5,5 Tage Woche und Ausgleich

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Marcell
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5,5 Tage Woche und Ausgleich

Beitrag von Marcell »

Hallo

In Unserem Ausbildungs- und Vertrags Heim (Niedersachsen) wird das Modell der 5,5 Tage Woche praktiziert alle 2 Wochen gibt es denn Ausgleichs tag im Wechsel dienstags und freitags. Nun heißt es wenn der der Ausgleichstag au einen Feiertag fällt wo man sowieso frei hat fällt der Ausgleichs tag weg dies sei so Haus intern geregelt ist das rechtens??? Ein Konkretes Beispiel laut dienstplan fällt mein Ausgleichtag auf neujahr nun habe ich dort frei werde meinne Ausgleichs tag aber nicht erhalten. Falls nicht könnten sie mir die Gesetzes Texte nennen wo ich das nachweisen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Marcell-Andre Nee

P.S habs im Gewerkschafts Forum auch geposte darum diese form *g*



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi Sandokan

Nein erhat ein gänzlich anders er hat die 7 Tage Woche wo 7 Tage gearbeitet und 7 Tage frei ist...


Greetz

Marci



ApoPfleger
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Beitrag von ApoPfleger »

Der Ausgleich in der 5,5-Tage-Woche richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz - ein Ausgleich an einem gesetzlich arbeitsfreien Tag ist nicht möglich. Diese Regelung würde praktisch auch zu einer Ungleichbehandlung führen: Angenommen, jemand arbeitet am 1.1. und hat am 4.1. seinen AZV-Tag, so hat er dennoch einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich für die Feiertagsarbeit (§11, Abs.3, S.2 ArbZG).

Letztlich ausschlaggebend ist die Gesamtarbeitszeit, angenommen bei einer 38,5-Stunden-Woche also 7 Stunden x Arbeitstage im Monat (im Kalender abzählen). Konkret heißt das, daß der Januar 2002 bei einer 5,5-Tage-Woche 24 Arbeitstage hat.

Mehr zu Arbeitszeiten in der Pflege gibts übrigens auf meiner HP nachzulesen unter http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... szeit.html

Gruß

Apo 8)


Ich pflege, also bin ich.

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