Auszahlen der Überstunden
Auszahlen der Überstunden
Hallo Leute , hab mal wieder ne Frage an euch , konnte jetzt mein Arbeitgeber ( offiziell momentan im Mutterschutz wegen Schwangerschaft) 80 Stunden mit mein Dienstplan nachweisen, er Streit es nach bevor ab das ich keine Überstunden bei ihm habe . Er möchte es aber auch nicht Nachweisen gegenüber mich und mein Anwalt. ....
Kann ich ihn wegen Lohnunterschlagung Anzeigen , damit ich in dokus ansicht bekomme wegen mein Eintragungen, und welche probleme könnten auf mich zukommen und auf mein Arbeitgeber , ich möchte es nicht auf mich sitzen lassen was er mit mir macht
Kann ich ihn wegen Lohnunterschlagung Anzeigen , damit ich in dokus ansicht bekomme wegen mein Eintragungen, und welche probleme könnten auf mich zukommen und auf mein Arbeitgeber , ich möchte es nicht auf mich sitzen lassen was er mit mir macht
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Auszahlen der Überstunden
Hallo Pflegefee,
nachdem Du einen Anwalt hast, wäre das die richtige Frage an diesen.
Ich fürchte, unsere juristischen Kenntnisse reichen für solche Fragen nicht aus, noch kennen wir irgendwelche Fakten, um etwas so Weitreichendes beurteilen zu können.
Gruß Doedl
nachdem Du einen Anwalt hast, wäre das die richtige Frage an diesen.
Ich fürchte, unsere juristischen Kenntnisse reichen für solche Fragen nicht aus, noch kennen wir irgendwelche Fakten, um etwas so Weitreichendes beurteilen zu können.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
-
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AW: Auszahlen der Überstunden
Derjenige der einen Anspruch erhebt muss diesen beweisen können. Und wenn du das nicht kannst, hast du leider Pech gehabt.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Sa 15. Nov 2014, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Auszahlen der Überstunden
. . . Alexandra1, das stimmt so nicht ganz. Bei Gericht geht das immer sozusagen im Ping-Pong-Verfahren. Beispielsweise:
- Arbeitnehmer behauptet, ihm steht Geld für gesleistete Stunden zu
- Arbeitgeber bestreitet das
- Arbeitnehmer legt eigene Aufzeichnungen über geleistete Stunden vor (weil ihm/ihr die Möglichkeit fehlt, an die Unterlagen heranzukommen).
- Arbeitgeber wird vom Gericht aufgefordert, die Original-Unterlagen vorzulegen
usw. usw. . . .
- Arbeitnehmer behauptet, ihm steht Geld für gesleistete Stunden zu
- Arbeitgeber bestreitet das
- Arbeitnehmer legt eigene Aufzeichnungen über geleistete Stunden vor (weil ihm/ihr die Möglichkeit fehlt, an die Unterlagen heranzukommen).
- Arbeitgeber wird vom Gericht aufgefordert, die Original-Unterlagen vorzulegen
usw. usw. . . .
AW: Auszahlen der Überstunden
Schwester Wolfgang : Der Herr besteht immer noch drauf das ich keine Überstunden habe , und sein Anwalt droht mir so in der Art wenn ich es Gerichtlich geltend mache dann muss ich auch seine Anwaltskosten zahlen vorm Arbeitsgericht stimmt es so???
AW: Auszahlen der Überstunden
Hallo. Nein, stimmt nicht so. In der Erste Instanz vorm Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst, zumal auch keine Anwaltspflicht besteht.
- Schwester Wolfgang
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AW: Auszahlen der Überstunden
. . . heißt im Klartext: wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, musst Du, oder Deine Rechtsschutzversicherung ihn bezahhlen, den Anwalt des Arbeitgebers bezahlt dieser auch allein. Das einzige, was anfallen könnte, wären die Gerichtskosten, aber das ist nur eine Verwaltungsgebühr und bleibt nach meinen Erfahrungen unter 100 € . . .
P.S.: betrachte es mal so - wenn die jetzt schon zu dem unlauteren Mittel eines Einschüchterungsversuches greifen, kannst Du ablesen, auf wie dünnem Eis sie sich bewegen . . .
P.S.: betrachte es mal so - wenn die jetzt schon zu dem unlauteren Mittel eines Einschüchterungsversuches greifen, kannst Du ablesen, auf wie dünnem Eis sie sich bewegen . . .
AW: Auszahlen der Überstunden
Hallo,-sehr interessant, in wenigen tagen habe ich mit meinem ehemaligen AG eine Auseinandersetzung vor gericht zu genau dem gleichen thema:auszahlung
von überstunden und urlaubstagen.
Hätte ich nicht immer alles gesammelt,womit ich belegen kann wann ich was gemacht habe, stünde ich jetzt im regen - aber ich habe einen dicken Ordner
kopien
Was die kosten betrifft, hilft mir meine Gewerkschaft. Sie stellt mir Beratung und einen Anwalt zur Verfügung,kostenlos. Ob ich die Gerichtskosten zahlen muss weiss ich nicht,viel wirds nicht sein.
So sehe ich diesem termin jetzt SEHR zuversichtlich entgegen
von überstunden und urlaubstagen.
Hätte ich nicht immer alles gesammelt,womit ich belegen kann wann ich was gemacht habe, stünde ich jetzt im regen - aber ich habe einen dicken Ordner
kopien
Was die kosten betrifft, hilft mir meine Gewerkschaft. Sie stellt mir Beratung und einen Anwalt zur Verfügung,kostenlos. Ob ich die Gerichtskosten zahlen muss weiss ich nicht,viel wirds nicht sein.
So sehe ich diesem termin jetzt SEHR zuversichtlich entgegen
- doedl
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unglaublich!!!
Doedl
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