aufhebungsvertrag oder kündigen?

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Jutta und Peter
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo gast112!

Laut Altenpflegegesetz (§20 Abs.2 Nr.2) hast Du lediglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, mußt aber keinen Kündigungsgrund angeben. Sollte in Deinem Ausbildungsvertrag tatsächlich stehen, daß auch Du nach der Probezeit nur mit Begründung kündigen darfst, wäre dies eine Verschlechterung und damit gem. §22 unwirksam. Du brauchst also unseres Erachtens keine Bedenken zu haben, wenn Du das Angebot des Pflegedienstes tatsächlich annehmen willst.

Gruß


Jutta und Peter
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schw.-inge
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von schw.-inge »

lass dir aber vorsichtshalber etwas schriftlich vom amb. Pflegedienst geben
man weiss ja nie



Rasputin
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von Rasputin »

Huhu Gast 112,

ich würde nicht wechseln aber nach der Ausbildung dort anfangen.Es sei denn da wo du jetzt tätig bist, ist es schier unerträglich.
Ich persönlich halte von Betriebswechseln in der Ausbildung gar nix.
Ich würde dort wo du jetzt bist die Ausbildung weitermachen und dann in den ambulanten Dienst gehen.
Lass dir das aber vorher schriftlich geben, nicht dass du hinterher ohne nix inner Hand dastehst.



Jeanette
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von Jeanette »

sie müssen den urlaubsanspruch soweit runterrechnen wie du für diese monate bekommst du du gearbeitet hast, die überstunden müssen sie dir frei geben oder kannst sie dir auch ausbezahlen lassen (betrag ist verhandlungssache)



Jutta und Peter
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von Jutta und Peter »

die überstunden müssen sie dir frei geben oder kannst sie dir auch ausbezahlen lassen (betrag ist verhandlungssache)
Falsch. Der Betrag ergibt sich aus dem errechneten Stundenlohn.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

Jutta und Peter
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Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo Gast112!
ich habe einen geamt urlaub von 20 tage pro jahr. das ergibt pro monat, wenn man es durch 12 teilt 1,66 nochwas.
wird das dann aufgerundet auf 2 tage?
Nein. Der anteilige monatliche Urlaubsanspruch wird mit der Zahl der Monate multipliziert, wenn dann ein "Rest" größer als 0,5 herauskommt, wird dieser auf einen vollen Tag aufgerundet. Wer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat sogar Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, weil Du ja beim neuen Arbeitgeber erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Urlaub hast.
und auszahlen können sie die überstunden nicht, weil ich übers arbeitsamt die ausbildung mache und von dort geld bekomme. das heisst sie müssen mir die überstunden frei geben?
Ja. Theoretisch könnte der Arbeitgeber die Überstunden aus eigener Tasche bezahlen, aber möglicherweise macht dann das Arbeitsamt Ärger.

Gruß


Jutta und Peter
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KleeneAnci
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AW: aufhebungsvertrag oder kündigen?

Beitrag von KleeneAnci »

Hi Gast,

musstest Du eigentlich das Arbeitsamt informieren, dass Du wechseln willst, bzw. musste es zustimmen?

LG, Anci


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