Überstunden abbauen

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Hanna
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Überstunden abbauen

Beitrag von Hanna »

Hallo,

Ich habe eine Frage betreffend Regelung im 450€ Job.
Gelesen habe ich, dass Minijobber nicht schlechter gestellt werden dürfen.

Ich habe um die 100 Überstunden, alle nach Anfrage bzw. auf Anordnung gearbeitet. Arbeitszeitnachweis wird korrekt geführt.
Ich habe nun beantragt, dass ich Sept. und Okt. nicht arbeite und somit einen Teil abfeiern möchte.

Die Antwort war ja, ich könne zwei Monate frei haben, der AG möchte mir aber in der Zeit keinen Lohn zahlen.

Arbeitsvertraglich habe ich ein Arbeitssoll von 32 Std, zu Überstunden gibt keinen Regelung. Auszahlen darf der AG die Überstd. nicht,
Begründung : sonst käme ich über 5400€ im Jahr

Liebe Grüße



stormrider
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Beitrag von stormrider »

Wie gedenkt dein AG denn die Überstunden zu vergüten?
Bis ds geklärt ist, würde ich auf keinen Fall weitere Überstunden machen.



Suse2
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Beitrag von Suse2 »

Du bist geringfügig beschäftigt?
Arbeitest 32 Std für 450€??

Wieso Überstunden??
du darfst doch nicht mehr als die 32 Std arbeiten..

ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Bayern anders ist als in NRW :-/


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Hanna
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Beitrag von Hanna »

Der AG will nichts vergüten.

Auf dem Dienstplan könnte ich einen Monat frei eingetragen bekommen, mein Arbeitsvertrag läuft weiter, aber für diesen Monat bekäme ich kein Gehalt nur die Sonntags Zulagen vom vergangenen Monat

Es gibt wahrscheinlich auch keine Rechtsgrundlage die mir helfen könnte weil ich diese Überstunden gar nicht hätte machen dürfen.
Zuletzt geändert von Hanna am Do 30. Jul 2015, 02:10, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Doch diese Rechtsgrundlage gibt es. Schaue unter http://www.minjob-zentrale.de
Dort werden deine Fragen beantwortet.
Offiziell dürfen Minijober keine Mehrstunden haben. Und wenn doch, wir wissen es alle, so dürfen diese nirgend wo schriftlich erscheinen, sonst kommen alle beteiligten in Teufelsküche.
Wenn du tatsächlich so viele Stunden angesammelt hast, dann bleibst du wie beschrieben diese 2 Monate zu hause. der AG muss dir dann jedoch deine 450€ ausbezahlen.
So einfach ist das.
Unteranderem darfst du auch 2 Monate im Jahr mehr als 450€ verdienen, jedoch darf die Jahreshöchstgrenze von 5400€ inkl. aller Zulagen nicht überschritten werden. Schaue:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html


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Hanna
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Beitrag von Hanna »

Vielen Dank Griesuh, ich hatte die Seiten auch schon mal durchgeklickt, aber erst jetzt die Seite "Arbeitszeitkonten" gesehen.
Das meintest du doch ?
Nun kann ich mich auf was berufen.

Liebe Grüße



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doedl
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Beitrag von doedl »

Unglaublich................ Kopfschüttel!!!

Sind wir eigentlich der einzig "doofe" Arbeitgeber, der nicht schummelt???

Wenn ich an die vielen Posts denke, die ich hier schon gelesen hab, glaub ichs doch langsam.

Doedl


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Beitrag von Suse2 »

[quote=""doedl""]Unglaublich................ Kopfschüttel!!!

Sind wir eigentlich der einzig "doofe" Arbeitgeber, der nicht schummelt???

Wenn ich an die vielen Posts denke, die ich hier schon gelesen hab, glaub ichs doch langsam.

Doedl[/quote]


No, ihr seid nicht allein, wir gehören auch zu den Deppen :smile


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johannes
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Beitrag von johannes »

Ich gehör auch dazu.

Allerdings erhalten meine MA bei Minijob zusätzlich die st-freien und sv-freien Zuschläge.
Das macht es dann noch mal etwas attraktiver: z. B. Nachtwache

Minilohn bei 40 Std. (€ 11,25/Std. netto) = € 450,00
+ Nachtzuschläge 24 x 25 % = € 67,50
+ Nachtzuschläge 16 x 40 % = € 72,00
+ Sonntagszuschläge 10 x 50 % = € 56,25

alles in allem = € 645,75 Nettoauszahlung
Zuletzt geändert von johannes am Fr 31. Jul 2015, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Suse2 »

ja.. wir zahlen die Zuschläge auch


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überflüssig
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Beitrag von überflüssig »

Hallo zusammen,
Eure Minjobmitarbeiter bekommen monatlich 645,75 € ?
VG
überflüssig



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johannes
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Beitrag von johannes »

Richtig, wenn sie so gearbeitet haben, wie ich es beschrieben habe.

Das ist steuer- und versicherungsrechtlich einwandfrei.


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Beitrag von Suse2 »

[quote=""überflüssig""]Hallo zusammen,
Eure Minjobmitarbeiter bekommen monatlich 645,75 € ?
VG
überflüssig[/quote]

je nachdem wie sie arbeiten kann soviel dabei rum kommen


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Beitrag von überflüssig »

Hallo Suse und Johannes,
wow...das wusste ich noch gar nicht, dass das auch so gehen kann...
Aber meine Suche auf http://www.minjob-zentrale mit den Stichworten: Höchstverdienst (5400€) und steuerfreie Einnahmen (2400€), bestätigt Eure Aussagen deutlich.
Gut zu wissen, grins...habe neben meinem Hauptjob auch einen Minjob.

VG
überflüssig



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johannes
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Beitrag von johannes »

Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört und (in Abwandlung) dem Arbeiter, was dem Arbeiter gehört.


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