Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage.... Wenn der Verdacht auf HIV besteht, bzw bestätigt wird, wie sieht das für die berufliche Zukunft auf einer Pflegestation aus? Ist der Mitarbeiter verpflichtet diese Erkrankung den Vorgesetzten zu melden und dürften sie einen aufgrund diese Info hin kündigen?
Kenne mich mit dieser Thematik absolut nicht aus und bin für jeden Rat dankbar
Kenne mich mit dieser Thematik absolut nicht aus und bin für jeden Rat dankbar
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo !
Hab fürs erste das hier gefunden :
LG
Hab fürs erste das hier gefunden :
Hoffe Dir ein wenig geholfen haben zu können .
LG
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo Sarah,
also man ist nicht verpflichtet dem AG eine HIV-Infektion mitzuteilen. Das muss man noch nicht mal tun, wenn man von einem Arzt behandelt wird. Ich glaub nicht, dass ein AG deswegen jemanden kündigen darf.
LG
also man ist nicht verpflichtet dem AG eine HIV-Infektion mitzuteilen. Das muss man noch nicht mal tun, wenn man von einem Arzt behandelt wird. Ich glaub nicht, dass ein AG deswegen jemanden kündigen darf.
LG
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Ich danke dir, ich war auf genau der selben Seite nur habe ich diesen Text übersehen. Was mir da allerdings aufgefallen ist, ist dieser Abschnitt:
"Eine HIV-Infektion ist kein Kündigungsgrund auch dann nicht, wenn sich langsam eine gewisse Anfälligkeit für Erkrankungen abzeichnet, die aber durch ärztliche Hilfe beherrschbar sind. Anders ist es in der letzten Phase der HIV-Infektion, dem Vollbild AIDS. Hier gelten die gleichen Richtlinien wie bei anderen schweren Erkrankungen, die zu wiederholten Fehlzeiten oder einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit führen. Da eine dauerhafte Wiederherstellung der Arbeitskraft in diesem Stadium der HIV-Infektion nach derzeitigem medizinischen Stand dann nicht mehr zu erwarten ist, darf eine Kündigung ausgesprochen werden."
Es gibt ja auch den speziellen Kündigungsschutz, das weiss ich von einem Bekannten, eigentlich müsste der doch in dem Falle greifen? Wozu gibt es ihn sonst....?!
"Eine HIV-Infektion ist kein Kündigungsgrund auch dann nicht, wenn sich langsam eine gewisse Anfälligkeit für Erkrankungen abzeichnet, die aber durch ärztliche Hilfe beherrschbar sind. Anders ist es in der letzten Phase der HIV-Infektion, dem Vollbild AIDS. Hier gelten die gleichen Richtlinien wie bei anderen schweren Erkrankungen, die zu wiederholten Fehlzeiten oder einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit führen. Da eine dauerhafte Wiederherstellung der Arbeitskraft in diesem Stadium der HIV-Infektion nach derzeitigem medizinischen Stand dann nicht mehr zu erwarten ist, darf eine Kündigung ausgesprochen werden."
Es gibt ja auch den speziellen Kündigungsschutz, das weiss ich von einem Bekannten, eigentlich müsste der doch in dem Falle greifen? Wozu gibt es ihn sonst....?!
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AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo,
aus arbeitsrechtlicher Sichtweise kann ich dir deine Frage beantworten:
1.) der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheiten zu informieren!
2.) eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn eine dauerhafte Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist, also im Regelfall die Voraussetzungen für die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
3.) einen speziellen Kündigungsschutz für Krankheit gibt es nicht, dein Bekannter meint wahrscheinlich den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Hierzu ist die Anerkennung als Schwerbehinderter (mind. 50%) erforderlich.
Gruß
medsonet.1
aus arbeitsrechtlicher Sichtweise kann ich dir deine Frage beantworten:
1.) der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheiten zu informieren!
2.) eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn eine dauerhafte Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist, also im Regelfall die Voraussetzungen für die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
3.) einen speziellen Kündigungsschutz für Krankheit gibt es nicht, dein Bekannter meint wahrscheinlich den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Hierzu ist die Anerkennung als Schwerbehinderter (mind. 50%) erforderlich.
Gruß
medsonet.1
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AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo medsonet.1.
[quote=""medsonet.1""]"Hallo,
aus arbeitsrechtlicher Sichtweise kann ich dir deine Frage beantworten:
1.) der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheiten zu informieren!" ... [/quote]
Nehmen wir mal eine Drittgefährdung an. Und dann?
Gruß Dirk
[quote=""medsonet.1""]"Hallo,
aus arbeitsrechtlicher Sichtweise kann ich dir deine Frage beantworten:
1.) der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheiten zu informieren!" ... [/quote]
Nehmen wir mal eine Drittgefährdung an. Und dann?
Gruß Dirk
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo Nurse 2008 !
Ob eine Mitteilungspflicht an einen behandelnden Arzt besteht weiß ich (noch)
nicht.
Aber die Infizierten nehmen in der Regel sehr viele Med. ein.So kann sehr wahrscheinlich ein Arzt auch wenn er die Diagnose nicht kennt an Hand der Med. erkennen welche "Vorerkrankung" dieser hat.
Zudem sollte er es auch wissen denn gerade jede Veränderung kann ja auch einen Ausbruch der Krankheit bedeuten.
Du weißt jeder Arzt hat Schweigepflicht !!!
LG
Das meinst Du doch wohl nicht wirklich ?Das muss man noch nicht mal tun, wenn man von einem Arzt behandelt wird.
Ob eine Mitteilungspflicht an einen behandelnden Arzt besteht weiß ich (noch)
nicht.
Aber die Infizierten nehmen in der Regel sehr viele Med. ein.So kann sehr wahrscheinlich ein Arzt auch wenn er die Diagnose nicht kennt an Hand der Med. erkennen welche "Vorerkrankung" dieser hat.
Zudem sollte er es auch wissen denn gerade jede Veränderung kann ja auch einen Ausbruch der Krankheit bedeuten.
Du weißt jeder Arzt hat Schweigepflicht !!!
LG
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AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
[quote=""Dirk Höffken""]Hallo medsonet.1.
Gruß Dirk[/QUOTE]
Dies ändert nichts an dieser Aussage, denn der Arbeitnehmer kann und darf es nicht beurteilen, ob eine Drittgefährdung vorliegt. Ob und wann ich (auch unter Berücksichtigung einer Drittgefährdung) arbeitsunfähig bin, entscheiden nur die behandelnden Ärzte. Auch in diesen Fällen erfährt der Arbeitgeber nicht (ärztliche Schweigepflicht), an welcher Krankheit ich leide.
Die einzige Verpflichtung, die ich als Arbeitnehmer habe, ich darf nicht vorsätzlich zur Arbeit erscheinen, wenn ich weiss, daß ich eigentlich arbeitsunfähig krank bin und mich nur vor dem Arztbesuch drücke.
Natürlich arbeitet jeder mit einen "Gewissen" und weiss, wann es sinnvoll ist, den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren, um sich und andere zu schützen. Das beste Beispiel hierfür ist wohl momentan die "Schweinegrippe".
Hier ist es sicherlich sinnvoll, den Arbeitgeber darüber zu informieren, während beim Beispiel HIV schon verständlich ist, daß sich Arbeitnehmer bedeckt halten, um nicht ständig im Kollegenkreis diskriminiert zu werden.
Gruß
medsonet.1
Nehmen wir mal eine Drittgefährdung an. Und dann?medsonet.1;109169 hat geschrieben:"Hallo,
aus arbeitsrechtlicher Sichtweise kann ich dir deine Frage beantworten:
1.) der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheiten zu informieren!" ...
Gruß Dirk[/QUOTE]
Dies ändert nichts an dieser Aussage, denn der Arbeitnehmer kann und darf es nicht beurteilen, ob eine Drittgefährdung vorliegt. Ob und wann ich (auch unter Berücksichtigung einer Drittgefährdung) arbeitsunfähig bin, entscheiden nur die behandelnden Ärzte. Auch in diesen Fällen erfährt der Arbeitgeber nicht (ärztliche Schweigepflicht), an welcher Krankheit ich leide.
Die einzige Verpflichtung, die ich als Arbeitnehmer habe, ich darf nicht vorsätzlich zur Arbeit erscheinen, wenn ich weiss, daß ich eigentlich arbeitsunfähig krank bin und mich nur vor dem Arztbesuch drücke.
Natürlich arbeitet jeder mit einen "Gewissen" und weiss, wann es sinnvoll ist, den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren, um sich und andere zu schützen. Das beste Beispiel hierfür ist wohl momentan die "Schweinegrippe".
Hier ist es sicherlich sinnvoll, den Arbeitgeber darüber zu informieren, während beim Beispiel HIV schon verständlich ist, daß sich Arbeitnehmer bedeckt halten, um nicht ständig im Kollegenkreis diskriminiert zu werden.
Gruß
medsonet.1
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
also rein aus moralischer sicht finde ich, MUSS es sofort gesagt werden! Schließlich ist HIV ansteckend und unheilbar! und wir arbeiten an offenen Wunden, machen injektionen etc.!
Sicherlich ist es für einen HIV-Kranken schwer, aus Angst vor den gesellschaftlichen Reaktionen... aber weiter als Pflegekraft arbeiten find ich irgendwie nicht so prikelnd...
Gruß,
by Juli
Sicherlich ist es für einen HIV-Kranken schwer, aus Angst vor den gesellschaftlichen Reaktionen... aber weiter als Pflegekraft arbeiten find ich irgendwie nicht so prikelnd...
Gruß,
by Juli
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AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo medsonet.1,
meine Frage war:
Löst eine Drittgefährdung Informationspflichten des erkrankten medizinischen Personals, welches in Patientennähe arbeitet, aus?
Zu beachten:
1. Der Patient befindet sich in einer besonders schutzwürdigen Position, für die der Arbeitgeber sorge zu tragen hat.
2. Der Arbeitgeber ist bei Schädigung des Patienten durch seine Erfüllungsgehilfen zu Schadensersatz verpflichtet. Zu beachten ist ein Rückgriff auf den Arbeitnehmer!
3. Der Arbeitgeber hat bei einer Schädigung des Patienten erhebliche negative Auswirkungen zu befürchten.
4. Der Arbeitnehmer erfüllt ggf. einen Straftatbestand.
Begriffe wie konkrete oder abstrakte Gefährdung sollen hier aussen vor bleiben. Stichwort Treuepflicht.
Konkret auf die “Schweinegrippe” eine Meinung unter Punkt III:
http://www.taylorwessing.com/de/newslet ... sicht.html
Diese Aussage orientiert sich an der arbeitsrechtlichen Literatur.
Gruß Dirk
meine Frage war:
Löst eine Drittgefährdung Informationspflichten des erkrankten medizinischen Personals, welches in Patientennähe arbeitet, aus?
Zu beachten:
1. Der Patient befindet sich in einer besonders schutzwürdigen Position, für die der Arbeitgeber sorge zu tragen hat.
2. Der Arbeitgeber ist bei Schädigung des Patienten durch seine Erfüllungsgehilfen zu Schadensersatz verpflichtet. Zu beachten ist ein Rückgriff auf den Arbeitnehmer!
3. Der Arbeitgeber hat bei einer Schädigung des Patienten erhebliche negative Auswirkungen zu befürchten.
4. Der Arbeitnehmer erfüllt ggf. einen Straftatbestand.
Begriffe wie konkrete oder abstrakte Gefährdung sollen hier aussen vor bleiben. Stichwort Treuepflicht.
Konkret auf die “Schweinegrippe” eine Meinung unter Punkt III:
http://www.taylorwessing.com/de/newslet ... sicht.html
Diese Aussage orientiert sich an der arbeitsrechtlichen Literatur.
Gruß Dirk
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo
HIV ist doch meldepflichtig. Ist der AG nicht auch verpflichtet, einen besonderen Arbeitsplatz einrichten?
Sophie
HIV ist doch meldepflichtig. Ist der AG nicht auch verpflichtet, einen besonderen Arbeitsplatz einrichten?
Sophie
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AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo Sophie,
nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 IfSG ist HIV nichtnamentlich meldepflichtig. Dies ist für die hier zu erörternde Problematik jedoch unerheblich.
Gruß Dirk
nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 IfSG ist HIV nichtnamentlich meldepflichtig. Dies ist für die hier zu erörternde Problematik jedoch unerheblich.
Gruß Dirk
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Hallo Dirk,
mir ging es auch eher darum, dass der AG dem HIV positiven AN einen speziellen Arbeitsplatz einrichten muss, um die Gefährdung Dritter zu verringern/verhindern.
Sophie
mir ging es auch eher darum, dass der AG dem HIV positiven AN einen speziellen Arbeitsplatz einrichten muss, um die Gefährdung Dritter zu verringern/verhindern.
Sophie
AW: Ansteckende Krankheit = Kündigung?
Quelle:http://www.aids-stiftung.de/fileadmin/r ... o_2008.pdfGrundsätzlich können HIV-infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen ihre Berufe ohne Gefährdung von Patienten weiter ausüben. Ausnahmen gelten unter Berücksichtigung des Übertragungswegs der Infektion (s.o. 1a() für invasive Tätigkeiten, betreffen also fast ausschließlich operativ tätige Ärztinnen und Ärzte und sehr selten nicht-ärztliches Assistenzpersonal.
Wie meinen die wohl das "sehr selten nicht-ärztliches Assistenzpersonal"? Sind die invasiven Maßnahmen in der außerklinischen Otto-Normal-Pflege kein möglicher ÜBertragungsweg?
Das sollte man verbindlich klären, bevor man über die Information des AG entscheidet.
Ein Kündigungsgrund ist die HIV-Infektion an sich nicht, selbst bei hohem Übertragungsrisiko sind erstens Schutzmaßnahmen, entsprechende Arbeitsplatzgestaltung, und zweitens eine Änderungskündigung zu überlegen. Nicht zu vergessen Verschwiegenheits- und Fürsorgepflicht des AG... Darauf würde ich mich nicht verlassen. Zu allem Elend der eigentlichen Infektion sollte sich der/die Betroffene auch noch einen guten Anwalt suchen, der sich mit dem Thema auskennt.
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