Einführung eines Arbeitszeitkontos

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Schwester Wolfgang
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . gibt es einen Betriebsrat, oder eine Mitarbeitervertretung?



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Schwester Wolfgang
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das wäre aber wichtig zu wissen, denn wenn ein BR existiert, kann ein Arbeitszeitkonto nur per Betriebsvereinbarung geführt werden.
In einer solchen Vereinbarung sollte u.a. geregelt werden, ob es sich um ein Kurzzeitkonto oder eine Langzeitkonto handelt.
Dann gehören dazu Regelungen, bis zu welcher Stundenzahl die wöchentliche Arbeitszeit von der vertraglichen Arbeitszeit abweichen darf (z.B. Arbeitszeitkorridor von wöchentlich 30 bis 45 Stunden) und wie viel Guthabenstunden bzw. Minusstunden maximal anfallen dürfen.
Es sollten darin auch Ausgleichsregelungen getroffen werden, wie das Recht auf Freizeitnahme bei Guthabenstunden und Verrechnung von Minusstunden am Ende des Ausgleichzeitraumes (meist ein Jahr) aussieht.

Natürlich kann das, wenn kein BR existiert auch per Ergänzung zum Arbeitsvertrag geregelt werden. Dann sollte das jedoch auch die oben angeführten Regelungen enthalten.
Eine solche Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann jedoch nicht einseitig angeordnet werden, sondern setzt beiderseitiges Einverständnis voraus.

Sollte der Arbeitgeber eine Regelung vorschlagen, muss man diese nicht gleich verteufeln - vielmehr empfiehlt es sich, diese vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, oder der Rechtsabteilung der Gewerkschaft überprüfen zu lassen . . .



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peri
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von peri »

@ SchwesterWolfgang

Wie verhält es sich, wenn zwar ein Stundenkonto über x Stunden arbeitsvertraglich vereinbart, aber nichts hinsichtlich Minusstunden und deren Umgang fixiert ist? Wie verhält es sich hier, wenn der Mitarbeiter mit Minusstunden aus dem Betrieb ausscheidet? Trifft ein Annahmeverzug auch dann in Kraft, wenn sich der Mitarbeiter in seiner Funktion als Wohnbereichsleitung selbst den Dienstplan schreibt?


:yo

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Schwester Wolfgang
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . Du sprichst einen wichtigen Punkt an, der unbedingt auch in einer solchen Vereinbarung enthalten sein sollte (Verträge sind zum Vertragen und verhindern Streit) - was passiert mit Plus und Minus, wenn MA ausscheiden, das könnte schlimmstenfalls auch ein Todesfall sein. Wenn über Minusstunden nichts vereinbart ist, dann gilt die normale gesetzliche Regelung - der von Dir angesprochene Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Daran ändert m.E. auch nichts, wenn Du den Dienstplan selbst geschrieben hast, denn es gibt immer noch eine PDL und diese trägt letztendlich die Verantwortung für die Dienstpläne . . .



thomas09
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von thomas09 »

Daran ändert m.E. auch nichts, wenn Du den Dienstplan selbst geschrieben hast, denn es gibt immer noch eine PDL und diese trägt letztendlich die Verantwortung für die Dienstpläne . . .
na mit dieser Argumentation würde ich jetzt nicht unbedingt vor einem Richter auftauchen wollen.



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . wieso nicht? Die PDL ist die Erfüllungsgehilfin der Geschäftsleitung. Und sie ist in letzter Instanz für die Einhaltung der rechtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Sie kann bestimmte Aufgaben delegieren, wie das Schreiben von Dienstplänen - das nimmt ihr aber nicht die Verantwortung ab . . .



thomas09
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von thomas09 »

Na ja,
also müsste man der Dienstplanschreiberin unterstellen, dass sie nicht Rechnen kann und ein plus und ein minus vor den Stunden nicht auseinanderhalten kann, oder im Falle eines PCgestützten DP nicht lesen kann, oder sie nicht wüßte wieviel Stunden lt. ihrem Arbeitsvertrag monatlich/wöchentlich sie zu erbringen hätte und sie sich selbst in ihrer Verantwortung nicht planen konnte
und
die PDL hätte das Wissen müssen, dass sie eine MA mit dem Dienstplan beauftragt, die das kleine einmaleins nicht beherrscht oder Analphabetin ist, keine Ahnung von Arbeitszeitgesetzen hat und hat deshalb eine Organisationsverschulden begangen?

Man kann nicht ALLES auf seinen Vorgesetzten schieben, das nimmt einem auch kein Richter ab.



Oberschwester Hildegard
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Aber die PDL ist diejenige, die Dienstpläne genehmigt uns sie auf Einhaltung sämtlicher zugrundeliegender Gesetze und schlussendlich auch der arbeitsvertrsglichen Regelungen überprüft. (ich gehe mal stark davon aus, dass für WBL und PDL Stellenbeschreibungen exsistieren, in denen sowas wie Weisungsbefugnis verankert ist; es steht dann sicher drin, dass die PDL in organisatorischen Dingen der WBL weisungsbefugt ist)

Sofern der AG/die PDL nicht nachweisen kann, dass die betreffenden MA/WBL daraufhingewiesen wurde sich nicht ins Minus zu planen, liegt hier tatsächlich ein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, den er veschuldet hat, weil er es versäumt hat, rechtzeitig Einfluß auf diesen Dienstplan zu nehmen.

Somit dürfte die TE vor dem Arbeitsgericht gute Karten haben.


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

thomas09
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Beitrag von thomas09 »

Du würdest doch jetzt einer Leitungsperson (SL,WBL) nicht empfehlen mit dieser Argumentation vor einen Richter zu gehen?
Bin Leitung, erhalte deshalb eine höhere Bezahlung, schaffe an, bestimme wer wann zu Arbeit kommt und sonstiges
aber
bin für nix Verantwortlich?

Zumal nicht jede Minusstunde grundsätzlich Annahmeverzug des AG ist.

Bei Arbeitszeitkonten ist die Rechtsprechung eindeutig

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitszeitkonto.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/Minusst ... 42044.html
Zuletzt geändert von thomas09 am So 24. Aug 2014, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . thomas09, es handelt sich meistens nicht um nur eine Stunde. Und wie in den von Dir angeführten Links auch richtig angemerkt wurde, soll der Uman mit Minusstunden vereinbart werden, denn dann ist es unzweifelhaft. Hier war die wohl mehr theoretisch gemeinte Frage, was mit den Minusstunden passiert, wenn darüber nichts vereinbart ist . . .

können wir uns darauf einigen: "wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren" und in Deutschland bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil und dieses ist von vielen Faktoren abhängig, u.a. davon, wie gut der Richter geschlafen hat . . . :-)



Oberschwester Hildegard
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Bin Leitung, erhalte deshalb eine höhere Bezahlung, schaffe an, bestimme wer wann zu Arbeit kommt und sonstiges
aber
bin für nix Verantwortlich?
Doch, aber sofern es noch eine dir direkt übergeordnete Stabsstelle gibt (PDL/Heimleitung steht über SL/TL/WBL), liegt die Endverantwortung dort.
Du würdest doch jetzt einer Leitungsperson (SL,WBL) nicht empfehlen mit dieser Argumentation vor einen Richter zu gehen?
Doch.
Aber es gibt da eben auch zwei Arten von Menschen: die die es gleich at Akta legen, weil es ja schief gehen könnte und die die es versuchen, weil es klappen könnte.

Was mich betrifft, ich gehöre zu Letzteren und habe festgestellt, dass es sich lohnt zu kämpfen: Ich musste bisher dreimal das Arbeitgericht in Anspruch nehmen und habe dreimal gewonnen.

Man kann natürlich auch den Kopf in den Sand stecken. Ist bequemer.
Zum Glück bin ich schon immer unbequem gewesen.


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . Oberschwester Hildegard, Respekt! Von dieser Art bräuchten wir viel mehr. Menschen, die sich für ihre Rechte einsetzen und dafür auch mal das Risiko eingehen, eine schlechte Erfahrung zu machen. Und nicht nur aufgeputschte DSDS und Bauer-sucht-Frau - Konsumenten, die sich über die Zigarette auf dem Nachbarbalkon aufregen . . .



thomas09
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AW: Einführung eines Arbeitszeitkontos

Beitrag von thomas09 »

@OS Hildegard:
die Definition für Stabstelle, schließt eine Überordnung per se aus.

Es geht weder um 2Arten von Menschen, Aufgeben oder den Kopf in Sand stecken.

Es gibt noch, zumindest in diesem Fall, 3 Arten von Menschen
nämlich
diejenigen, die sich überlegen mit welchen Waffen sie in welchen Kampf ziehen und welche Strategie die erfolgversprechendste ist
und
vielleicht sogar noch eine 4te Art, die sich Überlegen ob die Zeit für den Kampf schon reif ist, oder ob man noch ein bißchen warten sollte.

Deutschland ist voll von ausgestiegenen Pflegekräften, die sich durch sinnloses Kämpfen ein blutige Nase geholt haben und ausgebranant sind.

Aber seis drum - ich bin regelmäßig bei Arbeitsgerichtsprozessen und bei manchem Richter würde ich hochkant hinausfliegen.

Es gibt nämlich neben der Anordnungsverantwortung auch eine Übernahmeverantwortung und da kann ich mich nicht meiner Verantortung entziehen, indem ich sage
ja habe ich gewußt,
hab ich bewußt gemacht
habs bei sonst keinem gemacht
aber
mein Chef hat Unterschrieben, jetzt möcht ich Geld sehen.
Nennt man sowas nicht landläufig Betrug?



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johannes
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Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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Beitrag von johannes »

also müsste man der Dienstplanschreiberin unterstellen, dass sie nicht Rechnen kann und ein plus und ein minus vor den Stunden nicht auseinanderhalten kann, oder im Falle eines PCgestützten DP nicht lesen kann, oder sie nicht wüßte wieviel Stunden lt. ihrem Arbeitsvertrag monatlich/wöchentlich sie zu erbringen hätte und sie sich selbst in ihrer Verantwortung nicht planen konnte
das würde ich so nicht sagen. Mittlerweile sind die Dienstpläne so komplex geworden, dass selbst Experten nicht mehr durchschauen. Darum ja auch die PC-Pläne. Selbst die sind manchmal zum k....

Da lob ich mir unseren Dienstplan. Wer in der ungeraden Woche im Januar Dienst hat, hat auch in der ungeraden Woche im Dezember Dienst und umgekehrt mit der geraden Woche. Einfache Regel, die jeder versteht. Da könnte man glatt auf den Dienstplan verzichten, weil ja alles übersichtlich und klar ist. Übrigens ist dann selbstverständlich die gerade, resp. die ungerade Woche immer frei! Genauso klar und einfach. Ach ja, und Urlaub gibts auch mehr - 3 x 3 Wochen im Jahr! Somit: bei einer vollen Planstelle sind real 23 Wochen im Jahr zu arbeiten. Das ist doch mal was.

Aber so wollen ja die meisten nicht arbeiten. Da malocht man lieber und läßt sich seine Gesundheit ruinieren. Es sieht nun mal nicht schön aus und fühlt sich nicht gut an, wenn man jede zweite Woche mit Sicherheit frei hat, nicht wahr? Also machts weiter schön kompliziert und freut euch des tohuwabohu und des Burn Out ...


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

Oberschwester Hildegard
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Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Aber so wollen ja die meisten nicht arbeiten. Da malocht man lieber und läßt sich seine Gesundheit ruinieren. Es sieht nun mal nicht schön aus und fühlt sich nicht gut an, wenn man jede zweite Woche mit Sicherheit frei hat, nicht wahr? Also machts weiter schön kompliziert und freut euch des tohuwabohu und des Burn Out ...
Nur leider ist das zwar theorthisch gut umsetzbar, aber praktisch meist nicht. Und im Pflegeheim mag sowas gut gehen vllt auch im KH aber in anderen Bereichen: NO WAY

Bei uns gibt es viele Kolleginen mit kleinen Kindern entweder alleinerziehend oder mit Partner ebenfalls im Schichtdienst. Die können dann nicht pauschal sagen in der gerade Woche habe ich immer jemanden für mein Kind und kann arbeiten (Kein Kindergarten hat von 06.00 -19.00 Uhr geöffnet was aber bei 12h notwendig wäre, wenn man keinen Babysitter hat)
Da wir alleine beim Patienten sind, muss zwangsläufig jemand einspringen wenn jemand krank wird entweder aus dem betroffenen Team oder aus einem anderen, auch da funktioniert das mit gerade und ungerade Woche nicht.

Weiter gehts mit Feiertagen. Bei DP mit gerade oder ungerade Wochen ist es dann zwangsläufig so, dass man in dem einen Jahr Weihnachten arbeitet im anderen Silvester. Bei uns ist das aber so nicht gewollt, da wir fast ausnahmslos Mitarbeiter haben, die lieber an dem Einen als an dem Anderen Feiertag arbeiten. Ich z.B. habe noch keine Kinder und habe in den letzten Jahren ausschließlich Weihnachten gearbeitet (es wechselte nur Tag- oder Nachtdienst), weil es mir nichts ausmacht und weil ich Silvester meist zu Freunden fahre.

Das heißt man kann bei sowas nicht pauschalisieren, sondern muss das immer Differenziert, für den jeweiligen Bereich sehen.


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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . thomas09, ich möchte kurz auf den "Betrugs"-Vorwurf eingehen:
Die Frage war, was passiert, wenn ein MA aus dem Betrieb ausscheidet und es stehen Minusstunden zu Buche, über die nichts vereinbart wurde. Für das Ausscheiden kann es die verschiedensten Gründe geben, außer Kündigung evtl. noch Krankheit oder im schlimmsten Fall Tod. Wenn der Dienstplanschreiber auf seinem Konto zu diesem Zeitpunkt ein Minus stehen hat, darüber nichts vereinbart ist (wie in der Fragestellung), dann wird es schwer fallen, betrügerische Absicht zu unterstellen. Denkbar wäre z.B. auch, dass sich jemand im November absichtlich zurück gehalten hat, weil der Dezember durch Feiertage sehr überstundenlastig werden könnte, oder? Und wenn die PDL das abgesegnet hat - wo liegt da die Betrugsabsicht?



thomas09
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Beitrag von thomas09 »

Hallo SW,
hätte, könnte, wäre
und wenn sie genau gewußt hätte, dass sie Kündigt und schon den Vertrag unterschrieben hätte und sich trotzdem in minus plant?

Wegen ein paar Stunden wird ein AG keinen großen Aufriss machen
und
der AN wahrscheinlich genauso wenig.



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