5 Tagewoche
5 Tagewoche
Hallo meine Frage ist: Ich arbeite im Ambulanten Pflegedienst. Wir haben die 5 Tagewoche. Jetzt war ich übers Wochenende das geplant war, d.h. ich hätte arbeiten sollen, laut Dienstplan, krank geschrieben. Ich habe dann auf meinem Stundenzettel für das Wochenende ganz normal meine Sollstunden eingetragen. Für Samstag und Sonntag. Die Stunden wurden jedoch wieder weggestrichen mit der Begründung: Wir haben die 5 Tagewoche da wird das Wochenende nicht mitgerechnet. Ist das so korrekt?
AW: 5 Tagewoche
Wenn Du Dir das gefallen läßt, geht das schon in Ordnung.
Laut Gesetz sind Krankheitszeiten wie Arbeitszeiten zu behandeln. Das bedeutet:
Wird jemand im geplanten Dienst krank, ist das wie Dienst zu behandeln,
wird jemand in seiner geplanten Freizeit krank, ist das wie frei zu behandeln mit einer Ausnahme:
wird jemand im Urlaub krank, ist für diese Zeit der Urlaub nachzugewähren.
Laut Gesetz sind Krankheitszeiten wie Arbeitszeiten zu behandeln. Das bedeutet:
Wird jemand im geplanten Dienst krank, ist das wie Dienst zu behandeln,
wird jemand in seiner geplanten Freizeit krank, ist das wie frei zu behandeln mit einer Ausnahme:
wird jemand im Urlaub krank, ist für diese Zeit der Urlaub nachzugewähren.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: 5 Tagewoche
. . . den Ausführungen von Johannes ist nichts hinzuzufügen, nur noch die rechtlichen Grundlagen dafür und die findet man im EntgFortzG. Da fragt an sich: wissen solche Leute es nicht besser, oder machen die das absichtlich? Die Kunst moderner Mitarbeiterführung besteht anscheinend darin, die MA so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden . . .
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: 5 Tagewoche
Diese Kranktage müssen berechnet werden, da du eingeteilt warst.
Alles andere dazu wurde schon gesagt.
Alles andere dazu wurde schon gesagt.
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