Ausbildung gefährdet
Ausbildung gefährdet
Meine Freundinn lernt in der selben Krankenpflegeschule wie ich, ist aber noch im Unterkurs und in der Probezeit, jetzt ist sie wegen einer Appendizitis im Krankenhaus gewesen, das ding is auch rausgekommen. das problem ist das sie ihre fehltage damit so ziemlich ausreizen wird. unsere schulleitung sagt das sie trotz operation! wieder auf station arbeiten soll (Aussage:" ich kenn das so: vier tage krankenhaus und dann fertig.") . fragen: 1.ist es rechtens sowas zu verlangen? 2. läuft sie jetzt gefahr gekündigt zu werden?(sie hat gute noten und gute bewertungen von station). wäre dankbar für eure hilfe, ich mach mir echt sorgen
AW: Ausbildung gefährdet
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Wann Deine Freundin wieder arbeiten darf entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt .
60 Fehltage während der gesamten Ausbildung darf sie haben .
Nach der OP wird sie wahrscheinlich noch 2-3 Wochen krank geschrieben .
Also braucht sie keine Panik wegen einer Kündigung zu haben .Da hat der AG
nämlich noch ein "gewaltiges Wörtchen " mit zu reden .
Alles Gute für Deine Freundin .
LG
Wann Deine Freundin wieder arbeiten darf entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt .
60 Fehltage während der gesamten Ausbildung darf sie haben .
Nach der OP wird sie wahrscheinlich noch 2-3 Wochen krank geschrieben .
Also braucht sie keine Panik wegen einer Kündigung zu haben .Da hat der AG
nämlich noch ein "gewaltiges Wörtchen " mit zu reden .
Alles Gute für Deine Freundin .
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AW: Ausbildung gefährdet
Hallo burner!
Eine Erkrankung auch während der Probezeit rechtfertigt keine Kündigung. Ob und wie weit die Grenzen für die erlaubten Ausfallzeiten überschritten werden, wird ja auch erst am Ende der Ausbildung ermittelt - ggf. gibt es dann in der Regel die Möglichkeit, die Ausbildung entsprechend zu verlängern.
Euer Schulleiter hat nicht alle Tassen im Schrank. Hat der noch nichts von Narbenhernien gehört, die auftreten können, wenn eine OP-Wunde zu früh belastet wird? Folge: noch ne OP, noch längere Ausfallzeiten....
Gruß
Eine Erkrankung auch während der Probezeit rechtfertigt keine Kündigung. Ob und wie weit die Grenzen für die erlaubten Ausfallzeiten überschritten werden, wird ja auch erst am Ende der Ausbildung ermittelt - ggf. gibt es dann in der Regel die Möglichkeit, die Ausbildung entsprechend zu verlängern.
Euer Schulleiter hat nicht alle Tassen im Schrank. Hat der noch nichts von Narbenhernien gehört, die auftreten können, wenn eine OP-Wunde zu früh belastet wird? Folge: noch ne OP, noch längere Ausfallzeiten....
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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AW: Ausbildung gefährdet
auch euch danke!
ja das unsere schulleitung, übrigens weiblich (da erwartet man doch n bisschen mehr einfühlungsvermögen oder?), nicht mehr alle hat, war mir schon beim ersten gespräch klar das beste war das sie meine freundin zwei tage nach op im krankenhaus angerufen und damit genervt hat. hat der arbeitgeber nicht sowas wie eine fürsorgepflicht gegenüber dem arbeitnehmer?
ja das unsere schulleitung, übrigens weiblich (da erwartet man doch n bisschen mehr einfühlungsvermögen oder?), nicht mehr alle hat, war mir schon beim ersten gespräch klar das beste war das sie meine freundin zwei tage nach op im krankenhaus angerufen und damit genervt hat. hat der arbeitgeber nicht sowas wie eine fürsorgepflicht gegenüber dem arbeitnehmer?
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