Dienstkleidung

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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Dienstkleidung

Beitrag von Dirk Höffken »

BUNDESARBEITSGERICHT
Pressemitteilung Nr. 9/03
Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung
Der Kläger ist im Krankenhaus der Beklagten als Altenpfleger tätig. Auf das Arbeitsverhältnis finden die AVR-Caritas Anwendung. § 21 der AVR-Caritas sieht u.a. vor, daß Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt wird. Auf Anordnung der Beklagten haben ihre Mitarbeiter während der Arbeit weiße Kleidung zu tragen, die bei mindestens 60 Grad Celsius waschbar sein muss. Das Tragen anderer Kleidung bei der Ausübung des Dienstes ist nicht erlaubt. Daraufhin begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte ihm unentgeltlich Dienstkleidung zu stellen hat. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen; das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Kleidung, deren Tragen die Beklagte während der Arbeitszeit verlangt, entspricht dem Begriff der "Dienstkleidung" iSd. AVR-Caritas. In Anlehnung an die Regelung des § 67 BAT gelten nach § 21 Abs. 2 AVR solche Kleidungsstücke als Dienstkleidung, die auf Anordnung des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Das wird durch die Bekleidungsvorgaben zu Farbe und Material erreicht. Die weiße Oberbekleidung hebt das Pflegepersonal aus dem Kreis der übrigen Personen heraus, die sich in einem Krankenhaus aufhalten. Sie bewirkt nach außen hin ein einheitliches Bild der Pflegekräfte und weist sie Besuchern und Patienten gegenüber als Mitarbeiter der Beklagten aus. Es handelt sich nicht um Berufskleidung, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, der sie aber entsprechend den Anforderungen der geschuldeten Arbeitsleistung nach seinem persönlichen Geschmack bestimmen kann.

BAG, Urteil vom 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 -

Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 22. Mai 2001 - 7 Sa 140/01 -

MfG DH

Zitat:
Der junge Richter schildert dem Richter a.D. seinen neuen Fall: Ein Mann brennt seit Jahren illegal Schnaps. "Wie viel soll ich dem nur geben?", stöhnt der junge Richter. Antwortet der Richter a.D. blitzschnell: "Also, ich hab ihm immer 3 Euro pro Liter gegeben..."



schmidti
Beiträge: 26
Registriert: Di 24. Aug 2004, 19:02

RE: Dienstkleidung

Beitrag von schmidti »

:) Wir haben auch unser Logo des Hauses waschen aber unsere Sachen selber.Das finde ich persönlich auch besser,weil ich meine sachen dann auch immer da sind.Ich kenne aus einen anderen Heim das die ewig auf ihre sachen warten müssen ,vielleicht könnt ihr ja verhandeln das ihr eure sachen selber wäscht.Das spart eine menge Geld ,und so schlimm ist das doch auch nicht selber zu waschen. :D



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atari
Beiträge: 68
Registriert: Do 18. Nov 2004, 16:14

Beitrag von atari »

Meine Arbeitskleidung besteht aus dem, was ich mir anziehe. Man kann im Haus waschen lassen, macht aber fast niemand.


"Das Alter setzt uns allen Demütigungen aus, wenn wir ihm nicht Eigenschaften verleihen, die der Jugend versagt sind" (Emanuel Wertheimer).

Jutta und Peter
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Beitrag von Jutta und Peter »

@ Dirk:

Das von Dir zitierte BAG-Urteil bezieht sich leider nur auf Betriebe, in denen das Tragen von Arbeitskleidung tariflich geregelt ist. Wir meinen allerdings auch, daß eine verbindliche Anordnung zum Tragen bestimmter Kleidung zu Lasten des Arbeitgebers gehen sollte. Leider ist einerseits das Tragen bestimmter Kleidung in der Pflege nicht gesetzlich vorgeschrieben, andererseits auch noch kein allgemeinverbindliches Urteil dazu ergangen. Mehr dazu auf unserer HP unter http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... ezeit.html

Ein kleiner Trost jedoch: Durch das Tragen und Waschen der Kleidung entstehende Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Noch ein Urteil

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Jutta und Peter.
@ Jutta und Peter
...„ @ Dirk:
Das von Dir zitierte BAG-Urteil bezieht sich leider nur auf Betriebe, in denen das Tragen von Arbeitskleidung tariflich geregelt ist“...
BAG, Urteil vom 1.12.1992 - 1 AZR 260/92 -

Leitsätze:

1. Bei der Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
2. In einer Betriebsvereinbarung, durch die "zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes und Images" des Arbeitgebers eine einheitliche Arbeitskleidung eingeführt wird, können die Betriebspartner nicht regeln, dass die Arbeitnehmer einen Teil der Kosten (hier knapp 50%) für die Gestellung der Arbeitskleidung zu tragen haben.


Aus dem Urteil:

...„II. Die Beklagte und der Betriebsrat waren jedoch nicht berechtigt, in der Betriebsvereinbarung eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der von der Beklagten bereitgestellten einheitlichen Arbeitskleidung zu regeln. Die Betriebspartner waren weder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG noch im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu einer solchen Regelung befugt"...

...„Ein Mitbestimmungsrecht über die anlässlich einer Regelung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anfallenden Kosten ist dem Gesetz hingegen nicht zu entnehmen. Die Kosten sind vielmehr von demjenigen zu tragen, in dessen Sphäre sie anfallen (zutreffend Wiese, GK-BetrVG, § 87 Rz 30, m.w.N.; ebenso Starck, Leistungspflichten und betriebliche Mitbestimmung, 1983, S. 38 f.). Verursacht die Regelung eines mitbestimmungspflichtigen Tatbestandes zusätzliche betriebliche Kosten, so hat diese, wie alle Betriebskosten, grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen (BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Wiese, GK-BetrVG, § 87 Rz 30; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 5)."...

Besser?

MfG DH

Zitat:
Wenn alle Experten einig sind, ist Vorsicht geboten... - Bertrand Russell, eig. Bertrand 3. Earl of Russell, brit. Mathematiker u. Philosoph, 1950 Nobelpreis für Literatur, 1872-1970



Hohenstein
Beiträge: 992
Registriert: Fr 7. Jan 2005, 16:09

RE: Dienstkleidung

Beitrag von Hohenstein »

also bei uns in der Orthopädie-Klinik wird die Kleidung von Haus gewaschen, ich würde auch ungern was dazu bezahlen. Vor allem auf IS wo ich jetzt bin muß ich die täglich wechseln und die sind nicht personengebunden auf der Station



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