Benötige Rat

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frau fielmann
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Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Hallo zusammen,

ich benötige Euren Rat. Ich weis gar nicht wie ich anfangen soll da ich echt Probleme und deswegen kaum noch richtig denken kann.

Ich schreib einfach mal.

Ich bin seid Mitte Juni wegen Bandscheibenvorfall in HWS krank geschrieben , mit dem ich aber noch fast vierzehn Tage und Nächte arbeiten ging und erst als ich die Schmerzen nicht mehr aushielt zum Arzt gegangen ( ich dacht ich hätte eine Blockierung ) .

Nun es war mir peinlich da ich erst seit 1. Mai in dieser Einrichtung arbeite und wie überall Personalmangel. Meine PDL ist mehr als in Kenntnis gesetzt was ich habe. Meine Schuld sie quatscht jedes mal in meine Therapie mit rein. Nehme ich aber nicht an.

Gestern nun kam eine Stellenbeschreibung die ich unterzeichnen soll. Ich habe sie durchgelesen und kam zu der Erkenntnis das ich diese so nicht unterschreiben möchte. ( wollte erst das Teil zurück senden mit dem Vermerk , das sie ja so gut meine Unterschrift fälscht kann sie doch selber unterschreiben ).

Zur Info, es ist eine Stelle in der 24 Std. Intensivstpflege, heißt 12 Std. Dienst am Stück ohne Pause. Die PDL hatte mich abgeworben, ich informierte sie zu Anfang das ich zwar das Dreijährige Examen in der Altenpflege habe aber weis Gott nicht weis wie diese Beatmungsgeräte funktionieren....sie sagte ich würde eingewiesen und müsste noch eine Fobi machen die der Betrieb finanziert.

Ich bat mehrmals um Lernstoff das ich mich schon mal belesen kann, es kam bis jetzt nichts. Ich versuche so gut es geht mich selbst zu belesen.

Einarbeitung war nur einen Tag, dann wurde ich losgelassen, obwohl ich sagte das man mehr Zeit benötigt.

Wie ich schon erwähnte in einem anderen Thread ist es nicht einfach in dieser Familie zuarbeiten. Das meiste was in dieser Stellenbeschreibung gefordert wird ist zumindest in dieser Familie nicht durchführbar. ( ich schreibe trotz Verbot genaue Doku ) Ich pflege und betreue nach bestem Wissen und Gewissen.

Eine Stellenbeschreibung dient doch dazu um abzuschätzen ob diese Stelle etwas für mich ist oder nicht, ob ich die Leistungen bringen kann, überfordert oder unterfordert damit bin.

Es gab auch ein Gespräch ( alle Gespräche gehen über das Telefon) das ich sehr gerne eine Eingliederung machen möchte, es wurde mir mitgeteilt das dies nicht möglich sei ich mir dafür eine andere Stelle suchen müsste. Ich antwortete das ich mit Sicherheit nicht kündige das müssten schon sie tun.

Sie sagte sie kündigt auch nicht da sie ja Personal benötigt.Es kam dann gleich die Frage ob ich den gedenke meinen Krankenschein nochmals zu verlängern. Meine Antwort war das ich das doch jetzt noch nicht wüsste wie es in vier Wochen aussieht.

Man gibt mir das Gefühl als ob ich blau machen würde, ich klärte sie auf das ich es nicht lustig finde 24 Std. Schmerzen zu haben und Krankengeld zu beziehen und einen Teil meiner Therapie selbst zu bezahlen.

Verzeiht mein langes schreiben, ich habe niemanden mit dem ich darüber sprechen kann.

Nun noch mal zu dieser Stellenbeschreibung......am liebsten würde ich es nicht unterschreiben und mit den Vermerken das vieles so in dieser Familie gar nicht umgesetzt werden kann weil alles auf das Kommando der Angehörigen hört nur ich nicht und dafür bekomme ich ordentlichen Stress.

Das fängt ja schon an der Doku an.

Und das mit der Unterschriftenfälschung wollte ich klären wenn ich wieder im Dienst bin.

Eigentlich hoffe ich das sie mir die Kündigung aussprechen, bin noch in der Probezeit ginge also ganz einfach für sie.

So habe nur einen kleinen Teil mir von der Seele geschrieben, ich danke schon mal für's lesen.

LG frau fielmann



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Benötige Rat

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Rat geben ... Wie das denn ?

Also schreibe ich auch einfach mal.

Die Threads zusammenfassen, mit Klarnamen versehen, ausdrucken, unterschreiben und bei der Staatsanwaltschaft abgeben, wäre der juristisch korrekte Weg.

Dann bist Du allerdings in der ganzen regionalen Branche "verbrannt". Auf die zugesicherte Vertraulichkeit würde ich keinen Pfennig (´tschuldigung : Cent) geben.

In einer "strukturschwachen Region" wäre es also ökonomischer Suizid, wenn Du (z.B. familiär) ortsgebunden bist.

Eine eigenständige Kündigung zieht wieder eine Sperre der Arbeitslosenverwaltung (gen. Jobcenter) nach sich.
Es sei denn, Du hast zwingende Gründe und kannst sie belegen.
--- Und schon steckst Du wieder im gleichen Dilemma wie oben.

Was - bitteschön - soll man raten ?!?



frau fielmann
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AW: Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Guten Abend,


nun mit anderen Worten Mund halten und weiter machen. Und nicht darauf aufmerksam machen das etwas passieren kann nur weil ich nicht richtig eingewiesen worden bin bzw. noch gar nicht die Weiterbildung habe.

Und das mit der Kündigung weis ich wenn ich selbst kündige.

Ich frage mich nur ob ich sie nochmals darauf hinweisen soll?

Genauso mit den gefälschten Unterschriften. Da werde ich doch auch keinen Job mehr finden wenn ich die gleich anzeige.

Hatte mir eigentlich hier mehr erhofft, bin echt ratlos und in einer schwierigen Lage, angeschossen und dann noch unter Druck gesetzt.

Naja Dankeschön trotzdem für die Antwort.

LG frau fielmann



frau fielmann
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AW:@Elfriede Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Nochmals Guten Abend,

und etwas weniger kälte wäre auch nett.

Miteinander statt gegeneinander

Bin schon unten muss nicht nach getreten werden.

LG frau fielmann



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agidog
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AW: Benötige Rat

Beitrag von agidog »

Stellenbeschreibung - entschuldige, dass ich da nachfrage, aber ich versteh da was nicht ganz.

Ich verstehe unter einer Stellenbeschreibung eher etwas allgemeines ...

Ist das bei euch so, dass ihr für jede Familie, in die ihr kommt (das wechselt ja sicher im Lauf der Jahre mal, oder?) - eine extra Stellenbeschreibung bekommen würdet?
Quasi auf jede Familie passend zugeschnitten?


Wer mein Schweigen nicht versteht, versteht auch meine Worte nicht


Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun (Orson Welles) 8)

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Griesuh
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Griesuh »

Was hat eine, bzw. deine Stellenbeschreibung, mit den Arbeiten bei diesem Kunden zu tun?
Eine Stellenbeschreibung beschreibt, welche Aufgaben und Tätigkeiten von dir als Exe in diesem Betrieb erwartet werden

Und das ist eine Allgemeine Beschreibung deiner Aufgaben als Exe.

Die Tätigkeiten bei jedem einzelnen Kunden stehen nicht in der Stellenbeschreibung, diese Tätigkeiten beim Kunden stehen in der Pflegeplanung beim Kunden.

Hier verwechselst du Stellenbeschreibung und Pflegeplanung.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 1. Aug 2016, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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Schwester Wolfgang
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . da muss ich Griesuh mal beipflichten. Eine Stellenbeschreibung dient nicht dazu, um abzuschätzen ob diese Stelle etwas für Dich ist oder nicht, ob Du die Leistungen bringen kannst, überfordert oder unterfordert damit bist. Eine Stellenbeschreibung sagt Dir was derjenige, der Deinen Lohn zahlt, dafür von Dir an Leistung erwartet.
Aus den ganzen oben genannten Gründen (z.B. das Arbeitsklima) kann man Dir nur empfehlen, aus der ungekündigten Stellung heraus intensiv nach einer neuen Stelle zu suchen. Und wenn Du die hast - das Kündigungsrecht in der Probezeit gilt auch für den Arbeitnehmer. Du kannst genauso ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Alles andere wäre ein Kampf gegen Windmühlenflügel! Ich drück Dir die Daumen . . .



frau fielmann
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AW: Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Guten Tag

Nun es ist schon so das die Stellenbeschreibung eben auch dazu dient ob sie etwas für mich ist. Wenn da Anforderungen drin stehen die ich nicht erfüllen kann, bewerbe ich mich doch erst gar nicht. Aber egal.

Nein ich glaube nicht das für jede Familie eine eigene Stellenbeschreibung raus geht.....aber wer blickt dort noch durch. Und ich weis was eine Stellenbeschreibung ist, mir ging es darum das ich diese unterschreiben soll und dann zurück senden soll. Da aber Tätigkeiten drin stehen von denen ich keine Ahnung habe ist mir das nicht ganz geheuer. Und ja die wussten das bei meiner Einstellung und nein habe ich nicht schriftlich.

Und HALLO ich bin zur zeit leider im Krankenstand wegen Prolaps in HWS und finde das nicht lustig. Und somit kann ich zur Zeit auch nicht kündigen. Wo soll ich mich denn da vorstellen und wie?

Guten Tag ich bin die Frau sowieso bin angeschossen und kann ihnen auch leider nicht sagen wann ich wieder einsatzfähig bin aber ich bewerbe mich trotzdem mal. Und wenn das ein AG spitz bekommt was ich habe da überlegt dieser doch auch bzw. zeigt mir wo die Tür ist.

Selbst als ich meinem jetzigen AG vorschlug das ich Eingliederung machen möchte bekam ich zur Antwort das machen sie nicht.

Ach was frage ich noch....

Ich weis was ich kann ich bin nicht faul und dumm auch nicht aber anscheinend zu idealistisch.

Danke für die Antworten und das lesen

LG frau fielmann



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Schwester Wolfgang
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . im § 2 Nachweisgesetz steht jedoch, dass eine solche Tätigkeitsbeschreibung auch erst nach 4 Wochen angefertigt werden muss. Dann habe ich bei der vorherigen Überprüfung schlechte Karten, wenn es noch keine gibt . . .

P.S.: Du bist nicht idealistisch, aber es sind einige (nicht alle, zum Glück) unseriöse Pflegedienste am arbeiten und man kann nur hoffen, dass sie bei solcher Verfahrensweise nicht mehr genug Personal bekommen . . .

P.P.S.: ergänzend zu meinem P.S. - es gibt auch noch eine Menge Pflegedienstchefs, die zwar nicht unbedingt unseriös sind, die aber von den arbeitsgesetzlichen Grundlagen so gut wie keine Ahnung haben und meinen, einfach so nach Gutsherrenart verfahren zu können.
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Mo 1. Aug 2016, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Griesuh »

Eine Stellenbeschreibung beinhaltet an sich, was eine Exe können sollte. Und wenn man es nicht kann, so gibt es die Möglichkeit der Fort u. Weiterbildungen.
Tut mir leid wenn ich jetzt noch mal sagen muss, dass du den Sinn einer Stellenbeschreibung nicht verstanden hast:

Und ich weis was eine Stellenbeschreibung ist, mir ging es darum das ich diese unterschreiben soll und dann zurück senden soll. Da aber Tätigkeiten drin stehen von denen ich keine Ahnung habe ist mir das nicht ganz geheuer.
Wie in jedem Beruf gibt es auch in der Pflege die selbstinformationspflicht. Fortbildungen und Weiterbildungen sollte ein AG schon bezahlen, wenn er Pflegepersonal mit besonderen Kenntnissen benötigt. Das befreit dich jedoch nicht davon, dass du dich auch eigenverantwortlich weiterbildest.

Warum der AG eine Eingliederung ablehnt ist zuerst nicht nachvollziehbar.
Da es sich jedoch um Intensivpflege handelt, kann ich es nach vollziehen. Er kann nicht , wenn du z. B. nur 3 Std. tgl. arbeiten dürftest, aus einem 3 Schicht Betrieb einen 4 oder 5 Schichtbetrieb machen.
Er könnte dich jedoch zur Eingliederung in der Verwaltung beschäftigen.
versuche nochmals Gespräche mit der PDL zu führen.


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resigniert
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AW: Benötige Rat

Beitrag von resigniert »

Eine exam. Altenpflegerin muss mit Beatmungsmaschinen umgehen können? Es ist Pflicht einer Altenpflegerin sich um FB über Beatmung zu kümmern?



frau fielmann
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AW: Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Guten Morgen.....soviel Zeit sollte sein.

Das ist mir alles bewußt!!!!! Weis ich bin ja auch nicht von Gestern.

@Griesuh Habe sehr wohl den Sinn verstanden aber nicht die Frage beantwortet bekommen auf die es mir ankommt. Egal. Vor lauter Wald keine Bäume gesehen. Trotzdem Danke für Dein Bemühen.

@resigniert Nun wenn überall Personalmangel besteht dann nimmt man auch die nach Eurer Meinung schlecht ausgebildeten Exam. Altenpfleger.
Ich hatte eine sehr gute und breit fundierte Ausbildung beim DRK...Absaugen...Blutentnahme...Spritzen...Labor ( und da habe ich sogar drin gearbeitet ) und oh mein Gott Geburtshilfe hatte ich sogar auch.
Bebeuteln kann ich auch usw.
Nur kenne ich mich noch nicht mit den Beatmungsmaschinen aus.Bin willig dies zu lernen.


So und noch etwas, jeder schießt sich auf diese Unterschriftenfälschung ein, ich bin damit ganz und gar nicht einverstanden, muss aber für mich einen Weg finden das....wie schrieb Elfriede so schön....nicht einen ökonomischen Suizid begehe.

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag.

Werde mich mal jetzt an Fachleute wenden.

Danke für Eure Zeit und Bemühungen.

LG frau fielmann



Thanos

AW: Benötige Rat

Beitrag von Thanos »

Hallo frau fielmann,

Du hast viele Fragen gestellt und ich habe den Eindruck Du hast bestimmte Antworten erwartet, diese aber nicht bekommen.

Du hast die Wiedereingliederung angesprochen. Der Arbeitgeber muss dies nicht machen. Für ihn bedeutet dies in der Regel einen Mehraufwand und verursacht Kosten. Er kann dies ablehnen und muss es noch nicht mal begründen.

Du hast die Stellenbeschreiben angesprochen, welche Du nicht unterschreiben möchtest, weil Du unter anderem mit bestimmten Geräten nicht umgehen kannst. In alle Medizinprodukte wirst Du eingearbeitet, dafür gibt es das Medizinproduktegesetz. Bist Du unsicher oder hast Fragen, wende Dich an den Medizinproduktebeauftragten in Deinem Unternehmen.

Du hast von Lernstoff gesprochen, welcher Dir nicht zur Verfügung gestellt wird. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Lernstoff bereit zu halten oder gar Literaturlisten. Er hat Dir Deine Stellenbeschreibung gegeben, mit dieser kannst du Deinen Lernbedarf ermitteln. In welcher Zeit willst Du den Lernstoff durcharbeiten? Auf Arbeit? Nach der Arbeit im Büro? Zu Hause? Hat dein Arbeitgeber überhaupt derartigen Vorrat an Lernmittel um allen Einzuarbeitenden Lernstoff mit nach Hause zu geben?

Ich finde es gut, dass Du nun zu Fachleuten gehst und da Deine Probleme und Vorstellung darlegst. Diese werden Dir vielleicht helfen können.



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Griesuh
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Griesuh »

resigniert du schreibst: Eine exam. Altenpflegerin muss mit Beatmungsmaschinen umgehen können? Es ist Pflicht einer Altenpflegerin sich um FB über Beatmung zu kümmern?

Wo habe ich dies so geschrieben?
Es besteht in fast allen Bundesländern eine Fort und Weiterbildungspflicht von jährlich mind. 8 Stunden, die die AG's bezahlen müssen.
Der MA kann in Absprache mit dem AG seinen Fort u. Weiterbildungsplan erstellen.
Im konkreten Fall, wäre das der Umgang mit Beatmungsgeräten.
Im Gegenzug, gibt es aber auch eine Informationspflicht des AN in eigenregie.
Es hat einem Arbeitnehmer noch nie geschadet, seine Weiter und Fortbildungen selbst in die Hand zu nehmen.
Das nimmt der beruflichen weiterentwicklung sicherlich keinen Schaden.
Es soll leider auch noch AN's geben, die mit dem einmal erlernten von vor 15 Jahren zufrieden sind.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

resigniert
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AW: Benötige Rat

Beitrag von resigniert »

ich als GuK gehe nicht davon aus, das AP Beartmung in der Ausbildung hat, genauso wenig wie eine GuK.
Also muss eine FB her. Ein AG mit Beatmungspat. sucht dringend Personal und schult dann das eingestellte Personal nicht? Obwohl der AN dies eindeutig kommunizierte?
Nur so sollte mein #11 Beitrag lauten.Warum da gleich 2 Menschen beleidigt reagieren? Wo bin ich da hochnäsig oder abwertend?



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Schwester Wolfgang
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AW: Benötige Rat

Beitrag von Schwester Wolfgang »

griesuh, und resigniert:
. . . trefft Euch doch bitte einfach in der Mitte, denn irgendwie meint Ihr doch beide das richtige und scheitert nur an der mangelhaften Kommunikationsmöglichkeit eines solchen Forums (es fehlen halt Mimik, Gestik und Artikulation)!
Um mal meinen bescheidenen Senf dazuzugeben:
Im Gegensatz zur Flora und Fauna, wo die Artenvielfalt oft gefährdet ist, nimmt bei technischen Geräten die Artenvielfalt eher zu. Ich denke mal nur, an wieviele Pumpen für die Magensonden ich mich in den letzten Jahren gewöhnen musste.
Deshalb hat eine einmalige Fortbildung wenig Zweck, besser wäre eine Einweisung durch den Lieferanten oder Hersteller des Gerätes. Und da stimme ich Griesuh voll zu - ich als Pflegefachkraft habe ein Leben lang die ungeschriebene Verpflichtung, mich zu informieren und auf dem neuesten Stand zu halten.
Andererseits stimme ich auch resigniert zu - ich wage zu bezweifeln, dass in der Altenpflegeausbildung Beatmung mit auf dem Programm stand. Insofern möchte der Arbeitgeber schon irgendwie eine Möglichkeit anbieten, wie man sich in die Thematik einarbeiten kann. Weil: er stellt eine Altenpflegerin ein und möchte von ihr Kenntnisse einer gut ausgebildeten GuK.
Also mal fix wieder runter von der verbalen Palme und einen Meter aufeinander zu, oder? :-)



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Benötige Rat

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Die Rede ist hier doch u.a. von Beatmungsgeräten.

- Medizinproduktebetreibergesetz + Anhänge -
- Gerätebuch -

Der AN kann sich hier doch garnicht durch eigene Fortbildung qualifizieren.
Das geht nur über den Betrieb.

Und solange er nicht im Gerätebuch steht, heist es : "Lass´die Finger von die Dinger !"

So hat man mir das verklugfidelt (beigebracht). Das dürfte wohl generalistisch (AP&GuK) gelten. Wenn ein Betrieb das allzu lax handhabt, dürfte im Schadenfall die straf- und zivilrechtliche Haftung reichlich ungemütlich werden.
Sowohl für den Betrieb wie auch für den (exam.) Mitarbeiter.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Benötige Rat

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Guten Morgen,

ich denke hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Stellenbeschreibung:

Welche Aufgaben habe ich ihm Unternehmen und in welchem Umfang bin ich dafür verantwortlich.

Explizit für Frau Fielmann:
Stellenbeschreibungen werden für Positionen geschrieben, was bedeutet, dass sie für alle PFK gleich sind und nicht Fr. Fielmann eine andere bekommt als Frau Apollo.

Pflegeplanung:

Wie läuft die Pflege des Klienten ab. Handlungsanleitend.

Fortbildung Beatmung (kein Ausbildungsinhalt in AP/GuK-Ausbidung)
Grundlagen, Indikationen, Allgemeines, etc.

Einweisung in Geräte beim Klienten
Notwendig für die MPG , gesetzlich vorgeschrieben aber auch individuell auf das Gerät zugeschnitten, weshalb bei jedem neuen Gerät eine neue Einweisung erfolgen muss.

Frau Fielmann

ich verstehe nicht, weshalb der AG im Krankenstand so einen Einfluß auf dich hat. Du bist arbeitsunfähig und ich würde dir empfehlen in dieser Zeit nicht ans Telefon zu gehen. Krankheiten haben meist mehrere Dimensionen. Jetzt solltest du dich vor allem um deine Gesundheit kümmern.

Der Tipp dir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen kam ja schon im anderen Threat vor deiner Erkrankung. Ich denke du kannst ja absehen, wie lange deine Arbeitsunfähigkeit noch anhalten wird und dich dann zeitnah der Sache annehmen.

sophie



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

resigniert, ich war und bin nicht beleidigt.
Ich bezog deine Äusserung auf meinen Satz mit der eigenverantwortlichen Weiter -u. Fortbildung durch den AN.
Nochmals, der AG von Fr. Fielmann , ist hier in der Pflicht, diese Fort - u. Weiterbildungen seinen MA's an zu bieten.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

frau fielmann
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AW: Benötige Rat

Beitrag von frau fielmann »

Guten Morgen und besonderen Dank an Sophie für Ihr gewünschtes Guten Morgen


Nun habe mich bei Fachleuten informiert. Diese Stellenbeschreibung die ich bekam und wo ich unterschrieben zurück senden soll ist sowas wie eine Vertragsänderung. Es kam dem RA schon merkwürdig vor das ich sie unterschreiben soll. Weil da Tätigkeiten drin stehen die ich nicht ausführen kann weil mir immer noch die Fobi bzw. Einweisung fehlt, soll ich es nicht unterschreiben. ( Bin nicht der erste Fall mit so einer Stellenbeschreibung, war sogar schon einer mit vor Gericht)

Muss ich auch nicht. Da es im Krankenstand gekommen ist und aus den oben genannten Gründen reagiere ich darauf zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht. Falls der AG sich bei mir meldet und nachfragt wo es den bleibt verweise ich ihn auf meinen Krankenstand und das er warten muss bis ich wieder im Dienst bin und wir das dann gemeinsam durchgehen.

Zur info, mein AG "sammelt erst seine neue MA und dann schickt er sie auf Fobi. Trotzdem hatte ich auch schon darum gebeten vom Hersteller eingewiesen zu werden. Alles was ich gefunden habe über dieses Beatmungsgerät habe ich gelesen und mich damit befasst, aber trotzdem ist das nicht genug, aber das wisst Ihr ja selbst.

Nun warum ich mich mit meinem AG im Krankenstand so abgebe liegt daran das ich immer der Meinung war es wäre gut wenn er im Bilde ist und ich nicht blau mache. Werde dies in Zukunft nicht mehr tun, es wird nur ausgenutzt. War auch der Rat vom RA. Ist zwar gut gemeint von mir aber damit mache ich mir nur Stress.

Und ja ich werde mir was anderes suchen und ich hoffe inständig das ich endlich mal an einen AG komme der meinen Einsatz zu schätzen weis und nicht ständig versucht über den Tisch zu ziehen.

Noch etwas vielleicht wisst Ihr es nicht aber wenn ich in der Probezeit kündige dann werde ich ( man ) nicht gesperrt vom Arbeitsamt. Ich habe auch erfahren das wenn man drei Monate lang mind. 20% mehr arbeitet gerade wenn man z.B. Arbeitsvertrag von 50% hat , so muss der AG den Arbeitsvertrag ändern. Vorausgesetzt man möchte in dem Fall 75% arbeiten.

Ich danke für's lesen und Eure Antworten und wünsche noch einen schönen Tag

LG frau fielmann



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