Wie bloß wiege ich ihn?

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Omas Liebling
Beiträge: 3
Registriert: Fr 11. Mai 2012, 23:15

Wie bloß wiege ich ihn?

Beitrag von Omas Liebling »

Hallo zusammen,

wir haben auf unserem Wohnbereich einen 49-jährigen Bewohner mit ausgeprägter COPD, der nach einem Oberschenkelhalsbruch vor zwei Monaten noch immer bettlägerig ist und jegliche Reha-Angebote, selbst das Aufsetzen auf die Bettkante, ablehnt. Für die Pflegeplanung benötige ich natütlich irgendwann einmal das aktuelle Gewicht. Bisher hat der Bw es mit der Begründung abgelehnt, er bekäme keine Luft, sich auf die Sitzwaage zu setzen. Jetzt habe ich die Idee, sein Gewicht mit der Lifterwaage zu ermitteln. Das würde für ihn keinerlei Anstrengung bedeuten, jedenfalls nicht mehr als ein Wenden des Körpers, wie bei der Grundpflege erforderlich ist.

Wie ich meinen Bw kenne, werden ihm aber auch dann wieder Argumente einfallen, sich nicht wiegen zu lassen.

Wie geht ihr in einem solchen Fall vor?

Neugierige Grüße,
Rolf


... unter jedem Dach ein anderes Ach!

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B-Tina :-)
Beiträge: 520
Registriert: Fr 10. Okt 2008, 16:59
Beruf: Altenpflegerin, Palliative Care
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AW: Wie bloß wiege ich ihn?

Beitrag von B-Tina :-) »

Hallo Rolf,
Lifterwaage hätte ich jetzt auch vorgeschlagen.

Wenn er auch das ablehnt: dokumentieren. Ich würde dann in die Pflegeplanung schreiben, dass er jegliches Wiegen ablehnt und der Wunsch respektiert wird (Selbstbestimmung). Würde noch das letzte bekannte Gewicht dazuschreiben und ob es seitdem augenscheinliche Veränderungen gab.

Etwas anderes wäre es, wenn aus medizinischen Gründen (z.B. Ödembildung) gewogen werden müsste. Dann würde ich eine Fallbesprechung durchführen, Angehörige und Hausarzt einbeziehen, Beratungsgespräche führen und dokumentieren.

Viele Grüße, BTina



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Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Wie bloß wiege ich ihn?

Beitrag von Griesuh »

Können technische Hilfsmittel nicht angewandt werden, oder lwünscht der Pflegebedürftige diese Maßnahmen nicht, so gibt es die Möglichkeit durch messen des Oberarm - oder Oberschenkelumfanges eine Gewichtszunahme oder Reduktion zu dokumentiern. Je nachdem ob der Umfang ab oder zunimmt.
Und ganz wichtig ist zu dokumentieren, dass der Pflegebedürftige diese maßnahmen nicht wünscht.


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