Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Xana2k
Beiträge: 13
Registriert: Mo 2. Jul 2007, 21:22

Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Xana2k »

Hallo Community,

ich habe da mal eine Frage an alle Pflegedienstleitungen und an alle die sich in dem Programm auskennen.

Ich habe momentan Spätschicht. Meine Chefin hat mich daraufhin gefragt, ob ich einen Tag früh machen kann, dem habe ich zugestimmt. Sie hat das geändert und das Datum daruntergeschrieben. Dies war letzte Woche.

Heute schaue ich auf den Dienstplan, sind nochmals 2 Tage früh dazugekommen ohne mich zu fragen und ohne ein Datum darunterzuschreiben, wann dies geändert wurde. Jetzt meine Frage, darf eine Pflegedienstleitung einfach so den Dienstplan vom laufenden Monat ändern ohne irgendjemand zu fragen?? Ich finde das nämlich so ganz und gar schlecht, da ich schon was geplant habe und möchte dies jetzt nicht wieder alles über den haufen schmeißen, nur weil ihr was anderes eingefallen ist.

LG
Xana2k



Alexandra1
Beiträge: 180
Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Alexandra1 »

Nein die zwei zusätzlichen Tage durfte sie nicht, ohne es mit dir vorher abzuklären eintragen. Ein Dienstplan der einmal genehmigt ist, ist für alle Beteiligten verbindlich. Damit hat der AG sein Direktionsrecht ausgeschöpft. Nachträgliche Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Leider wird das in der Praxis oftmals missachtet. Du könntest an diesen beiden Tagen die Frühdienste verweigern .



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . dem Satz von Alexandra1 gibt es fast nichts hinzuzufügen. Nur eins: mit der Dienstverweigerung wäre ich vorsichtig. Besser beraten ist man, wenn man die Dienste wegen der Kürze der Zeit zähneknirschend erst mal macht und anschließend die Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn man Mitglied ist) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat) aufsucht und solches für die Zukunft unterbinden lässt . . .



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Hametum »

Na so ganz richtig ist das auch nicht. Grundsätzlich ist ein genehmigter Dienstplan verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Allerdings gibt es eine Ausnahme. "Dienstliche/Betriebliche Notwendigkeit". Wenn diese besteht kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht gebrauch machen auch ohne Einwilligung des MA. Gerade in der Patientenversorgung ab und zu notwendig. Fairnesshalber sollte die PDL oder die Teamleitung allerdings mit dem MA sprechen. Der Regelfall sollte so etwas nicht sein, erst bei Mißbrauch des Dirtektionsrechts kann und sollte man etwas dagegen tun. Ein Einzellfall wird nirgens etwas bewirken, so ungerecht man sich auch behandelt fühlt.

Also mein Rat " Bälle flach halten" und mit der PDL über das Vorgehen sprechen.

Gruß
Hametum



Benutzer 204 gelöscht

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Dienstliche/Betriebliche Notwendigkeit
Das bitte erklär mal genauer .

LG



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Hametum »

Dienstliche und Betriebliche Notwendigkeiten sind zum Beispiel.


Kurzfristige Mitarbeiterausfälle /
Erhöhter Personalbedarf bei z.B. aussergewöhnliche Erreignisse (massive Durchfallerkrankungen /
Erforderliches Qualifikationsprofil ,welches durch unvorhergesehene Erreignisse benötigt wird.

Was dabei immer im Vordergrund stehen muss ist die Absicht die Patieten/Bewohnerversorung sicherzustellen.

Bei dem doch allgegenwärtigen Pflegemangel ist es leider fast gängige Praxis.

Fairness sollte aber trotzdem oberstes Gebot sein. Ein einfaches Fragen des Mitarbeiters und schildern der Situation ist meist die einfachste und sauberste Lösung.

Gruß
Hame



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Schwester Wolfgang
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AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das mit der Fairness kann hier und da mal zutreffend sein, ist jedoch gerade in Pflegebereichen eher die Ausnahme. Ich kenne nicht einen Pflegebetrieb, der nicht gerade so an der untersten Grenze des Personalbedarfs arbeitet und wo der Ausfall eines einzigen MA den Dienstplan zum wackeln bringt.
Und der Gang zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft, oder zum Fachanwalt ist ja nicht gleichbedeutend, dass daraus ein Gerichtsprozess erwächst. Ein guter Anwalt wird erst mal auseinanderklambüsern, wie die Lage ist (was hier im Forum schlicht unmöglich ist) und entsprechende Empfehlungen geben. Nur ein "Winkeladvokat", auf dessen Schild steht, dass er/sie in alleiniger Personalunion gleichzeitig Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht usw. anbietet, wird (auf den Verdienst schielend) einen Ratsuchenden unbesehen in einen Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang hetzen. Im Übrigen steht ganz oben über dieser Seite des Forums: "Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt" . . .



bienen~pflege
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Registriert: Di 21. Okt 2008, 13:47

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von bienen~pflege »

[quote=""GastXY""]kurzfristige Mitarbeiterausfälle?
Wenn das demnächst ein Grund für meinen Chef sein sollte, meinen Dienstplan zu ändern, ohne mich zu fragen, hätte ich ein richtig dickes Problem, denn Mitarbeiterausfälle gibt es bei uns fast täglich. Trotzdem kann mein Arbeitgeber doch nicht einfach so, hinter meinem Rücken über meine Freizeit verfügen! Ich habe auch noch andere Verpflichtungen.
LG XY[/quote]

Das "Problem" der Mitarbeiterausfälle trägt NUR der Arbeitgeber!



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Schwester Wolfgang
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AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . genau das ist der springende Punkt: wir sind nicht die Sklaven, sondern wir bieten lediglich unsere Arbeitskraft an - im Rahmen der vereinbarten Wochenarbeitszeit (wenn nix anderes im AV steht)!
Und laut § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Arbeitserbringung nach billigem Ermessen festlegen. Und das wiederum hat er mit dem Bekanntgeben des gültigen Dienstplanes gemacht. Und damit ist für ihn Ende der Fahnenstange. Der Dienstplan ist nämlich gleichzeitig mein Freizeitplan, nach dem ich meine Aktivitäten plane und wenn es "nur" der Besuch bei Tante Frieda ist. Das BAG hat zutreffend in einem Urteil, in dem es zwar um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ging, eine interessante Feststellung getroffen:
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG bei der Erstellung
von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen
Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens
verfügbaren Zeit.

Noch Fragen?
(BAG Beschluss vom 28.5.2002, 1 ABR 40/01)



Benutzer 204 gelöscht

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Erforderliches Qualifikationsprofil
Und das wäre ?

LG



thorstein
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Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von thorstein »

Hallo Hametum,

wenn du geschrieben hättest: Kurzfristige Mitarbeiterausfälle aufgrund von massiven Durchfallerkrankungen könnte man ja tatsächlich über einen Notfall diskutieren. Der Schrägstrich lässt aber vermuten, dass jede Krankmeldung als Anlass genommen werden könnte.

Krankmeldungen sind zwar in den meisten Fällen kurzfristig aber der Normalfall und kein Notfall. Mit Krankheitsausfällen hat man als PDL zu rechnen und geeignete Massnahmen zu ergreifen. Allerdings ist die meiner Ansicht nach missbräuchliche Anwendung des Direktionsrechts die bequemste Massnahme.

Bei solchen Dienstplanänderungen kann ich nur raten, sofort schriftlich Widerspruch einzulegen.

Sehr geehrte Frau xx,

sie haben ohne Rücksprache mit mir am xx den Dienstplan geändert. Damit bin ich nicht einverstanden.
Falls sie sich bei dieser Dienstplanänderung auf ihr Direktionsrecht berufen, bitte ich um eine entsprechende schriftliche Begründung.
Arbeitsrechtliche Schritte in dieser Angelegenheit behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüssen

Hilft in 99% aller Fälle bezüglich der Dienstplanänderung, schützt aber nicht vor mobbing.

Grüsse



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Hametum »

Der einzelne Mitarbeiterausfall ist sicherlich kein Rechtferigungsgrund. Es muss schon Sattelfest sein. Das heisst z.B. das nicht kompensierbare Personalausfälle wo die Patienten- Bewohnerversorgung nicht sichergestellt ist eine Anweisung erfolgen kann. Egal ob es dem einen hier schmeckt oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz ist keine Fassade wo man sich hinter verstecken kann auch wenn man es gern möchte. Denn auch da ist festgeschrieben, dass der Betriebrat dazu verpflichtet ist den Betrieb aufrecht zu erhalten (Dies können und müssen im Einzelfall auch Zugeständnisse sein die nicht so schön sind). Patientenversorgung ist numal ohne Pflegekräfte nicht möglich, so sehr der eine oder andere es auch mißbiligen mag.

Es ist und müssen Einzellfälle sein da stimme ich uneingeschränkt zu. Nimmt man sein Direktionsrecht in Anspruch und nutzt dieses aus, ohne den Zustand nachweislich zu beseitigen, erst dann wird es für eine PDL oder wem auch immer sehr eng.

So sehr es auch die Gemüter beunruhigt bleibt es Fakt.

Qualifikationsprofil kann in Pflegeheimen sein wenn diese mit Ihrer Fachkraftquote Ausfälle zu verzeichnen haben. PH´s dürfen nunmal nicht allein arbeiten, sodass dies auch eine Rechtfertigung sein kann.

Ich tue mich mit der einen oder anderen blockierenden Haltung hier sehr schwer. Ich stimme zu, dass es nicht der Regelfall sein darf und dass in diesem Falle etwas getan werden muss. Aber wir befinden uns in einem dicken Pflegenotstand. Stellen sind kaum noch zu besetzen, der Zeitarbeitsmarkt ist leergefegt und man muss noch versuchen wirtschaftlich zu arbeiten, da man sonnst schließen kann.

Egal was hier geschrieben wird, ein Richter wird nicht mal ansatzweise einen Betreiber einer Gesundheitseinrichtung belangen, wenn dieser nachweisen kann, das dieser alles unternimmt, um den Zustand zu beenden.

Patientenversorungung ist kein kann sondern ein muß.

Gruß
Hame



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Hametum »

.......
Zuletzt geändert von Hametum am So 26. Sep 2010, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: doppelt abgeschickt :-)



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Hametum.

verstehe ich dich richtig? Also eine PFK muss einspringen bei Ausfällen, weil der AG sowieso keine PFK auf dem Arbeitsmarkt findet und er ja auch noch wirtschaftlich denken muss?


Sorry, deine Meinung kann ich nicht teilen. Ich glaube auch nicht, dass es Arbeitsgerichte gibt, die hier zustimmen.
Begründung: in vielen Einrichtungen und ich glaube auch in amb. Diensten macht man sich gar keine Gedanken über Personalausfall. Wenn jemand krank wird, dann muss eben ein anderer einspringen. Die, die sich trauen Nein zu sagen werden sehr schnell ausgegrentzt, meiner Meinung nach gibt es hier oft Mobbing. (Mein Resümee aus Schilderungen von Leuten die in der Pflege arbeiten).

Würde sich der AG im Vorfeld nämlich Gedanken machen, wie er solche plötzlichen Ausfälle auffangen kann, dann wäre das Problem, meiner Meinung nach, gar nicht sooo gross.


Deshalb glaube ich, so einfach kann man es sich nicht machen.

Sophie



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Hametum »

Ich glaube wir drehen uns im Kreis.

Nehmen wir mal an ein Betreiber einer Gesundheitseinrichtung hat aufgrund von (was auch immer) massive Personalausfälle. Die Versorgung des Patienten ist gefährdet oder nicht sichergestellt. Es wird versucht Leasing zu rekrutieren, was kurzfristig nicht gelingt (Leider gängige Erfahrung).

Dann haben wir jetzt folgendes Problem. Die Patienten- oder Bewohnerversorgung ist nicht gewährleistet. Nun kann man wie es wohl den anschein hat:

1.) der PDL die Schuld zu schieben und sagen, "das ist mir doch egal sollen die Patienten und Bewohner sich doch selbst versorgen"
2.) Dem Betreiber ist Schuld geben, weil das Gesundheitssystem nicht funktioniert
3.) Irgendjemanden die Schuld geben, weil es nicht mehr genug Pflegekräfte gibt
4.) Noch Irgendjemanden die Schuld geben, da ein Patient/Bewohner nur regelementiert vergütet wird und das auch den Personaleinsatz reglemetiert .

Ich frage mich wiklich ob wir noch in der Realität leben.

Fakt ist:

1.) Die Patienten und Bewohner müssen versorgt werden
2.) ich kann nur das als Privater Träger ausgeben, was auch refinanziert wird (da sonnst Pleite)
3.) Als Leitungskraft kann ich wohl kaum etwas gegen die Gesundheitspolitik machen sowie Pflegekräfte und eine ausreichende Vergütung der Patienten/Bewohner herbeizaubern.
4.) Leasing, selbst wenn es zu jederzeit möglich wäre, ist in machen Regionen so Teuer, das eine Kompensierung durch diese Form sehr schnell zur Pleite führt

Selbst Ausfallkonzepte greifen nur kurzfristig und sind keine Lösung für das was uns die Zukunft noch bringen wird.

So sehr ich jeden einzelnen recht geben möchte sind wir in einer Situation wo wir gerade erst die Spitzen erleben. Der Brocken kommt noch.

Und ich möchte nochmal erwähnen, dass ich hier nicht für jede PDL spreche und somit auch nicht der Rambock für den einen oder anderen bin. Einige werden gute Erfahrungen haben und einige schlechte. Auch weiss ich natürlich, dass es die ein oder andere PDl gibt die sicher nicht ganz auf der Spur läuft.

Also spreche ich nur für mich !
Ich gehe sehr behudsam mit meinem Möglichkeiten die Mitarbeiter betreffend um. Ich lasse nichts unversucht um Personal zu bekommen. Ich spiele mit dem Tarif so weit es mir möglich ist um den Arbeitsplatz attraktiv zu machen.

Und trotzdessen komme ich ab und zu an Grenzen wo ich Entscheidungen treffen muss die nicht populär sind und dazu gehört auch mal den Dienstplan zu berühren.

Gruß
Hame



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Hametum,

du sprichst jetzt in deinem ersten Satz von massiven Personalausfällen, das habe ich im obigen Beitrag nicht gelesen.

Dann sind die MA auch verpflichtet einzuspringen, das ist nämlich der viel zitierte Notfall.

Bsp: Norovirus, die halbe Belegschaft liegt flach.
Kein Thema! Hier müssen sowohl PFK als auch PH einspringen.

Aber darum gehts ja nur einmal in 5 Jahren.

Es geht in diesem Threat darum, dass AG die Freizeit ihrer MA einfach mal verplanen.

Sophie



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Schwester Wolfgang
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AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Schwester Wolfgang »

@ Hametum,
. . . alles schön und gut - und ich gebe Dir, was die Ausschöpfung des Direktionsrechts betrifft, auch Recht, soweit es wirkliche Ausnahmefälle (Norovirus mit massiven Personalausfällen z.B.) anbetrifft. Hier im Forum geht es jedoch meist um die alltägliche Überlastung von Pflegekräften. Und die akzeptiert nicht mal ein Richter vom BAG (siehe meine obigen Ausführungen). Es kann und darf einfach nicht sein, dass alle von Dir angeführten möglichen Gründe für personelle Unterbesetzung allein am letzten und schwächsten Glied - der kleinen Pflegekraft hängen bleiben. Was letzlich dazu führt, dass weitere Pflegekräfte abwandern, bzw. erst gar keine neuen zur Verfügung stehen.
Zum Thema mangelnder Personalnachschub fällt mir stets der Vergleich zwischen unserem Haus und dem anderen in der gleichen Stadt, nur von einem anderen Betreiber ein.
Unser Haus: im Jahresdurchschnitt eine 92%-ige Auslastung, ausreichend Pflegekräfte und ein Pool von Aushilfskräften (so dass Dienstplanänderungen tatsächlich selten und nur in Ausnahmefällen vorkommen). Tarifohn TVöD.
Das andere Haus: nur 45 Pflegebetten von 110 belegt - seit einem Jahr. Und die kreischen in den Medien rum, sie könnten die anderen Betten wegen Fachkraftmangel nicht belegen. Welchen Tarif die anwenden, entzieht sich meiner Kenntnis - eine neue Kollegin, die sich zuerst dort beworben hatte, wäre jedenfalls als Fachkraft mit 900 € netto bei Vollzeit nach Hause gegangen . . .
Fazit: wer seine MA bezahlt, wie Affen, der bekommt auch nur Affen, oder gar keine.



Ronja
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AW: Dienst umändern ohne Erlaubnis!!

Beitrag von Ronja »

Nun habe ich mir diese Beiträge alle nochmal durchgelesen. Ich habe schon einige Jahre Leitungserfahrung als PDL in der amb. Pflege sowie im Pflegeheim. Zu meinen Aufgaben gehörte immer die Dienstplangestaltung, d.h., wenn ein MA ausfällt, warum auch immer, habe ich dafür Sorge zu tragen, dass alle Klienten bzw. Bew. ordentlich versorgt werden. Das wiederum bedeutet, dass ich Dienstplanänderungen vornehmen muss, eben auch ohne das Einverständnis der MA. Der ist evtl. im Moment telefonisch nicht erreichbar, er muss ja nicht im Frei ans Telefon gehen, oder er meldet sich nicht zurück obwohl ich auf den AB gesprochen habe, das braucht er ja auch nicht, weil, wie gesagt, das Frei gehört ja ihm, seine Handynr. habe ich auch nicht, die muss er ja seinem Vorgesetzten nicht geben, so stehts ja hier überall geschrieben, also was soll ich machen? Ich ändere den Dienstplan um, fragen kann ich ihn ja nicht. Natürlich nicht für den nächsten Tag, das kann ja nicht funktionieren. MA kommt am nächsten Tag, sieht den Dienstplan, sagt: nein, so arbeite ich nicht, Änderungen ohne Rücksprache geht man gar nicht, Dienstplan wurde ja schon geschrieben, steht alles so im Gesetz.
Ich hatte bisher das Glück, solch einem MA noch nicht begegnet zu sein, obwohl hier ja zu solch einem Verhalten geraten wird.
Vielleicht überlegt ihr doch mal, was dies letzten Endes für Konsequenzen hätte. Auch der MA hat irgendwann mal Sonderwünsche, warum sollte ich ihm entgegen kommen? Es steht doch nicht im Gesetz, dass ich dies tun muss. Gleiches Recht für alle.
Will sagen:
Das Miteinander am Arbeitsplatz kann nur funktionieren, wenn es eben ein Miteinander ist. Ich als PDL habe eine Fürsorgepflicht auch den MA gegenüber und werde natürlich darauf achten, dass der Dienstplan bestehen bleibt, aber manchmal geht es nicht anders, er muss geändert werden, und das heißt, dass der ein oder andere mehr oder anders arbeiten muss. Damit aber die Mehrarbeit nicht zuviel wird, muss ich eben auch mal Tour mitfahren oder einen Dienst im Heim mehr übernehmen oder die Mehrarbeit wird durch mehrere geteilt, es gibt mehrere Alternativen. Es ist eben nicht immer möglich, allen Ansprüchen des MAs gerecht zu werden.
Wie gesagt, ich habe immer ein hilfsbereites Team gehabt, ein Denken und Handeln, wozu hier aufgerufen wird, habe ich nicht kennen gelernt.



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