Berufsverbände

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!

Welchem Berufsverband gehört ihr an?

DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
11
17%
DPV - Deutscher Pflegeverband e.V.
1
2%
Sonstige
20
30%
keinem
34
52%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 66

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RanchRider
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Berufsverbände

Beitrag von RanchRider »

Hi,

mich würde mal interessieren, ob ihr eigentlich in solchen Berufsverbänden seid, die ja gleichzeitig auch immer eine Rechtsschutz und Berufshaftpflichtversicherung mit einschließen.

Wenn ja, welcher Verband und welche Erfahrungen habt ihr so gemacht? Vor allem auch mit der Versicherung?

Danke,
RR


***FORGET THE WHALES - SAVE THE COWBOYS***

ferdi
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RE: Berufsverbände

Beitrag von ferdi »

Hallo RanchRider,

für die Altenpflege kann ich nur den DBVA empfehlen. Ich war 15 Jahre Mitglied, im Rahmen meiner privaten "Kostendämpfung" bin ich vor 1,5 Jahren ausgetreten.
Beitrag kostet im Jahr ca genausoviel wie Gewerkschaft.
Rechtschutz ja, aber mit Eigenanteil.
Berufshaftpflicht mußt Du überall extra abschließen.
Das Einzige was mich gestört hat, man hat keinen Ansprechpartner in unmittelbarer Nähe.
Trotz "Kostendämpfung" werde ich mir die Zeitschrift wieder schicken lassen.
Was soll ich hier viel reden, schau mal unter http://www.dbva.de

ferdi



Jutta und Peter
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Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo!

Wir haben uns mal die "Freiheit" genommen, die Umfrage um einen Punkt zu ergänzen. Wir sind nämlich z.B. gar nicht in einem Berufsverband organisiert, weil

- die Gewerkschaft den Rechtsschutz abdeckt,
- eine Berufshaftpflicht auch für wenige Euro im Jahr gesondert abgeschlossen werden kann und
- der Arbeitgeber für durch Nachlässigkeit entstandene Schäden eh eine Betriebshaftpflicht haben sollte, während
- bei grober Fahrlässigkeit sowieso keine Versicherung zahlt.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

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Tani
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Beitrag von Tani »

Das wäre meine Frage gewesen - die Rechtsschutzversicherung über die Gewerkschaft.... ;-)
Danke


Liebe Grüße von Tani und den wilden Kerlen Felix und
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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hi, ich bin Mitglied im BPA = Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.
Der BPA vertritt Bundesweit rund 8000 Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter


Gute Pflege braucht mehr Zeit

hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

@griesuh:

der bpa ist ein unternehmer-interessenverband, er vertritt die interessen seiner mitglieder als unternehmer. zumindest sagt das der paragraph 2 absatz 2 der satzung des bpa. von "interessen der mitarbeiter seiner mitglieder zu vertreten" steht in der satzung nichts.


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

hauptstadtpfleger, die Eingangsfrage war:

in welchem Berufsverband seit ihr??

Der BPA ist nun mal eben ein Berufsverband.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

IMC
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Beitrag von IMC »

Also im Ernstfall stellt mir verdi den Rechtsattache' und übernimmt die Gerichtskosten...versuche man das mal beim DBfK ! Berufsverbände... Wenn ich die halbjährlichen Werbeveranstaltungen z.B. des DBfK bei uns im Haus erlebe und dann sehe,wie die sich für ihre Mitglieder "engagieren" :(


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

ich weise mal zärtlich darauf hin, dass der thread 7+ jahre alt ist...



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

@ FeBarth,
gut beobachtet ;-)



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]hauptstadtpfleger, die Eingangsfrage war:

in welchem Berufsverband seit ihr??

Der BPA ist nun mal eben ein Berufsverband.[/quote]

nein, der bpa ist laut seiner satzung ein unternehmerverband. es steht der unternehmer als arbeitgeber im mittelpunkt. du kannst auch als automechaniker mitglied im bpa sein, wenn du ein pflegeheim betreibst. gewerkschaften sind auch keine berufsverbände, weil die mitgliedschaft dort an den arbeitnehmerstatus bindet.

ein berufsverband stellt auf den beruf ab, was bedeutet, dass dort jeder mitglied sein kann, der den beruf ausübt, unabhängig von seiner stellung im arbeitsleben. es ist dabei völlig egal, ob er unternehmerisch tätig ist oder als angestellter. sprich: der krankenpfleger, der einen ambulanten pflegedienst mit 30 angestellten betreibt kann mitglied in ein und dem selben berufsverband sein wie seine angestellten.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""IMC""]Also im Ernstfall stellt mir verdi den Rechtsattache' und übernimmt die Gerichtskosten...versuche man das mal beim DBfK ! Berufsverbände... Wenn ich die halbjährlichen Werbeveranstaltungen z.B. des DBfK bei uns im Haus erlebe und dann sehe,wie die sich für ihre Mitglieder "engagieren" :( [/quote]

naja, wie schon oft erwähnt ist das halt eine frage des organisationsgrades. ein berufsverband, in dem 80% der berufsgruppenangehörigen organisiert sind kann ganz anders auftreten als einer, in dem nur 5% sind.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""FeBarth""]ich weise mal zärtlich darauf hin, dass der thread 7+ jahre alt ist...[/quote]
Off-Topic:

oha! da war ich noch nicht mal geboren... ;)


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FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

Off-Topic:

sowas dachte ich mir schon ;)

whatever: ich hab irgendwas falsch gelesen - aber wie auch immer, dafür ist ja nun geklärt, was der BPA wirklich macht. ist doch super :)



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

FeBarth, ich freue mich sehr, dass du für dich geklärt hast was der BPA ist.

Die in der Umfage genannten Berufsverbände vertreten die interessen Ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer.

Der BPA vertritt als Berufsverband die interessen seiner Mitglider, der privaten Pflegeeinrichtungen, gegenüber der Politik und den Pflege u. Krankenkassen.
Somit bleibt und ist der BPA auch ein Berufsverband.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]FeBarth, ich freue mich sehr, dass du für dich geklärt hast was der BPA ist.

Die in der Umfage genannten Berufsverbände vertreten die interessen Ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer.[/quote]

das ist schlichtweg falsch! sowohl der dpfk als auch der dpv sind interessenvertretungen der pflegenden und steht allen pflegenden offen. eine mitgliedschaft ist als unternehmer oder auch als angestellter möglich. damit sind sie berufsverbände.

noch mal zum mitmeisseln: der bpa steht nur unternehmern offen, die eine pflegeeinrichtung betreiben. daran ist die mitgliedschaft gebunden. die privaten betreiber von pflegeeinrichtungen können von beruf pfleger, metzger, automechaniker oder auch gänzlich juristische personen sein, die gar keinen beruf ausüben können. lies dir einfach mal die satzungen von den vereinen durch, in denen du mitglied bist und da ganz konkret unter "zweck" und "mitgliedschaft"!


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Also nochmals zum mitlesen:
Hauptstadtpfleger ich kenne die Satzung. Lese und verstehe einfach was ich zum BPA schon mehrfach schrieb:
Der BPA vertritt die beruflichen Interessen, deshalb BERUFSVERBAND, der privaten Pflegeeinrichtungen und ist wie ich schon mehrfach schrieb die berufliche interessenvertretung der privaten Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflege u. Krankenkassen u. der Politik.
Auch ihr Freiberufler könntet Mitglied im BPA sein.

So nun is aber gut.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

unter dem beruf versteht man die institutionalisierte tätigkeit, die ein mensch für finanzielle oder herkömmliche gegenleistungen oder im dienste dritter regelmässig erbringt bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist.

eine pflegeeinrichtung, ein unternehmen kann schon rein faktisch gar keinen beruf ausüben. eine juristische person kann keinen beruf ausüben, aber mitglied im bpa sein. unternehmen haben einen unternehmenszweck, im Falle der mitglieder des bpa selbst ist das der betrieb privater pflegeeinrichtungen, das ist aber kein beruf.

als freiberufler könnte ich mitglied sein, weil ich ein einzelunternehmen betreibe, nicht weil ich den beruf des krankenpflegers ausübe.

der bpa versteht sich als "repräsentant der privat-gewerblichen einrichtungen". ob und welchen beruf der eigentümer der einrichtung ausübt ist völlig egal, d.h. du kannst bei mcdoof am grill stehen und über eine gmbh, die dir gehört ein pflegeheim betreiben, dann bist du von beruf systemgastronom, aber definitiv kein pflegender und die gmbh kann trotzdem mitglied im bpa sein.


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