Bezahlung bei 400 Euro Basis

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Pflegefee
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Bezahlung bei 400 Euro Basis

Beitrag von Pflegefee »

Hallo hab da mal eine Frage zwar bin ich auf 450 Euro Basis angestellt 40 Stunden im Monat in einer Ambulante Pflege jetzt war ich letzten Monat krankgeschrieben 5 Tage für diese Tage hat sie 10 Stunden angerechnet als Arbeits Lohnfortzahlung macht Mann das so ???



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . 40 Stunden im Monat entspricht in etwa 10 Stunden pro Woche. 5 Tage Arbeitsunfähigkeit entspricht einer Woche, also 10 Stunden . . .



Pflegefee
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AW: Bezahlung bei 400 Euro Basis

Beitrag von Pflegefee »

Ok aber zum Beispiel hätte ich an den 5 Tagen geteilten Dienst gehabt ich hätte von 7-11.30 und 16.30-18.20 gearbeitet das sind ja mehr als wie 10 Stunden wieso wird dann nur 10 Stunden bezahlt das verstehe ich nicht ???



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . Nach §4 EntgFG bemisst sicht das zu zahlende Entgelt nach der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Du bekommst keinen Wochenlohn und keinen Stundenlohn, sondern einen Monatslohn, bei dem egal ist, ob Du in der einen Woche 5 Stunden arbeitest und in der anderen 20 Stunden, also bekommst Du für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit den üblichen Durchschnitt.
Im Falle, dass Du die ganze Woche mit 0 Stunden geplant gewesen wärst, hättest Du auch die 10 Stunden bezahlt bekommen (Pech für den Arbeitgeber), in Deinem Fall relativiert sich das, weil Du durch die Planung schon ein paar Stunden drüber hast und folglich in der nächsten Woche nicht mehr für 10 Stunden eingesetzt werden kannst . . .



christ.ai
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Beitrag von christ.ai »

Zunächstmal zur Klärung. Es ist zu trennen zwischen Lohn (=Monatslohn) und Stunden (= angerechnete Stunden).

Zum Lohn.
40 Stunden für 450 € = 11,25 € / Stunde inkl. Zulagen f. Samstag, Sonntag u. Feiertage. Das ist echt schlecht bezahlt. Tarif liegt bei mind. 12,50 - 13 € / Std. plus Zulagen und bei 450 €-Kräften ist der Stundenlohn oft sogar noch etwas besser. Daher rate ich zunächst mal, zu schauen, ob bei dir in der Umgebung nicht etwas besseres zu finden ist - Lohnmäßig.

Beachte zudem:
Wie hoch deine Pflichtarbeitsstunden in Monat sind, ist bei einer 450 €-Kraft abhängig von Stundenlohn und hier sind alle Zulagen mit einzurechnen. Die Zulagen kommen nicht oben drauf!!
Beispiel:
Stundenlohn: 11,25 € = 450 € durch 11,25 = 40,0 Stunden / Monat
Stundenlohn: 12,50 € = 450 € durch 12,50 = 36,0 Stunden / Monat
Stundenlohn: 13,00 € = 450 € durch 13,00 = 34,6 Stunden / Monat
Fazit = Höherer Stundenlohn = weniger Arbeitszeit im Monat.

Zur eigentlichen Frage. Den Stunden.
Es wird bei den Stunden wie folgt gerechnet.
a) Du hast gearbeitet = jede Minute wird angerechnet = tatsächliche Arbeitszeit wird angerechnet

b) Du hast nicht gearbeitet, aber bist entschuldigt = Krank, Urlaub, Sonderurlaub = es wird nicht die tatsächliche Arbeitszeit genommen (also die Zeit die dein Kollege für dich gearbeitet hat), sondern lediglich die sogenannte Sollarbeitszeit (dies ist allg. gültiges Arbeitsrecht / Tarifrecht) = die Sollarbeitszeit ist abhängig von der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit und deinem Anstellungsverhältnis.

Beispiel
Wochenarbeitszeit: 40 Std. (für 100 % Stelle)
Anstellung : 14 %
Rechenweg: 14 % von 40 Std. = 5,6 Stunden
5,6 Stunden werden je entschuldiger Woche (Krank, Urlaub) angerechnet.
Du hast offensichtlich eine 12,5 % Anstellung (12,5 % von 40 = 5,0 Std.).

So kannst du die Sollarbeitszeit je Tag berechnen: Wochenarbeitszeit durch Schichtsystem = Sollarbeitszeit / Tag
Beispiel für eine 100 % Stelle
Wochenarbeitszeit: 40
Schichtsystem: 5-Tage-Woche
Rechnung: 40 / 5 = 8,0 Stunden / Tag
8,0 Stunden = 100 % Stelle
1,0 Stunde = 12,5 % Stelle

Fazit: 5,0 Stunden für fünf Kranktage ist eine legitime vorgehensweise des AG. Wenn auch hier zum Nachteil des MA, da dieser nur geringfügig beschäftigt ist. Die Rechnung ist bei höherer Anstellung schnell mal zum Vorteil des MA und Nachteil des AG.

Gruß
D. P.
Zuletzt geändert von christ.ai am Sa 25. Jun 2016, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.



thomas09
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Beitrag von thomas09 »

Hallo,

irgendwie verstehe ich eure Rechnung nicht so wirklich oder ich steh auf dem Schlauch?

Bei uns werden IMMER die Zeiten gerechnet nach DP geplant waren. Egal ob 450€ oder Vollzeit.

Wenn eine VK eine Woche AU ist in der sie z.B. Mehrarbeit abbaut, wird die Zeit auch nicht angerechnet, dann sind die freien Tage weg.
Anlaog wie die Wochenenden bei 5Tagewoche/Mo.-Fr.
Sollarbeitszeitberechnungen treten doch erst in Kraft, wenn meine Abwesenheit über den Gültigkeitszeitraum des DP hinaus geht.

Pflegefee schreibt ja wie sie hätte arbeiten müssen, dann gehe ich davon aus, dass ein DP vorgelegen hat.

Diese Berechnung von euch trifft doch nur zu, wenn kein DP vorliegt?

Kenne das auch nicht anderst aus meinen 450€ Jobs.



christ.ai
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Beitrag von christ.ai »

Ergänzung zu meiner Erklärung:

Die Sollarbeitszeit wird bei Krankheit nur an "geplanten Tagen lt. DP" angerechnet, übrigens auch an SA, SO und Feiertage.

Bei Urlaub an allen Tagen, die gemäß Schichtsystem Arbeitstage darstellen. (z. B. 5-Tage-Woche = MO - FR)

Fazit 2: Der AG hat mehrere Möglichkeiten wie er auf seinen Stundenwert für einen Kranktag kommt. a) Sollarbeitszeit oder b) tatsächliche Arbeitszeit. Um denVerwaltungsaufwand gering zu halten wenden viele AG´s die Methode mit der Sollarbeitszeit an.
Denn:
Der AG darf nicht einfach die "geplante" Arbeitszeit lt. DP nehmen. Diese ist ja nur "geplant". Nach meinem Kenntnisstand ist dies arbeitsrechlich nicht erlaubt. Er müssten dann die tatsächliche Arbeitszeit des jeweiligen Tages nehmen. Also erfassen, wie lange deine Vertretung für dich tatsächlich gearbeitet hat - Stichwort: Überstunden. Dies ist mit hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sehen alle mir bekannten Tarifvertäge die Sollarbeitszeitmethode vor.

Zu thomas09:
Wenn bei euch die "geplanten Schichtzeiten lt. DP" berechnet werden, so prüfe einfach mal, ob dies besser oder schlechter als die Sollarbeitszeit ist. Wenn es dich besser stellt, was oft der Fall ist, so freue dich. Dein AG könnte auch anders.


Gruß
D.P.
Zuletzt geändert von christ.ai am Do 23. Jun 2016, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.



Pflegefee
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Beitrag von Pflegefee »

Hallo hab dir PN Geschrieben ��



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . gut, dass Ihr Euch über PN verständigt, denn sonst könnte es bei unbeteiligten Mitlesern, oder Ratsuchenden einen Wirrwarr geben.

Deshalb nochmal für diese zum Verständnis:
die Ausgangsfrage war, ob die Bezahlung der Arbeitsunfähigkeit so i.O. wäre.
Antwort: ja ist sie, denn laut EntgFG wir bei AU der Durchschnittsverdienst zugrunde gelegt.

Jetzt sind die Frage und die Antworten jedoch auf eine andere Schiene geraten: die Frage der Stundenanrechnung. Und da ist es so, wie thomas09 richtig schrieb, dass die Stunden bei der monatlichen Soll/Ist - Abrechnung so angerechnet werden, wie sie geplant waren.
Wenn Pflegefee in der AU-Woche rund 30 Stunden laut Plan gearbeitet hätte, dann werden diese am Monatsende auch so gerechnet, als ob sie diese gearbeitet hätte. Das erspart ihr z.B., die Ausfallstunden nachzuarbeiten.

Es ist also zu unterscheiden zwischen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Soll/Ist-Abrechnung auf dem Dienstplan . . .



christ.ai
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Beitrag von christ.ai »

Nur, um evtl. Unmut zu dämpfen - die PN betraf nicht die Frage, die hier behandelt wird. Es sind also keine wichitgne Infos hier im Threat verloren gegangen.

im Übrigen zu "Schwester Wolfgang":

a) Es geht in diesem Threat um eine Geringfügige Beschäftigung über 450,00 €. Da gibts kein "Durchschnittsverdienst". Zudem richten sich die Entgeltfortzahlungen aller Traifverträge die ich kenne nach den Anstellungsverhältnis + Entgeltstufe (bzw. nach dem vertraglich vereinbarten Lohn = Arbeitsvertrag). Aber ich vermute mal, dass Du und ich hier das gleiche meinen, es halt nur etwas anders ausdrücken.

b) Geht es in der Frage von "Pflegefee" nicht um Lohn (= Geld), sondern um den Punkt, wieviele Stunden Arbeitszeit je Fehltag der AG anrechenen muß. Viele MA´s glauben jedoch, dass dies ein und das selbe Thema ist. Ist es aber nicht. Lohn und anrechenbare Stunden sind getrennt zu betrachten.

c) "Pflegefee" arbeitet im ambulanten Pflegedienst (siehe Profil). Thomas66 und du aber Stationär. Ist das ein Unterschied? Ja, den stationär ist es oft so, dass Schichtzeit = Sollarbeitszeit ist. Ambulant ist dies jedoch quasi nie so, denn dort ist es sehr stark tourenabhängig, wielang der jeweilige Tag dauert. Daher wenden quasi alle Pflegedienste die Sollarbeitszeitmethode an.

Und nur nochmal zur Klärung - lt. AVR-EKD-BW und AVR-EKD-Dt. ist es nicht zulässig, die "geplante" Schichtzeit lt. DP für die Stundenberechnung im Krankheitsfall zu nehmen. Eben, weil die "geplanten" Dienstzeiten nicht zwingende (besonders im ambulanten Dienst) der Realität entsprechen. Nur wenn Sollarbeiteszeit und IST-Arbeitszeit gleich sind (oft im Stationären Bereich so) ist es dem AG möglich dies zu tun. Da die Sollarbeitszeit jedoch vom Anstellungsverhältnis abhängt, sollte jeder MA für sich prüfen, ob er hier korrekt behandelt wird. Selbstverständlich ist es jedem AG erlaubt seinen MA´s mehr zu geben als er muß, aber darf halt nicht weniger geben.

Wichtig Korrektur zum Beitrag am 23.06.16:
wie ich leider erst heute herausgefunden habe, sind steuerfreie Zulagen nicht in die 450,00 € bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen.

Gruß
D.P.
Zuletzt geändert von christ.ai am Sa 25. Jun 2016, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

@christ.ai
. . . wenn ich schreibe, dass ich die Verständigung per PN gut finde, dann meine ich das auch so - kannst Du ruhig glauben, denn ich finde es besser, wenn eine Debatte von der eigentlichen Frage abdriftet, dass man sich dann per PN verständigt, oder einen neuen thread aufmacht. :-)

Ein Fehler, den ich anfangs gern gemacht habe - da ich aus dem Bereich TVöD komme - anzunehmen, dass die Regelungen auch für alle anderen zutreffen. Entweder weißt Du von Pflegefee per PN wo sie arbeitet, oder - jetzt mal Ironie an - Du meinst, dass in Bayern automatisch alle unter AVR fallen - Ironie aus. Nimms nicht übel - ist nicht böse gemeint.

Ich kenne die AVR nur oberflächlich, halte jedoch eine solche Regelung für fragwürdig, wenn sie wirklich dort so steht. Oder sie unterscheiden tatsächlich - so wie von mir beschrieben - zwischen der Bezahlung der Stunden und der dienstplanmäßigen Anrechnung.
Die Bezahlung mit Durchschnitt entspricht dem EntGFG und darum machen auch die AVR keinen Bogen, da es eine Mindestanforderung des Gesetzgebers ist.
Eine nur durchschnittliche Anrechnung auf dem Dienstplan würde jedoch dazu führen, dass Pflegefee ihre Arbeitsunfähigkeit teilweise nacharbeiten müsste.
Sie war in der AU-Woche ca. mit 30 Stunden verplant. Sie hätte also im restlichen Monat nur noch 10 Stunden bringen müssen.
Wenn sie jedoch nur 10 Stunden für diese Woche (im Dienstplan - nicht bei der Bezahlung!) angerechnet bekäme, dann müsste sie noch 30 Stunden in dem Monat arbeiten . . .

P.S.: auch 450,-€ im Monat können ein Gehalt sein, oder? :-)



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