Bewährungsaufstieg

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Der aus Dortmund
Beiträge: 9
Registriert: Do 14. Apr 2011, 14:29

Bewährungsaufstieg

Beitrag von Der aus Dortmund »

Hallo an die community,

eine Fachpflegekraft wird zum 01.01.2010 stellvertretende Wohnbereichsleitung. Mit abgeschlssenener Weiterbildung. Arbeitgeber ist die Caritas in NRW.
Sie wird nach TöVD nach Anlage 32 in die Gehaltsstufe 9b eingestuft.
Steht ihr nach 5 Jahren ein Bewährungsaufstieg nach 9c zu?
Ist das Verhandlungssache?
Wo kann man das nachlesen?

Danke, für hoffentliche viele (oder besser eine) klare Antworten sagt

Der aus Dortmund



Thanos

AW: Bewährungsaufstieg

Beitrag von Thanos »

Hallo,

nicht mit jeder Fachweiterbildung kommt man in den Genuss einer höheren Gehaltsstufe, das sind in der Regel nur OP, ITS und Psychiatrie. Dazu muss dann auch noch die Stellenbeschreibung stimmen.
Ähnlich verhält es sich bei der Stellvertretung. Ohne entsprechende Stellenbeschreibung führt dies nicht zu einer höheren Gehaltsstufe, passende Funktionsweiterbildung vorausgesetzt.

Die Eingruppierung steht im Tarifvertrag, im Falle vom TVöD im alten BAT und in den Überleitungsverträgen.

Persönlich war ich auch der Meinung, die Caritas hat AVR, statt TVöD.



Der aus Dortmund
Beiträge: 9
Registriert: Do 14. Apr 2011, 14:29

AW: Bewährungsaufstieg

Beitrag von Der aus Dortmund »

Hallo Thanos,
die Caritas hat auch immer noch AVR. Aber im Tarifbereich hat sie sich vor etwa 3 oder 4 Jahren an den TvöD angeschlossen. Die dort beschlossenen Tariferhöhungen müssen aber von den krichlichen Regionalkomissionen anerkannt werden.

AVR wäre einfach, danach gibt es einen Bewährungsaufstieg. Fragt man die MAV, die weiß so etwas nicht. Man solle die PDL fragen. Da fragt man ja die richtigen.

Die Funktionsweiterbildung ist schon lange abgeschlossen. In der Stellenbschreibung steht nur was vom "arbeiten", nichts von Bezahlung.

Vielleicht ist ja noch jemand informierter

Der aus Dortmund



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hexe1070
Beiträge: 108
Registriert: Do 10. Dez 2009, 10:58

AW: Bewährungsaufstieg

Beitrag von hexe1070 »

Hallo der aus Dortmund,

Deswegen ist dennoch das Regelwerk der AVR für dich gültig. Es wurde ja nicht außer Kraft gesetzt sondern angeglichen. Merkt man daran, dass real beobachtet die Tariferhöhungen zum Teil erhebliche Zeit hinter her hinken.

Wieso weiß eure MAV sowas nicht? Dann soll sie sich mal schlau machen.

Abgesehen davon, sind doch die Bewährungsaufstiege der Teil der innerhalb der Lohngruppen mit Stufen beschrieben ist. Also Stufe 1-6 und die Gruppen sind den Tätigkeiten zugeordnet.
Bin mir grad nicht sicher ob ich deine Frage richtig verstanden habe.


viele Grüße Hexe

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