Arbeitsunfall

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Daniel180378
Beiträge: 3
Registriert: Mi 18. Jun 2014, 16:54

Arbeitsunfall

Beitrag von Daniel180378 »

Mal eine Frage in die Runde: Ich bin Mentor und mein Schüler ist letztens gefahren und ich als Beifahrer mit ihm mit. Auf dem Weg von einen Kunden zum anderen missachtete er die Vorfahrt und uns fuhr ein Pkw hinein. Schuldfrage ist geklärt. Meine Frage ist nun an welche Versicherung muss ich mich wenden um Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu erhalten. Habe mir den Schienbeinkopf angebrochen - Dienstausfall ca. 6 - 12 Wochen



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Arbeitsunfall

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Stelle die Frage an die BGW



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitsunfall

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . da es ein Arbeitsunfall war, wird der Arbeitsausfall von der Berufsgenossenschaft getragen - das Schmerzensgeld müsstest Du vom Unfallverursacher einfordern . . .



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Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Arbeitsunfall

Beitrag von Griesuh »

Schmerzensgeld ist ja noch OK. Obwohl, wenn es nicht grob fahrlässig war wird es schwer werden mit Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld ist beim Unfallverursacher einzuklagen.

Aber wofür Verdienstausfall?
Du hast für 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann zahlt die BG weiter.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitsunfall

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . guter Hinweis, Griesuh! Manchmal gehe ich davon aus, dass alle über die Lohnfortzahlung informiert sind, aber die Fragestellung sollte ja eigentlich schon auf das Gegenteil hinweisen . . .



Oberschwester Hildegard
Beiträge: 98
Registriert: Mo 3. Mai 2010, 10:02

AW: Arbeitsunfall

Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Also Schmerzensgeld musst du zivilrechtlich einklagen. Wenn Dein Schüler (ich hoffe für dich er durfte auch fahren sprich hat alles nötige beim AG unterschrieben und eingereicht und erfüllt die Anforderungen eurer KfZ Versicherung) keine private haftpflicht hat sieht es aber düster aus für Dich und für ihn.

Verdienstausfall hast du keinen (haben die Anderen ja schon korrekt festgestellt). Für die Behandlungskosten kommt die BG auf (wenn sie es denn als Arbeitsunfall anerkennt, da muss man auch immer ziemlich auf sich nehmen mit Gutachter und Widersprüchen usw.) und evtl. auch für die LFZ nach den 6 Wochen (sonst die KK).

Wobei 12 Woche für eine Tibiakopffraktur schon sehr hoch angesetzt ist. Ich war nach 8 Wochen wieder fit.

Gute Besserung!


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

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