Hallo Liebe Mitstreiter!
Ich arbeite in einem Betrieb mit dünner Personaldecke und Überstunden fallen regelmäßig an.
Der AV sieht vor, das Überstunden zu erbringen sind und diese ab einer gewissen Stundenanzahl zur Auszahlung kommen.
So auch bei mir und mit Erschrecken musste ich feststellen, dass fast die Hälfte meiner zusätzlich erbrachten Arbeitsleistung für Lohnsteuern und Sozialabgaben eingezogen wurden.
Damit bin ich nicht einverstanden und ich habe meiner Oberschwester signalisiert, dass ich Überstunden selbstverständlich nicht ablehnend gegenüber stehe (die Erfüllung dieser steht ja so im AV), ich aber zukünftig gerne einen Freizeitausgleich (FZA), ohne einer Befristung meiner geleisteten Überstunden, entgegensehe.
Ich habe einen 172h-AV für den Monat und erbringe in der Woche 72h.
Ich kann es eben einfach nicht dulden, dass zu meinen mithin abgezogenen Steuern und Abgaben (normaler Bruttoverdienst) auf meine zusätzlich erbrachte Arbeitsleistung (Überstunden) neue Steuern und Abgaben zu fast 45% anfallen
Mein Begehren (Gespräch Oberschwester) hat sich in meinem Betrieb inzwischen schon herumgesprochjen und mir wird jetzt "Unkollegialität" zu Lasten der Mitarbeiter vorgeworfen, "nur weil ich meine Steuern nicht bezahlen will" und wegen mir die Patienten nicht mehr "optimal versorgt werden können" und die Mitarbeiter ja nun "meine Dienste abbarbeiten müssen".
Meine Oberschwester sagte mir klipp und klar, dass ich meine Überstunden nicht abbummeln kann und sie mir derzeit auch keinen FZA gewähren kann.
Habe mich aufgrund der guten Ordnung und zur Lösung derselben nun an den Chef gewandt, eine Antwort zu einer etwaigen Nebenabrede zum AV - oder wie auch immer -steht noch aus.
Mich interessiert eure Meinung.
Danke dafür
LG sagt Leah
Überstunden abbummeln nicht möglich
AW: Überstunden abbummeln nicht möglich
Hallo,
wie Du schon geschrieben hast, hast Du Dich mit Deinem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Steht denn aber auch im Arbeitsvertrag was Überstunden sind? Wird dieser zusätzliche Arbeitszeit schon geplant oder fällt sie "spontan" an?
Sicher kannst Du versuchen Deinen Arbeitsvertrag ändern zu lassen.
In dem Gespräch lohnt vielleicht auch mal zu erwähnen dass es Arbeitszeitgesetze gibt und Gesetze für den Arbeitsschutz und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 gegrenzt ist. Wie Du da auf 72 Stunden kommen kannst verstehe ich nicht.
Vielleicht kann man ja eine Betriebsvereinbarung anregen oder wie gesagt es individuell regeln.
Die Spitzen seitens der Pflegedienstleitung würde ich mir nicht gefallen lassen.
wie Du schon geschrieben hast, hast Du Dich mit Deinem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Steht denn aber auch im Arbeitsvertrag was Überstunden sind? Wird dieser zusätzliche Arbeitszeit schon geplant oder fällt sie "spontan" an?
Sicher kannst Du versuchen Deinen Arbeitsvertrag ändern zu lassen.
In dem Gespräch lohnt vielleicht auch mal zu erwähnen dass es Arbeitszeitgesetze gibt und Gesetze für den Arbeitsschutz und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 gegrenzt ist. Wie Du da auf 72 Stunden kommen kannst verstehe ich nicht.
Vielleicht kann man ja eine Betriebsvereinbarung anregen oder wie gesagt es individuell regeln.
Die Spitzen seitens der Pflegedienstleitung würde ich mir nicht gefallen lassen.
AW: Überstunden abbummeln nicht möglich
[quote=""Thanos""]
In dem Gespräch lohnt vielleicht auch mal zu erwähnen dass es Arbeitszeitgesetze gibt und Gesetze für den Arbeitsschutz und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 gegrenzt ist.[/quote]
Habe ich alles gemacht, glaub mir.
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Wie Du da auf 72 Stunden kommen kannst verstehe ich nicht. [/quote]
Ich schon, bei 172h im Monat zu erbringende Leistung und 230h erbrachte Leistung ergeben sich 58 h Überstunden für einen Monat Und wenn ich 6 Tage in der Woche a 12 h arbeite sind das 72h.
Gute Nacht Thanos
In dem Gespräch lohnt vielleicht auch mal zu erwähnen dass es Arbeitszeitgesetze gibt und Gesetze für den Arbeitsschutz und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 gegrenzt ist.[/quote]
Habe ich alles gemacht, glaub mir.
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Wie Du da auf 72 Stunden kommen kannst verstehe ich nicht. [/quote]
Ich schon, bei 172h im Monat zu erbringende Leistung und 230h erbrachte Leistung ergeben sich 58 h Überstunden für einen Monat Und wenn ich 6 Tage in der Woche a 12 h arbeite sind das 72h.
Gute Nacht Thanos
Zuletzt geändert von Leah123 am Mi 27. Mai 2015, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Überstunden abbummeln nicht möglich
Hallo Leah,
ich würde:
zum Ende des Monats eine schriftliche Ankündigung verfassen, dass Du ab 01. 09. in Teilzeit gehen willst.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Hier siehst Du genau, wie so was gemacht wird, welche Rechte Du hast und wie der AG vorgehen muss.
Statt dann 75 % zu arbeiten und wieder Überstunden mit 45 % Abzügen einzufahren, kannst Du ja einen flexiblen Arbeitsvertrag vorschlagen. Nach AVR sind das bei 75 % dann max. 93,75 % Arbeitszeit.
Solltest Du das nicht wollen, dann weise den Betriebsrat schriftlich auf die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit hin.
Sollte auch das nichts fruchten, schreibe eine Überlastungsanzeige, in der Du klarstellst, dass Du bei permanenter Überschreitung der Höchst- Wochenarbeitszeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten und Deiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen kannst und setze ein Datum zur Abstellung "des Übels".
Dann good luck
Doedl
ich würde:
zum Ende des Monats eine schriftliche Ankündigung verfassen, dass Du ab 01. 09. in Teilzeit gehen willst.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Hier siehst Du genau, wie so was gemacht wird, welche Rechte Du hast und wie der AG vorgehen muss.
Statt dann 75 % zu arbeiten und wieder Überstunden mit 45 % Abzügen einzufahren, kannst Du ja einen flexiblen Arbeitsvertrag vorschlagen. Nach AVR sind das bei 75 % dann max. 93,75 % Arbeitszeit.
Solltest Du das nicht wollen, dann weise den Betriebsrat schriftlich auf die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit hin.
Sollte auch das nichts fruchten, schreibe eine Überlastungsanzeige, in der Du klarstellst, dass Du bei permanenter Überschreitung der Höchst- Wochenarbeitszeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten und Deiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen kannst und setze ein Datum zur Abstellung "des Übels".
Dann good luck
Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Überstunden abbummeln nicht möglich
Hallo doedl!
Vielen Dank für deine hilfreiche Info, kann ich auf jeden Fall sehr gut gebrauchen
Vielen Dank für deine hilfreiche Info, kann ich auf jeden Fall sehr gut gebrauchen
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