Dies war exakt unsere Prüfungsfrage!
Leider sehe ich diesen Dozenten nicht mehr und konnte ihn folgendes nicht mehr fragen:
Wo steht das geschrieben? Will dies schwarz auf weiß haben.
Könnt ihr mir helfen?
Danke
Ein Dozent in Arbeits-und Tarifrecht hat in einer Weiterbildung mit uns gängige Fragen bezüglich unseres Berufes besprochen.
Darunter:
Muß ein Arbeitnehmer, der laut Plan frei hat, nach telefonischer Anordnung des Arbeitgebers den Dienst antreten (z.B. Einspringen für kranke Kollegin), wenn kein Bereitschaftsdienst vereinbart ist?
Antwort: nein!
Dies war exakt unsere Prüfungsfrage!
Leider sehe ich diesen Dozenten nicht mehr und konnte ihn folgendes nicht mehr fragen:
Wo steht das geschrieben? Will dies schwarz auf weiß haben.
Könnt ihr mir helfen?
Danke
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Meinungen divergieren
Hallo gabriel80,
wir hatten diese Frage im Forum bereits öfter (Bitte die Suchfunktion nutzen). Die Meinungen divergieren erheblich.
Am 29.10.2005 entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, wie kurzfristig Dienstherren Dienstplanänderungen verfügen können.
Das Gericht geht von 4 Tagen aus (Az. 22 Ca 3276/05). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ursprünglich für einen Sonntagsdienst eingeplant war. 2 Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, wonach ein anderer Kollege an diesem Tag den Dienst übernehmen soll, da er sonst nicht auf seine Stunden kommt.
Zu berücksichtigen bleibt aber, dies sei den Gegnern dieser Rechtsansicht u.a. zugestanden, dass es sich zum einen um die Entscheidung der ersten Instanz handelt und die Begründung durchaus angreifbar ist.
Meine Recherchen haben bisher nichts anderes ergeben.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann sich die rechtliche Beurteilung jedoch ändern, so dass die Aussagen innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen und keinesfalls den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
wir hatten diese Frage im Forum bereits öfter (Bitte die Suchfunktion nutzen). Die Meinungen divergieren erheblich.
Am 29.10.2005 entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, wie kurzfristig Dienstherren Dienstplanänderungen verfügen können.
Das Gericht geht von 4 Tagen aus (Az. 22 Ca 3276/05). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ursprünglich für einen Sonntagsdienst eingeplant war. 2 Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, wonach ein anderer Kollege an diesem Tag den Dienst übernehmen soll, da er sonst nicht auf seine Stunden kommt.
Zu berücksichtigen bleibt aber, dies sei den Gegnern dieser Rechtsansicht u.a. zugestanden, dass es sich zum einen um die Entscheidung der ersten Instanz handelt und die Begründung durchaus angreifbar ist.
Meine Recherchen haben bisher nichts anderes ergeben.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann sich die rechtliche Beurteilung jedoch ändern, so dass die Aussagen innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen und keinesfalls den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
AW: Einspringen an freiem Tag
Hallo zusammen!
Hatte gerade eine Frage zu "Einspringen- Müssen an freien Tagen".
Bin nach langem Suchen im Internet fündig geworden zu diesem Thema.
Das Ganze wird "Dienstverpflichtung" genannt. Einfach in der Suchmaschine eingeben. Gibt wirklich brauchbares Infomaterial... drüber.
Mir zumindest reicht es vollkommen.
Bis dann.
Hatte gerade eine Frage zu "Einspringen- Müssen an freien Tagen".
Bin nach langem Suchen im Internet fündig geworden zu diesem Thema.
Das Ganze wird "Dienstverpflichtung" genannt. Einfach in der Suchmaschine eingeben. Gibt wirklich brauchbares Infomaterial... drüber.
Mir zumindest reicht es vollkommen.
Bis dann.
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Viel Glück!
Hallo gabriel80,
dann wünsche ich dir für den Ernstfall schon mal viel Glück!
Es gibt meines Wissens keine höchstrichterliche Rechtssprechung zu diesem Thema. Die Quellenangaben sind bei den Texten meist mehr als dürftig.
Die telefonische Anordnung stellt aufgrund der modernen Telekommunikation wohl kein Problem mehr da. Das Arbeitsgericht Frankfurt (s.o.) hat eine Dienstplanänderung gegen den Willen des Arbeitnehmers durchgewunken. Den ein oder anderen Gedanken solltest du, trotz aller Euphorie, daran verschwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
dann wünsche ich dir für den Ernstfall schon mal viel Glück!
Es gibt meines Wissens keine höchstrichterliche Rechtssprechung zu diesem Thema. Die Quellenangaben sind bei den Texten meist mehr als dürftig.
Die telefonische Anordnung stellt aufgrund der modernen Telekommunikation wohl kein Problem mehr da. Das Arbeitsgericht Frankfurt (s.o.) hat eine Dienstplanänderung gegen den Willen des Arbeitnehmers durchgewunken. Den ein oder anderen Gedanken solltest du, trotz aller Euphorie, daran verschwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
AW: Einspringen an freiem Tag
@ WBLLI,
Ich möchte erreichen dass die KollegInnen ihre Rechte kennen und den Arbeitgeber zwingen sie zu akzeptieren. Damit ist für beide Seiten eine vernünftige Basis zur Diskussion geschaffen. Dann kann ich einsehen das es jetzt meine Pflicht ist einzuspringen.
Wenn ich mir vorgenommen habe ins Theater zu gehen, spring ich nicht ein. Ich muß dabei kein schlechtes Gewissen haben und mir erst recht nicht vom AG einreden lassen. Hat er ein schlechtes Gewissen wen ich auf den teuren Karten sitzen bleibe?
Ich habe die Feststellung gemacht, wenn der AG plausibele Gründe angeben kann und nicht den Anschein erweckt das Personaleinsparung (Profit) dahinter steckt, das es sehr wohl vernünftige Regelungen für beide Seiten geben kann.
ferdi
da geb ich Dir recht. Auch wenn ich hier mit "MEIN FREI GEHÖRT MIR" antworte und darauf poche, zu den "prinzipiellen Neinsagern" gehöre ich auch nicht.Absagen ums Prinzip finde ich eher asozial im Wortsinn.
Ich möchte erreichen dass die KollegInnen ihre Rechte kennen und den Arbeitgeber zwingen sie zu akzeptieren. Damit ist für beide Seiten eine vernünftige Basis zur Diskussion geschaffen. Dann kann ich einsehen das es jetzt meine Pflicht ist einzuspringen.
dem muß ich wiedersprechen. Fakt ist: Der AG verplant mittels des Dienstplans meine im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit. Ich habe das Recht meine im Dienstplan angegebene Freizeit zu verplanen.iCH FINDE;das Einspringen am freien Tag ist eher eine Frage des Gewissens als des Rechts.
Wenn ich mir vorgenommen habe ins Theater zu gehen, spring ich nicht ein. Ich muß dabei kein schlechtes Gewissen haben und mir erst recht nicht vom AG einreden lassen. Hat er ein schlechtes Gewissen wen ich auf den teuren Karten sitzen bleibe?
Ich habe die Feststellung gemacht, wenn der AG plausibele Gründe angeben kann und nicht den Anschein erweckt das Personaleinsparung (Profit) dahinter steckt, das es sehr wohl vernünftige Regelungen für beide Seiten geben kann.
ferdi
AW: Einspringen an freiem Tag
Hallo,meines Wissens ist es aber Fakt,dass wenn im Dienstplan eine Unterbesetzung besteht,dann hat der AG doch das Recht jemanden aus seinem Frei zu holen..oder irre ich mich da?
Ansonsten gilt natürlich mein frei gehört mir..
Aber unvorhergesehene Dinge passieren nun mal..nicht jede Krankheit oder Unfall melden sich zeitig genug am um vorzusorgen
Also ein Notfall quasi und um eine adäquate Pflege zu gewährleisten muss dann auch eingesprungen werden.
Lg ilios
Ansonsten gilt natürlich mein frei gehört mir..
Aber unvorhergesehene Dinge passieren nun mal..nicht jede Krankheit oder Unfall melden sich zeitig genug am um vorzusorgen
Also ein Notfall quasi und um eine adäquate Pflege zu gewährleisten muss dann auch eingesprungen werden.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
AW: Einspringen an freiem Tag
@ ilios,
Im AH entstehen "Notfälle" wenn am Personal gespart wird. Schon lang, lang ist´s her. In meiner AH-Zeit lief es so: 3 Wohnbereiche, im Bereich A haben sich 2 krankgemeldet - Folge - die anderen Bereiche mußten die Arbeit mitmachen.
Bevor ich einspringe stell ich mir die Frage: " "Notfall" oder Personalmangel?"
Nur wenn ich nein sage, begreift der AG, das es so nicht weitergeht. Das wir nicht seine Sklaven sind.
Abhilfe kann man z.B. mit Springern schaffen.
In der Ambl. Pflege muß das Personal engbemessen sein. Die Vergütung der Kassen ist lächerlich und die Finanzierung ein Balancsakt. Ein Springer ist nicht drin. Einer muß einspringen.
Neukunden: das laut Dienstplan eigesetzte Personal reicht nicht. Neueinstellung? Einer muß einspringen
Fallen Kunden aus, Krankenhaus, versterben habe ich ein Personalüberhang. Entlassungen?
Das ist nicht das gelbe vom Ei.
Unsere Lösung: Arbeitszeitkonto und freiwillige Einsatzbereitschaft. Ich hab zwar FREI aber nichts vor, im "Notfall" bin ich zu erreichen. Das geht reihum, keiner fühlt sich benachteidigt oder hat das Gefühl das wer bevorzugt wird.
ferdi
Da irrst Du. Wenn du vor Ort bist kann er Dich "verpflichten". Wenn Du im Frei bist kannst Du nein sagen und den Hörer auflegen. Das ist Fakt.Hallo,meines Wissens ist es aber Fakt,dass wenn im Dienstplan eine Unterbesetzung besteht,dann hat der AG doch das Recht jemanden aus seinem Frei zu holen..oder irre ich mich da?
Was ist ein "Notfall"?Also ein Notfall quasi und um eine adäquate Pflege zu gewährleisten muss dann auch eingesprungen werden.
Im AH entstehen "Notfälle" wenn am Personal gespart wird. Schon lang, lang ist´s her. In meiner AH-Zeit lief es so: 3 Wohnbereiche, im Bereich A haben sich 2 krankgemeldet - Folge - die anderen Bereiche mußten die Arbeit mitmachen.
Bevor ich einspringe stell ich mir die Frage: " "Notfall" oder Personalmangel?"
Nur wenn ich nein sage, begreift der AG, das es so nicht weitergeht. Das wir nicht seine Sklaven sind.
Abhilfe kann man z.B. mit Springern schaffen.
In der Ambl. Pflege muß das Personal engbemessen sein. Die Vergütung der Kassen ist lächerlich und die Finanzierung ein Balancsakt. Ein Springer ist nicht drin. Einer muß einspringen.
Neukunden: das laut Dienstplan eigesetzte Personal reicht nicht. Neueinstellung? Einer muß einspringen
Fallen Kunden aus, Krankenhaus, versterben habe ich ein Personalüberhang. Entlassungen?
Das ist nicht das gelbe vom Ei.
Unsere Lösung: Arbeitszeitkonto und freiwillige Einsatzbereitschaft. Ich hab zwar FREI aber nichts vor, im "Notfall" bin ich zu erreichen. Das geht reihum, keiner fühlt sich benachteidigt oder hat das Gefühl das wer bevorzugt wird.
ferdi
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Gemeinsame Linie
Hallo ferdi.
Noch besser: Eine klare betriebliche Regelung!
Deinen weiter unten stehenden Ausführungen mag ich so nicht ganz zustimmen. Aber immerhin ein Anfang :-) .
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
Na da divergieren unsere Ansichten ja doch nicht so stark wie es den Anschein hatte. Wobei bei vor Ort einige Besonderheiten zu beachten sind. Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitnehmer eher zur Arbeit erscheinen und die Angelegenheit nachträglich und für die Zukunft prüfen lassen.von ferdi
... Wenn du vor Ort bist kann er Dich "verpflichten". Wenn Du im Frei bist kannst Du nein sagen und den Hörer auflegen. ...
Noch besser: Eine klare betriebliche Regelung!
Deinen weiter unten stehenden Ausführungen mag ich so nicht ganz zustimmen. Aber immerhin ein Anfang :-) .
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Höffken
AW: Einspringen an freiem Tag
Hallo Dirk,
Wir sind auch kein Musterbetrieb. Zur Zeit hab ich es mit Mobbing, gegen mich und eine Kolleginn, vom "feinsten" zutun.
Für mich ist es wichtig unsere KollegInnen wach zu rüttel: "Du hast nicht nur Pflichten, du hast auch Rechte".
Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten gibt bin ich bemüht der Sache auf den Grund zu gehen.
Siehe "Betriebsarzt". In unserer letzten Arbeitsschutzsitzung habe ich unseren Betriebsarzt gefragt: "Kann der Arbeitgeber mich verpflichten sie aufzusuchen?" Die Antwort war: "Nein, wenn sie ihm das gewünste Attest bringen und die Kosten dafür in kauf nehmen, können sie den Arzt ihrer Wahl aufsuchen."
Wichtig finde ich das der Frager hier (schau mal, oder besser nicht ins ap-Forum) sich ernst genommen fühlt, das man bemüht ist zu helfen.
Ich finde es gut wenn wir verschiedener Meinung sind, das zeigt doch nur das man nicht alles über einen Kamm scheren kann. Eine Patentlösung können wir nicht geben.
Es grüßt der "Kohlenpott"
ferdi :p rost
Für mich hat es den Anschein nicht. Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sprechen. Also betriebtsbedingt oder was ich über ver.di aus dem Fachbereich höre.Na da divergieren unsere Ansichten ja doch nicht so stark wie es den Anschein hatte.
Wir sind auch kein Musterbetrieb. Zur Zeit hab ich es mit Mobbing, gegen mich und eine Kolleginn, vom "feinsten" zutun.
Für mich ist es wichtig unsere KollegInnen wach zu rüttel: "Du hast nicht nur Pflichten, du hast auch Rechte".
Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten gibt bin ich bemüht der Sache auf den Grund zu gehen.
Siehe "Betriebsarzt". In unserer letzten Arbeitsschutzsitzung habe ich unseren Betriebsarzt gefragt: "Kann der Arbeitgeber mich verpflichten sie aufzusuchen?" Die Antwort war: "Nein, wenn sie ihm das gewünste Attest bringen und die Kosten dafür in kauf nehmen, können sie den Arzt ihrer Wahl aufsuchen."
Wichtig finde ich das der Frager hier (schau mal, oder besser nicht ins ap-Forum) sich ernst genommen fühlt, das man bemüht ist zu helfen.
Ich finde es gut wenn wir verschiedener Meinung sind, das zeigt doch nur das man nicht alles über einen Kamm scheren kann. Eine Patentlösung können wir nicht geben.
Die Frage war,Deinen weiter unten stehenden Ausführungen mag ich so nicht ganz zustimmen. Aber immerhin ein Anfang .
Muß ein Arbeitnehmer, der laut Plan frei hat, nach telefonischer Anordnung des Arbeitgebers den Dienst antreten (z.B. Einspringen für kranke Kollegin), wenn kein Bereitschaftsdienst vereinbart ist?
Antwort: nein!
ich will damit nur sagen man kann nicht generell nein sagen. Aber bevor man ja sagt sollte man überdenken ob der Notstand nicht hausgemacht ist.Was ist ein "Notfall"?
ist betriebsintern und nur ein Beispiel.Unsere Lösung:
Es grüßt der "Kohlenpott"
ferdi :p rost
Wer ist online?
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