Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Jetzt ist die nächste Phase meiner Kündigung als Azubi eingeleitet.
Die Praktikumseinrichtung hat meine Kündigung akzeptiert, ABER nicht zu dem Zeitpunkt, wie es sein sollte, sondern hat selbst einen Termin festgelegt.
Abfolge zu besseren Verständnis:
Kündigung wurde von mir am 30.01.2014 geschrieben und abgegeben. Einen Nachweise besitze ich, dass die Kündigung definitiv am Donnertag, 30.01.2014 in der Einrichtung eingegangen ist.
Laut Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, somit endet, laut meiner Rechnung, meine Ausbildungsverhältnis zum Donnertag, 27.02.2014. Richtig?
Rein theoretisch könnte man im gegenseitigen Einvernehmen sich auch auf ein anderes Datum einigen. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Nächste Sache: Man möchte mir den Urlaub anteilig nicht als Urlaubstage gewähren, sondern ausbezahlen. Dies möchte ich aber nicht, auch nicht, dass meine Überstunden bezahlt werden. Ich möchte Beides als FREI erhalten, um mich einfach zu sammeln und zu erholen.
Was nun? Zu diesem Punkt finde ich keine Rechtsgrundlage und weiß nicht, wo ich rechtlich stehe.
LG
Die Praktikumseinrichtung hat meine Kündigung akzeptiert, ABER nicht zu dem Zeitpunkt, wie es sein sollte, sondern hat selbst einen Termin festgelegt.
Abfolge zu besseren Verständnis:
Kündigung wurde von mir am 30.01.2014 geschrieben und abgegeben. Einen Nachweise besitze ich, dass die Kündigung definitiv am Donnertag, 30.01.2014 in der Einrichtung eingegangen ist.
Laut Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, somit endet, laut meiner Rechnung, meine Ausbildungsverhältnis zum Donnertag, 27.02.2014. Richtig?
Rein theoretisch könnte man im gegenseitigen Einvernehmen sich auch auf ein anderes Datum einigen. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Nächste Sache: Man möchte mir den Urlaub anteilig nicht als Urlaubstage gewähren, sondern ausbezahlen. Dies möchte ich aber nicht, auch nicht, dass meine Überstunden bezahlt werden. Ich möchte Beides als FREI erhalten, um mich einfach zu sammeln und zu erholen.
Was nun? Zu diesem Punkt finde ich keine Rechtsgrundlage und weiß nicht, wo ich rechtlich stehe.
LG
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Hallo Retikulum
4 Wochen sind 4 Wochen; wenn es so im Vertrag steht, hat die Einrichtung das zu akzeptieren.
Nein, Du musst Dir Deinen Urlaub nicht auszahlen lassen; bei den Überstunden ist die Frage, ob es tatsächlich Überstunden (also auf Anweisung einer Leitungskraft geleistete Plusstunden) oder Mehrarbeitsstunden (länger geblieben, weil Notfall o. ä. ) sind.
Dann solltest Du das Tarifwerk kennen, nach dem Du eingestellt und bezahlt wirst. Dort, oder aber z. B. in einer Betriebsvereinbarung, stehen solche Dinge drin.
Findest Du garnichts, dann kann der AG tatsächlich die Über- oder Mehrarbeitsstunden ausbezahlen. Urlaub geht nicht so einfach- da muss der AG beweisen, dass der AN den Urlaub NICHT nehmen kann.
Gruß Doedl
Ahso: lass Dich nicht beschummeln, was die Auszahlungsbeträge angeht.
4 Wochen sind 4 Wochen; wenn es so im Vertrag steht, hat die Einrichtung das zu akzeptieren.
Nein, Du musst Dir Deinen Urlaub nicht auszahlen lassen; bei den Überstunden ist die Frage, ob es tatsächlich Überstunden (also auf Anweisung einer Leitungskraft geleistete Plusstunden) oder Mehrarbeitsstunden (länger geblieben, weil Notfall o. ä. ) sind.
Dann solltest Du das Tarifwerk kennen, nach dem Du eingestellt und bezahlt wirst. Dort, oder aber z. B. in einer Betriebsvereinbarung, stehen solche Dinge drin.
Findest Du garnichts, dann kann der AG tatsächlich die Über- oder Mehrarbeitsstunden ausbezahlen. Urlaub geht nicht so einfach- da muss der AG beweisen, dass der AN den Urlaub NICHT nehmen kann.
Gruß Doedl
Ahso: lass Dich nicht beschummeln, was die Auszahlungsbeträge angeht.
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Danke doedl!
Die Überstunden sind ausschließlich Arbeitszeiten bzw. Dienste, die ich übernommen habe, wenn ein Kollege durch Krankheit ausgefallen ist.
Was zählt dazu, dass ich eventuell den Urlaub nicht nehmen kann? Im Moment sind keine Kollegen krank und chronischer Arbeitskräftemangel herrscht schon immer.
Rein theoretisch, wir wissen ja alle, wie es in der Praxis aussieht, dürfte ein Azubi keine Minus- oder Plusstunden haben und der Dienstplan müsste auch ohne Azubi stehen und nicht, wenn ein Azubis ausfällt, zusammenbrechen. Theoretisch!
Überstunden sind bei mir und den anderen Azubis immer als Freizeit abgegolten worden. Bei den Mitarbeitern wurde beides praktiziert und wenn ich es recht überlege, wurde dazu niemand gefragt. Sie sahen es auf ihrer Verdienstbescheinigung und am Dienstplan.
Die Überstunden sind ausschließlich Arbeitszeiten bzw. Dienste, die ich übernommen habe, wenn ein Kollege durch Krankheit ausgefallen ist.
Was zählt dazu, dass ich eventuell den Urlaub nicht nehmen kann? Im Moment sind keine Kollegen krank und chronischer Arbeitskräftemangel herrscht schon immer.
Rein theoretisch, wir wissen ja alle, wie es in der Praxis aussieht, dürfte ein Azubi keine Minus- oder Plusstunden haben und der Dienstplan müsste auch ohne Azubi stehen und nicht, wenn ein Azubis ausfällt, zusammenbrechen. Theoretisch!
Überstunden sind bei mir und den anderen Azubis immer als Freizeit abgegolten worden. Bei den Mitarbeitern wurde beides praktiziert und wenn ich es recht überlege, wurde dazu niemand gefragt. Sie sahen es auf ihrer Verdienstbescheinigung und am Dienstplan.
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Schreiben:
1. ich habe noch xTage Urlaub, diesen beantrage ich hiermit von-bis.
Mit einer Ausbezahlung bin ich nicht einverstanden, was auch das ARbzG nicht erlaubt.
Urlaubsausbezahlung - faktische Unmöglichkeit diesen zu nehmen, du kündigst und wirst krank, Auflösungsvertrag und die restlichen Arbeitstage reichen nicht mehr - aber keinesfall Persmangel und bei einem Schüler schon gleich gar nicht.
Du hast ein Anspruch drauf, er dient der Erholung und darf nicht Ausbezahlt werden, da hat der Gesetzgeber wohlweislich einen Riegel vor geschoben - nur in ganz bessonderen Ausnahmefällen s.o.
2. sehr geehrte Frauxy,
ich habe noch 50Mehrarbeitsstunden, ich biete ihnen an diese zur hälfte zu nehmen die andere hälfte ausbezahlen zu lassen. Mir ist keine Bestimmung bekannt die mir die Freizeit verwehren würde. Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Ansonsten nehme ich die Tage von bis.
Herzl. Dank für Ihr Verständnis bla bla bla
und der AG ist in Zugzwang und du brauchst nicht nach irgendwas zu suchen, zu was du evtll. keinen Zugang hast, sondern nur das prüfen lassen, was der AG schreibt.
Viel Erfolg
1. ich habe noch xTage Urlaub, diesen beantrage ich hiermit von-bis.
Mit einer Ausbezahlung bin ich nicht einverstanden, was auch das ARbzG nicht erlaubt.
Urlaubsausbezahlung - faktische Unmöglichkeit diesen zu nehmen, du kündigst und wirst krank, Auflösungsvertrag und die restlichen Arbeitstage reichen nicht mehr - aber keinesfall Persmangel und bei einem Schüler schon gleich gar nicht.
Du hast ein Anspruch drauf, er dient der Erholung und darf nicht Ausbezahlt werden, da hat der Gesetzgeber wohlweislich einen Riegel vor geschoben - nur in ganz bessonderen Ausnahmefällen s.o.
2. sehr geehrte Frauxy,
ich habe noch 50Mehrarbeitsstunden, ich biete ihnen an diese zur hälfte zu nehmen die andere hälfte ausbezahlen zu lassen. Mir ist keine Bestimmung bekannt die mir die Freizeit verwehren würde. Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Ansonsten nehme ich die Tage von bis.
Herzl. Dank für Ihr Verständnis bla bla bla
und der AG ist in Zugzwang und du brauchst nicht nach irgendwas zu suchen, zu was du evtll. keinen Zugang hast, sondern nur das prüfen lassen, was der AG schreibt.
Viel Erfolg
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Super, gleich mit Formulierungshilfe. DANKE!
Jetzt fällt es mir leichter das Schreiben zu schreiben.
Jetzt fällt es mir leichter das Schreiben zu schreiben.
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Huhu,
ojee willst du die Ausbildung ganz abbrechen oder nur den Betrieb???
ojee willst du die Ausbildung ganz abbrechen oder nur den Betrieb???
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Ich wechsel die Ausbildungseinrichtung.
Während ich meinen anteiligen Urlaub schriftlich, wie in der Einrichtung üblich, beantragt habe (wurde mir der Urlaub schon zugeteilt) und erklärt habe, warum ich den Urlaub gern so haben möchte, wie beantragt und ich habe darauf hingewiesen, dass das Kündigungsdatum wohl ausversehen falsch datiert ist, bekam ich einen entrüsteten Anruf von der Leiterin, dass das so nicht geht, wie ich es mir denke und sie Klärungsbedarf hat und ein Gespräch mit mir führen will. Weiter äußerte sie sich nicht.
Ich muss mich noch einmal bei euch rückversichern: Im Vertrag steht: "... oder von der Schülerin mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Abs. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen."
So, ich habe meine Kündigung am Donnertag, 30.1. abgegeben. Vier Wochen später ist meiner Meinung nach der 27.2. und nciht irgendwann später, denn eine wocher später ist der 6.2., dann der 13.2., drei Wochen später ist der 20.2. und dann kommt vier Wochen später der 27.2. Oder habe ich hier irgendwo einen jämmerlichen Denkfehler?
LG
Während ich meinen anteiligen Urlaub schriftlich, wie in der Einrichtung üblich, beantragt habe (wurde mir der Urlaub schon zugeteilt) und erklärt habe, warum ich den Urlaub gern so haben möchte, wie beantragt und ich habe darauf hingewiesen, dass das Kündigungsdatum wohl ausversehen falsch datiert ist, bekam ich einen entrüsteten Anruf von der Leiterin, dass das so nicht geht, wie ich es mir denke und sie Klärungsbedarf hat und ein Gespräch mit mir führen will. Weiter äußerte sie sich nicht.
Ich muss mich noch einmal bei euch rückversichern: Im Vertrag steht: "... oder von der Schülerin mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Abs. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen."
So, ich habe meine Kündigung am Donnertag, 30.1. abgegeben. Vier Wochen später ist meiner Meinung nach der 27.2. und nciht irgendwann später, denn eine wocher später ist der 6.2., dann der 13.2., drei Wochen später ist der 20.2. und dann kommt vier Wochen später der 27.2. Oder habe ich hier irgendwo einen jämmerlichen Denkfehler?
LG
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Woche ist Woche = 7 Tage pro Woche, 4 sind demnach 28 Tage, stimmt schon.
Doedl
Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Azubi-Kündigungfrist, Ausbezahlung Urlaub
Ich war total unsicher und war schon fast soweit zu glauben, das ich mich in eine ganz unmögliche Situation gebracht habe und die Leiterin zu recht ungehalten ist, weil ich nicht mal eine korrekte Kündigung schreiben kann.
Ich kann schon verstehen, dass sie sauer ist, aber deswegen kann ich mir doch nicht alles so hinbiegen, wie ich es gerade brauche.
Danke für die Antwort! Sie hilft ungemein.
Ich kann schon verstehen, dass sie sauer ist, aber deswegen kann ich mir doch nicht alles so hinbiegen, wie ich es gerade brauche.
Danke für die Antwort! Sie hilft ungemein.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste