Hallo Bin bei einem privaten Pflegeheim als Krankenpfleger angestellt. Nun ist mir aufgefallen, als es um Überstunden ging, das dieses Pflegeheim unter Soll Stunden eine Monatsarbeitszeit von 27 Tg. für Oktober festlegt (180h), obwohl ja noch ein Feiertag in diesem Monat war und es dann nur 26 Tg. währen. Macht 6,66666h die nicht als Überstunden gezählt werden. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, das bei 31 Tg. im Monat 180h geleistet werden müssten und bei 30 Tg. im Monat 173,333h. (6Tg. Woche bei 40h). Das heißt jetzt im November 24 Tg. Arbeitszeit (4 Sonntage und ein Feiertag) werden mit 26 Tg. a 173,3333 Sollstunden berechnet!
IST DAS DENN RECHTENS?????
Bitte gebt mir mal Bescheid!!!
Anliegen Überstunden
- doedl
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AW: Hallo bin neu hier und habe gleich ein Anliegen WICHTIG!!!
Hallo Michael
wenn das Heim keinen Tarifvertrag hat (und das scheint nicht so zu sein), können sie festlegen, wieviele Monatsstunden abgeleistet werden müssen.
Wenn Du an besagtem Feiertag gearbeitet hast, steht Dir ein Freizeitausgleich zu http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Gruß Doedl
Werde Deinen Beitrag in Arbeitsrecht verschieben- dort gehört er hin und Schwester Wolfgang weiß (fast) alles
wenn das Heim keinen Tarifvertrag hat (und das scheint nicht so zu sein), können sie festlegen, wieviele Monatsstunden abgeleistet werden müssen.
Wenn Du an besagtem Feiertag gearbeitet hast, steht Dir ein Freizeitausgleich zu http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Gruß Doedl
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Zuletzt geändert von doedl am Fr 21. Nov 2014, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Anliegen Überstunden
Vielen Dank für deine Antwort, aber das hilft mir nicht weiter, denn ich kann nicht glauben, das man alle Feiertage in einem Jahr einfach so unter den Teppich fegen kann. Das währen ausgerechnet 73h mehr Arbeit im Jahr, wenn diese Feiertage nicht berechnet werden!
Gruß M.L
Gruß M.L
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Anliegen Überstunden
. . . michaell, leider muss ich doedl zustimmen, bei Privat gelten meist nur die gesetzlichen Mindeststandards im Arbeitsrecht. Und diese sehen nun mal laut § 11 ArbZG für geleistete Sonn-Und Feiertagsarbeit lediglich einen Ersatzruhetag vor.
Im BAT war z.B. noch der Passus enthalten, dass sich die Wochenarbeitszeit durch Wochenfeiertage nicht verringert. Hieß also: wenn ich an einem Wochenfeiertag frei hatte, musste ich den Tag an anderer Stelle rausarbeiten. Das ist nun in dem den BAT ablösenden TVöD anders formuliert worden, dass sich die Wochenarbeitszeit durch einen Wochenfeiertag verringert.
Aber das ist eben im Tarifvertrag ausgehandelt und nicht gesetzlicher Mindeststandard . . .
Und ehe Du über diese Ungerechtigkeit in die Luft gehst - der Gesetzgeber zieht sich gern auf Mindestanforderungen zurück, um nicht zu jedem Paragrafen einen dicken Katalog von Ausnahmeregeln anfügen zu müssen . . .
Im BAT war z.B. noch der Passus enthalten, dass sich die Wochenarbeitszeit durch Wochenfeiertage nicht verringert. Hieß also: wenn ich an einem Wochenfeiertag frei hatte, musste ich den Tag an anderer Stelle rausarbeiten. Das ist nun in dem den BAT ablösenden TVöD anders formuliert worden, dass sich die Wochenarbeitszeit durch einen Wochenfeiertag verringert.
Aber das ist eben im Tarifvertrag ausgehandelt und nicht gesetzlicher Mindeststandard . . .
Und ehe Du über diese Ungerechtigkeit in die Luft gehst - der Gesetzgeber zieht sich gern auf Mindestanforderungen zurück, um nicht zu jedem Paragrafen einen dicken Katalog von Ausnahmeregeln anfügen zu müssen . . .
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