Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

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purzelbaeumchn
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Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von purzelbaeumchn »

Hallo.....

Wahrscheinlich wurde die Frage schon oft gestellt, und auch immer wieder neu beantwortet - ich bin allerdings auf evidenz basierenden Antworten! Ich brauche Argumente und eventuell Paragraphen oder Quellen... Ich möchte in nächster Zeit ein Gespräch mit meinem AG führen und möchte dann natürlich argumentieren können... Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :(

ich arbeite derzeit in der ambulanten Intensivpflege - privates Unternehmen.

Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden - 6 Tage Woche.
Laut Vertrag bekommen wir pro Krankheitstag/Urlaub 6,4 Stunden geschrieben (pro Woche sind das allerdings nur 38,4Stunden)

Aber jetzt zu meiner Frage: Wenn ich eine Woche (Mo-So) krankgeschrieben bin, bekomme ich NUR die Tage berechnet, an denen ich ursprüglich geplant war.
Wenn ich eben nur Di & Mi geplant war, bekomme ich pro Tag 6,4 Stunden berechnet und die restlichen Tage gehen mit 0 Stunden aus. Ist das wirklich rechtens, wenn ich krank bin, dass ich dann NICHT auf meine wöchentliche Arbeitszeit komme? Ebenso wenn ich Urlaub habe? :confused:



purzelbaeumchn
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von purzelbaeumchn »

Keiner da, der sich auskennt ? :(



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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

[quote=""purzelbaeumchn""]Keiner da, der sich auskennt ? [/quote]
Manchmal müssen die hier postenden Kolleginnen und Kollegen auch noch ihren Lebensunterhalt mit ehrlicher Arbeit verdienen :D Ich hatte z.B. heute Spätschicht.
Aber erst mal eine Zwischenfrage: wieviel Stunden arbeitest Du sonst, wenn Du nicht AU bist? Auch 6,4 Stunden? Oder mehr?



purzelbaeumchn
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von purzelbaeumchn »

Nene, ich arbeite 12 Stundendienste!



purzelbaeumchn
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von purzelbaeumchn »

Der Chef rechnet eben
40 (Stundenzahl Woche) / 6 (Arbeitstage Woche) = 6,4 Std.
Eigentlich nicht verkehrt, aber dann müsste er uns doch für jeden Tag die 6,4Stunden schreiben, oder?



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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . bin heute zu müde, um mir das EntgFortzG durchzuschmökern - mache ich morgen, ja?



purzelbaeumchn
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von purzelbaeumchn »

Daaaaanke!
Schönen Abend noch :)



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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . also - ich habe mal nachgeschmökert, weil irgendwie bei uns diese Frage noch nie präsent war. Bekommt ein Kollege, eine Kollegin eine Bescheinigung über AU, dann wird das im Dienstplan über die ganze Zeit eingetragen, nicht nur für die zwei Tage, an denen er/sie vielleicht gerade in der betreffenden Woche hätte arbeiten müssen. Das hat dann zur Folge, dass niemand auf die fantastische Idee kommt, den/die Arbeitsunfähige vorzeitig zu fragen, ob derjenige vorzeitig arbeiten könnte.
Beispiel:
AU von Montag bis Sonntag, Arbeitsverpflichtung laut Plan jedoch nur Montag und Dienstag. Am Donnerstag meldet sich eine andere MAin krank, also könnte jemand auf die Idee kommen, bei der eigentlich immer noch kranken MAin anzurufen, ob sie nicht bereit wäre, arbeiten zu kommen.

Damit solches nicht passiert, steht halt bei diesem Beispiel von Montag bis Sonntag ein großes K unter dem geplanten Dienst, aber auch unter dem geplanten Frei.
Und dann muss man unterscheiden zwischen der Entgeltfortzahlung und der Stundenberechnung:

Da nach § 4 (1) EntgFG dem AN für den Zeitraum der AU das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt zu zahlen ist, ist es unerheblich, ob ich Montag und Dienstag AU war - ich bekomme mein Gehalt, als ob ich arbeiten gewesen wäre (daraus resultiert der Spruch: Krank gilt wie gearbeitet). Im Satz (1a) wird dann auch konkretisiert, was mit dem Begriff im Satz (1) regelmäßig gemeint ist. Da steht nämlich alles drin, was nicht zu dem regelmäßigen Entgelt gehört.
Eure Leute meinen nun, aus dem Begriff regelmäßige Arbeitszeit abzuleiten, dass sie einen Tagesdurchschnitt errechnen müssten, dürften, sollten. Ob das für die Lohnberechnung wichtig und zutreffend ist, weiß ich nicht - in diesem Bereich kenne ich mich nun gar nicht aus. Aber für die Dienstplanrechnung ist ein Tagesdurchschnitt nach meiner Lesart falsch, denn:
der bestehende Dienstplan ist für die Soll/Ist-Stundenberechnung verbindlich, die in diesem Fall nichts mit der Lohnberechnung zu tun hat, da wir - nehme ich doch an - Gehaltsempfänger sind und keine Tagelöhner. Und alle Ausfälle werden stundenmäßig so berechnet, als ob ich arbeiten gewesen wäre.
Beispiel 1:
Tante Martha ist gestorben und ich möchte zur Beisetzung fahren. Und weil Tante Martha 800 km entfernt wohnte, möchte ich in der Woche aus dem obigen Beispiel von Montag bis Sonntag Urlaub. Dann brauch ich nur Montag und Dienstag Urlaub einreichen und bin damit für die ganze Woche von der Arbeitspflicht befreit.
Beispiel 2:
Ich bin erkrankt, habe eine Bescheinigung von Montag bis Sonntag. Dann werden im Dienstplan nur Montag und Dienstag stundenmäßig so berechnet, als ob ich gearbeitet hätte, denn laut Bescheinigung bin ich von der Arbeitspflicht befreit. Die anderen Tage entfallen bei der Stundenberechnung, weil ich laut Plan eh nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre.

Uff, ich hoffe, das war bis hierher verständlich?
Die 12 Stunden würden nicht zur Berechnung kommen, wenn es ausnahmsweise Überstunden gewesen wären, denn die würden nicht zur regelmäßigen Arbeitszeit gehören und wären damit nach § 4 (1a) auch von der Bezahlung ausgeschlossen.
Anders dann, wenn man anstatt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber nach 6 Wochen Krankengeld bezieht. Das gibt es dann tatsächlich nach Arbeitstagen und deshalb sehen die meisten elektronischen Dienstplanprogramme für diesen Fall auch nicht mehr vor, dass AU-Tage mit einer Dienstzeit unterlegt werden . . .

P.S.: nach nochmaligem Lesen fiel mir auf, dass ich anscheinend goldrichtig gelesen habe, denn wiederum nach § 4(2) EntgFG ist im AU-Fall an Feiertagen auch die Feiertagsvergütung so zu zahlen, als ob ich arbeiten gewesen wäre. Und da ich laut Plan 12 Stunden gearbeitet hätte (wie bei Euch), habe ich auch Anspruch auf eine 12-stündige Feiertagsvergütung.
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Sa 27. Apr 2013, 07:54, insgesamt 1-mal geändert.



ferdi
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von ferdi »

der § 4 des Entgeld Fortzahlungs Gesetz das der Arbeitgeber mir im Krankheitsfall für 6 Wochen mein Gehalt weiterzahlen muss.

Das Gehalt richtet sich nach dem was im Arbeitsvertrag steht und nicht im Dienstplan.

40 Stunde in der 6 Tagenwoche = 6.67 Stunden täglich.

Steht 40 Std. in 6 Tagen in deinem Arbeitsvertrag?
Dann hat der AG den Dienstplan so zu gestalten das du dies vertraglich geregelte Arbeitszeit auch erbringen kannst.

ferdi



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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ferdi, es ist zwar immer wieder erfreulich und erfrischend, etwas von Dir zu lesen (habe Dich lange vermisst) - bevor Du jedoch sozusagen zwischen Tür und Angel mal eben einen, die Fragestellerin verunsichernden, Schnellschuß loslässt, lies doch bitte erst mal die Eingangsfrage und die Antwort auf die Zusatzfrage. Dort steht nämlich dass sie üblicherweise 12 Stunden pro Schicht arbeitet . . .



Oberschwester Hildegard
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Lass mich raten, du arbeitest bei der GIP!

Die haben ja schon Beschiss mit den Stunden getrieben, als ich noch da gearbeitet habe.


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . Oberschwester Hildegard, so fragt man Leute aus! Das ist hier jedoch, zum Schutz für die Mitglieder und Fragesteller, ein anonymes Forum. Erwarte also bitte keine Antwort . . .



Oberschwester Hildegard
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Hallo Schwester Wolfgang
Lass mich raten, du arbeitest bei der GIP!
. . . Oberschwester Hildegard, so fragt man Leute aus! Das ist hier jedoch, zum Schutz für die Mitglieder und Fragesteller, ein anonymes Forum. Erwarte also bitte keine Antwort . . .
Das Satzzeichen hinter der Äußerung besagt ja schon das es eine Feststellung war und keine Frage. Wn ich eine Frage stelle auf die ich eine Antwort möchte, dann kannst du versichert sein, dass es aus dem Kontext hervorgeht.


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Schwester Wolfgang
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AW: Bekomme ich nur die Dienste bezahlt, die ich ursprünglich geplant war ?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . schon gut, schon gut, war ja von mir nicht böse gemeint - und ich gehe nur, basierend auf den stets wiederkehrenden Missverständnissen und der mangelhaften Darstellung auf iPhones, immer davon aus, dass nicht jedem der Einblick in die Feinheiten des schriftlichen Ausdrucks gegeben sind . . . :-)



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