Wer entscheidet... ?

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Kati123
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Wer entscheidet... ?

Beitrag von Kati123 »

Vorweg: es geht mir nur um sachliche und dem Zweck dienliche Hinweise, nicht um Kompetenzgerangel.

Folgendes passierte mir heute:
Ein MA rief mich zu einer Bewohnerin, die im Badezimmer schwer gestürzt sein muss, denn sie lag sehr verdreht auf der linken Seite und weinte. Die Bewohnerin, dement und zudem durch den Schock ziemlich durch den Wind, gab Schmerzen in der linken Hüfte an. Mit ihrer Hilfe konnten wir sie dennoch vorsichtig so stabilisieren, dass sie ihre unbequeme Haltung verlassen konnte. Nachdem eine Einschätzung der Extremitätenhaltung bei ihr aufgrund von Knochendeformitäten ( krankheitsbedingt ) sehr schwer war, entschied ich mich für einen Notruf und bat um einen RTW. Es kamen 3 Sanitäter vor Ort ( ich musste zu einem kurzen Telefonat in mein Büro, währendessen war mein Kollege bei der Bewohnerin ). Er rief mich dann an und meinte, die Sanitäter wollen die Bewohnerin nicht mitnehmen ( sagte er mir, als ich ihm im Flur entgegen kam ). Ich sagte leise, dass wir nicht außer Acht lassen dürfen, dass sie einen gerichtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten habe, den wir auf jeden Fall informieren sollten. Plötzlich rief die Sanitäterin aus dem Zimmer heraus, dass ihr dies völlig egal sei, SIE habe zu entscheiden, ob sie die Bewohnerin mitnehme. Ich versuchte die Situation etwas zu entschärfen und bat dies vor der Tür zu klären. Sie sagte mir, dass es hier nichts zu klären gäbe, sie sehe keine medizinische Notwendigkeit und nehme sie nicht mit. ich fragte, ob sie Ärztin sei, was sie verneinte. Sie meinte, sie habe ihre Vorgesetzte angerufen und diese habe ihr grünes Licht gegeben und sei schließlich Ärztin ( ja, aber sie hat die Bewohnerin doch gar nicht gesehen ). Währendessen hatte mein Kollege die Hausärztin am Telefon, die sich ebenfalls vehement für eine Kontrolle aussprach, da die Bewohnerin im Vorjahr eine TEP bekommen hatte nach einem OSH Bruch. Ich empfahnd die Situation mittlerweile als sehr unangenehm, vorallem auch für die völlig verängstigte Bewohnerin, die nicht nur angst vorm KH hatte, sondern nun auch mitten in unserer Auseinandersetzung ausharren musste. Ich ging ins Büro und schrieb einen Bericht, den ich der Rettungssanitäterin mit der Bitte um Unterschrift vorhielt. Sie verweigerte ( verständlich ). Mal abgesehen von den unverschämten Aussagen ( wir wollten die Bewohnerin nur schnell loswerden, um weniger Arbeit zu haben... ich wäre ja nur ne kleine Altenpflegerin... uvm ), wie seht ihr das ? Kann eine RS'in tatsächlich medizinisch einschätzen, ob die Bewohnerin geröngt werden sollte ? Sie sagte mir, wenn sie unsere Einrichtung betritt, sind wir aus der Entscheidungsfähigkeit heraus, sie habe dann zu entscheiden, was weiter geschieht. Sowas habe ich noch nie erlebt.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation ? Ist es tatsächlich so, dass sie das entscheiden kann ?
Sie sagte mir dann abschließend noch, dass sie den Transport nicht als Notfall anmelden würde, da ich ja darauf bestehen würde, sondern als normale Transportfahrt, dh. es kommt eine Rechnung auf die Bewohnerin zu.

Mal abgesehen, was ich persönlich von dem Verhalten halte, wie sieht hier die rechtliche Situation aus ? Ich hatte bisher noch nie Probleme dieser Art und bevor ich meinem Groll nachgebe und mich beschwere, möchte ich erstmal forschen, inwieweit es hier Regelungen gibt. Oder vielleicht habt ihr Erfahrungen ???

Ich schicke ja meine Bewohner nicht zum Spaß ins KH, sondern weil ich die Befürchtung hatte, es könnte wirklich etwas sein und der Bewohnerin Schmerzen über Nacht ersparen wollte... :confused:


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Benutzer 204 gelöscht

AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Dieses Verhalten von KW-Fahrern kenne ich leider nur zu gut .
Inzwischen reagiere ich dann wie folgt :
ich weise die Herrschaften darauf hin das sie keine Diagnose zu stellen haben,
das wir Fachpersonal sind u.ebenfalls keine Diagnose stellen .
Hilft das nicht rufe ich sofort im Beisein der "Experten" nochmals den Einsatzleiter an und erkläre ihm was gerade abgeht und das ich als nächstes den Notarzt anrufe u. die Polizei informiere.
Spätestens dann ist Ruhe und Bew. wird ins KH gebracht .
Zudem schreibe ich dann es auch immer ins Berichtsblatt wenn es zu "Diskussionen" gab.
PDL u. HL werden dann auch informiert .HL hat schon öfters "klärende"Gespräche
geführt ,hilft aber meistens nicht lange .

LG



silversurfer
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von silversurfer »

Und ich dachte nur bei uns ist das so!!!!

Ansonsten löse ich das Problem wie pegean

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Suse2
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Suse2 »

wenn ich in solcher Situation wie von Kati geschildert einen RTW rufe,
dann kenn ich das Problem so nicht..


wir haben jedoch mehrfach das Problem gehabt, dass ein RS der Meinung war
Einweisungen und T- Scheine in Frage stellen zu müssen..so feri nach dem Motto.. der hat sowieso nix, ach von dem Arzt, der weist immer ein, den bringen wir eh gleich wieder, ist nur ne Lipperlandrundfahrt...

erstmal Info an den Hausarzt
Namen geben lassen
Hausarzt hat Beschwerde an die Leitstelle und den Kreis geschrieben
seitdem ist Ruhe und irgendwann stand der Kollege der freien Marktwirtschaft zur Verfügung ;-)

wenn mich ein RS jetzt fragt warum wieso, dann bekommt er zu Antwort, sind sie Arzt ?? sie haben lediglich den Auftrag zu fahren.Punkt!


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Kati123
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Kati123 »

Hier im Kreis scheint man große Unterschiede zu machen, ob ein KTW oder ein RTW geordert wird, zumal ich ja nur beschreibe, was passiert ist und die Leitstelle selbst entscheidet, was geschickt wird. Mich interessiert halt nur die Aussage der jungen Dame, dass SIE entscheidet und wir als Einrichtung nach ihrem Betreten der Einrichtung aus der Haftung raus seien. Ich hab jetzt mal unseren Juristen kontaktiert, der hat aber noch Urlaub. Eine Beschwerde ist trotzdem raus, weil ich allein das Verhalten der jungen Dame unmöglich fand ( zumal vor der völlig verängstigten Bewohnerin ). Die Bewohnerin hat übrigens einen doppelten OSH Bruch, so viel zum Thema " keine medizinische Notwendigkeit "... :mad:


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benny34
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von benny34 »

Da gibts nicht viel zu diskutieren:
Der Arzt entscheidet, ob KH oder nicht.

Bei Stürzen ist immer der verdacht auf Fraktur gegeben, also nach Kontakt zum Hausarzt (und dessen schriftlicher Veranlassung) ab zum Röntgen.

Stellt sich eine RTW-Mannschaft quer, rufe ich den hausarzt zurück und gebe ihn an die Truppe weiter. Das klärt meistens direkt.
Sind es keine Rettungsassistenten, sondern unqualifizierte Krankentransportfahrer, wird gar nicht diskutiert. Die sollen ihre Fahrt machen und gut!

In solchen Fällen bin ich zu keiner Diskussion bereit - es geht allein um den Bewohner/Patienten!!

Ist sogar schon in unserer Klinik passiert:
Verlegung wegen akuter neurologischer Verschlechterung ins Akuthaus; Oberarzt (anwesend!!) organisiert die Verlegung mit der Klinik.
Ein qualifizierter Transport wird bestellt und die Jungs fangen auf dem Flur an, zu diskutieren (...müssen wir erst mal schauen...).
Unsere Oberärztin hat sie dermassen rund gemacht.....

Dies soll keineswegs die Qualität der Rettungsassistenten in Frage stellen, aber es gibt immer mal wieder "Möchtegern-Doktoren" darunter, denen man gleich die Richtung beibringen muss.
Schade, ist aber so.



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Kati123
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Kati123 »

@benny : Das dachte ich mir auch immer, dass bei einem Sturz Röntgen immer notwendig ist. Mittlerweile wird aber gar nicht immer geröntgt. Zumindest aber sollte ein Arzt mal anwesend sein und die Bewohnerin untersucht haben. Wenn der dann der Meinung ist, Röntgen sei nicht notwendig... hm, ok, seine Verantwortung.
Mir geht es um 2 Dinge: 1. um das unangemessene Verhalten der jungen Dame im Beisein der Bewohnerin und 2. um die Aussage " wenn ich hier bin, seid ihr aus der Haftung raus und wenn ich sage, da ist nichts, dann gibt es keine medizinische Notwendigkeit"... und dann auch noch mit der Aussage um die Ecke zu kommen " ich werde den Transport nicht als Notfall anmelden, sondern als normale Transportfahrt, kümmert euch um einen Transportschein, sonst wirds teuer.... " :eek:

Der Betreuer, wie auch die Hausärztin haben übrigens auch mit der jungen Dame diskutiert ( die ganze Aktion dauert somit fast 1 Stunde )... :mad:


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Griesuh
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Griesuh »

Das ist von den Sanis starker Tobak.
Auch wir hatten so einen Fall.
Nach einem häuslichen Sturz einer Kundin, sie klagte über schmerzen im Beckenbereich und hatte eine deutlich sichtbare " Beule"
Als RTW kam gleiches Spiel wie beschrieben:
die hat nix, das ist nur eine Prellung.
Nächster Tag: Kundin konnte kaum noch laufen, schrie vor schmerzen.
Wieder RTW verständigt. Diesmal wurde sie mitgenommen.
Diagnose in der Klinik: Beckenringfraktur!!
Soviel zu diesem Thema.
Was die Damen u. Herren der Rettungsdienste auch gerne im häuslichen Bereich machen:
Sie nehmen die kompl. Dokumappen mit, wenn vom ambul. PD keiner Anwesend ist und das obwohl in jeder Dokumappe ein kompl. ausgefüllter Überleitungsbogen liegt,
Die Doku-Mappen verschwinden dann ihrgend wo in den Weiten des Universums Klinik.
Habe deshalb schon vor längerer Zeit die Leitstelle und alle Rettungsorganisationen angeschrieben und mit geteilt, dass die Mappen eigentum des PD's sind und vor Ort zu verbleiben haben.
Sollten wiederrechtlich Dokumappen vom Rettungspersonal mitgenommen werden und verschwinden, habe ich den Rettungsorganisationen mit geteilt, dass sie die Rechnung für den Verlust der Mappe und die Kosten der Arbeitszeit für die Erstellung einer neuen Mappe auferlegt bekommen.
Was mich auch immer wieder ärgert: Die meisten Sanis lassen ihren Abfall, einschl. nicht abgedeckter Kanülen einfach liegen, räumen ihren Müll nicht weg, es sieht meist aus wie nach einem Bombenangriff.



hauptstadtpfleger
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von hauptstadtpfleger »

nun gut... ich fahre in meiner "freizeit" manchmal rtw. die frage ist nun, ob du einen rtw oder einen ktw angefordert hast!

hast du einen ktw angefordert, dann reicht ein transportschein (verordnung) bzw. rechnung durchs transportunternehmen und die dame wird gefahren.

hast du einen rtw gerufen, dann hat so, wie es hier aussieht die rs recht. ein rtw ist ein fahrzeug der notfallrettung und zum transport von notfallpatienten gedacht und nicht, um leute zum röntgen zu fahren.

notfälle sind situationen, in den eine erhebliche gefahr für leib und leben des patienten besteht. im mittelpunkt des einsatzes steht dabei die aufrechterhaltung bzw. notwendige überwachung der vitalfunktionen des patienten.

für eine geschlossene fraktur der unteren extremitäten braucht man keinen rtw um ins krankenhaus zum röntgen zu fahren. wenn man drauf besteht, dann kostet das den transport.


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

hauptstadtpfleger
Beiträge: 395
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""pegean""]Dieses Verhalten von KW-Fahrern kenne ich leider nur zu gut .
Inzwischen reagiere ich dann wie folgt :
ich weise die Herrschaften darauf hin das sie keine Diagnose zu stellen haben,
das wir Fachpersonal sind u.ebenfalls keine Diagnose stellen .
Hilft das nicht rufe ich sofort im Beisein der "Experten" nochmals den Einsatzleiter an und erkläre ihm was gerade abgeht und das ich als nächstes den Notarzt anrufe u. die Polizei informiere.
Spätestens dann ist Ruhe und Bew. wird ins KH gebracht .
Zudem schreibe ich dann es auch immer ins Berichtsblatt wenn es zu "Diskussionen" gab.
PDL u. HL werden dann auch informiert .HL hat schon öfters "klärende"Gespräche
geführt ,hilft aber meistens nicht lange .

LG[/quote]

bei einem ktw mag das funktionieren, bei einem rtw wohl kaum. auch der notarzt muss feststellen, ob eine lebensbedrohliche situation vorliegt. ist das nicht der fall, gibt es keinen grund für einen rtw, dann reicht ein ktw, ein normaler krankentransport.

kurz gesagt: vitalzeichen ok, pat. bei bewusstsein, nur beinaua dann ktw und nicht rtw.


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Hauptstadtpfleger,

wenn du Katis Beitag richtig gelesen hättest..... Hat sie einfach den Fall der Leitstelle geschildert und die haben den RTW geschickt.

Gegenbeispiel: Dame gestürzt, deutlicher Verdacht auf OSH#. Leitstelle hat KTW geschickt. Die haben RTW angefordert, damit die Dame etwas gegen die Schmerzen bekommen konnte vor dem Transport. Das nenne ich adäquat reagiert.

Sophie



Rasputin
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

also Stürze können auch dramatische Folgen haben, das erlebe ich jeden Tag! Eine Subarachnoidalblutung sieht man nicht und nicht immer ist der patient bewußtlos.....aber gut .....
Das Verhalten des transportes war völlig daneben, ohne Frage!
Als ich noch im Heim gearbeitet habe, war es so, Bewohner ist gestürzt, xder Haisarzt wurde informiert, dieser stellte einen Transportschein aus, und entschied ob nun RTW oder KT, fertig.


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

hauptstadtpfleger
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von hauptstadtpfleger »

hallo sophie,

wenn du katis beitrag richtig gelesen hättest, dann hättest du das folgende gelesen:
...entschied ich mich für einen Notruf und bat um einen RTW.
bei 112 kommt immer ein rtw. für einen ktw rufst du die jeweilige firma an.

um lediglich etwas gegen die schmerzen zu geben muss auch kein rtw kommen... das kann die hausärztin anordnen bzw. da kann der kassenärztliche notdienst helfen 116 117... der kann auch die verordnung für den krankentransport ausstellen... der rettungsdienst (112) ist für lebensbedrohliche fälle gedacht.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Rasputin""]Huhu,

also Stürze können auch dramatische Folgen haben, das erlebe ich jeden Tag! Eine Subarachnoidalblutung sieht man nicht und nicht immer ist der patient bewußtlos.....aber gut ..... [/quote]

aber zumindest den kopf müsste sich die patientin dann nicht unerheblich gestossen haben. deshalb leuchtet man dem patienten auch in die augen... nicht um ihn zun blenden, sondern um zu sehen, ob die pupillen isokor sind... wo die icb genau sitzt ist im übrigen völlig egal... im übrigen gibt es noch andere zeichen, die auf eine icb hinweisen...

davon abgesehen können auch vermeintlich harmlose schnitte beim kartoffelschälen in den finger dramatische folgen haben, trotzdem ruft niemand in solch einem fall den rtw.

[quote=""Rasputin""]Das Verhalten des transportes war völlig daneben, ohne Frage![/quote]

erstens waren wir nicht dabei und zweitens war es der rettungsdienst und kein krankentransport.

[quote=""Rasputin""]Als ich noch im Heim gearbeitet habe, war es so, Bewohner ist gestürzt, xder Haisarzt wurde informiert, dieser stellte einen Transportschein aus, und entschied ob nun RTW oder KT, fertig.[/quote]

für den rtw braucht er keinen transportschein. klar, es gibt immer wieder leute, die den rettungsdienst als krankentransport missbrauchen, so wie es leute gibt, die die rettungsstellen als hausarztpraxen missbrauchen... man muss bloss nicht mitmachen...


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Leute, es geht einfach darum, dass weder RTW noch KTW Sanis eine Diagnose stellen dürfen.
Nach einem Sturz eines BW's oder Kunden ( ambul. ) besteht immer der Verdacht einer Fraktur. Deshalb sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet einen RTW bzw. KTW an zu fordern.
Ob KTW oder RTW, diese haben den Gestürzten zum Röntgen zu fahren, da ein Sturz immer einen NOTFALL dartsellt und die Sanis dürfen keine Diagnose stellen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 3. Apr 2013, 06:42, insgesamt 1-mal geändert.



hauptstadtpfleger
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Kati123""]Vorweg: es geht mir nur um sachliche und dem Zweck dienliche Hinweise, nicht um Kompetenzgerangel.[/quote]

ok, gucken wir mal.

[quote=""Kati123""]Folgendes passierte mir heute:
Ein MA rief mich zu einer Bewohnerin, die im Badezimmer schwer gestürzt sein muss, denn sie lag sehr verdreht auf der linken Seite und weinte. Die Bewohnerin, dement und zudem durch den Schock ziemlich durch den Wind, gab Schmerzen in der linken Hüfte an. Mit ihrer Hilfe konnten wir sie dennoch vorsichtig so stabilisieren, dass sie ihre unbequeme Haltung verlassen konnte. Nachdem eine Einschätzung der Extremitätenhaltung bei ihr aufgrund von Knochendeformitäten ( krankheitsbedingt ) sehr schwer war, entschied ich mich für einen Notruf und bat um einen RTW.[/quote]

da habe ich schon die erste frage: aufgrund welcher fakten hast du das geschehen als lebensbedrohlich, vergleichbar mit einem herzinfarkt, schlaganfall, massiver blutung, anhaltender bewusstlosigkeit etc., eingeschätzt?

[quote=""Kati123""] Sie sagte mir, dass es hier nichts zu klären gäbe, sie sehe keine medizinische Notwendigkeit und nehme sie nicht mit. ich fragte, ob sie Ärztin sei, was sie verneinte. Sie meinte, sie habe ihre Vorgesetzte angerufen und diese habe ihr grünes Licht gegeben und sei schließlich Ärztin ( ja, aber sie hat die Bewohnerin doch gar nicht gesehen ).[/quote]

sie muss auch keine ärztin sein, rettungsassistentin reicht völlig aus. wenn die vitalzeichen normoton sind, die patientin wach und ansprechbar sowie ihrer grunderkrankung (demenz) entsprechend orientiert ist und keinerlei symptome einer akut lebensbedrohlichen verletzung/erkrankung zeigt, besteht keine medizinische notwendigkeit für den einsatz eines rtw.

[quote=""Kati123""]Währendessen hatte mein Kollege die Hausärztin am Telefon, die sich ebenfalls vehement für eine Kontrolle aussprach, da die Bewohnerin im Vorjahr eine TEP bekommen hatte nach einem OSH Bruch.[/quote]

die rettungsassistentin hat sich auch nicht gegen eine röntgenkontrolle ausgesprochen. das kann sie auch garnicht. die hausärztin kann ohne weiteres die röntgenkontrolle verordnen und eine verordnung für einen krankentransport ausstellen.

[quote=""Kati123""]Ich ging ins Büro und schrieb einen Bericht, den ich der Rettungssanitäterin mit der Bitte um Unterschrift vorhielt. Sie verweigerte ( verständlich ).[/quote]

völlig verständlich. ich würde auch nichts unterschreiben, das von jemandem aufgesetzt wurde, der permanent und heftigst an meiner beruflichen kompetenz zweifelt. hättest du den bericht der rettungsassistentin unterschrieben?

[quote=""Kati123""]Kann eine RS'in tatsächlich medizinisch einschätzen, ob die Bewohnerin geröngt werden sollte ?[/quote]

hat sie das getan? ich habe das so verstanden, dass sie lediglich festgestellt hat, dass kein notfall vorliegt, der einen rtw-einsatz begründet.

[quote=""Kati123""]Sie sagte mir, wenn sie unsere Einrichtung betritt, sind wir aus der Entscheidungsfähigkeit heraus, sie habe dann zu entscheiden, was weiter geschieht. Sowas habe ich noch nie erlebt.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation ? Ist es tatsächlich so, dass sie das entscheiden kann ? [/quote]

ja, sie prüft, ob die vorraussetzungen vorliegen die einen rettungseinsatz medizinisch rechtfertigen. wenn das nicht der fall ist, dann kein rtw. sie entscheidet nicht, was weiter geschieht, sondern nur, ob ein med. notfall vorliegt oder nicht.

[quote=""Kati123""]Sie sagte mir dann abschließend noch, dass sie den Transport nicht als Notfall anmelden würde, da ich ja darauf bestehen würde, sondern als normale Transportfahrt, dh. es kommt eine Rechnung auf die Bewohnerin zu. [/quote]

auch da hat sie recht. da die verletzung der patientin nicht lebensbedrohlich waren, lag kein med. notfall vor und es handelte sich um eine normale krankentransportfahrt, die mit den entsprechenden kosten zu buche schlägt. die verauslagten kosten kann man sich dann evtl. von der kk zurückholen.

[quote=""Kati123""]Ich schicke ja meine Bewohner nicht zum Spaß ins KH, sondern weil ich die Befürchtung hatte, es könnte wirklich etwas sein und der Bewohnerin Schmerzen über Nacht ersparen wollte... :confused: [/quote]

das ist ja auch alles gut und richtig so, allerdings war der rettungsdienst dafür der falsche ansprechpartner. in der regel machen die kollegen das aus kulanz dann trotzdem und rechnen die fahrt dann als ktw ab. hier hat halt aus irgendeinem grund die chemie nicht gestimmt...

allerdings solltest du dich auch fragen, ob du dir von einer rettungsassistentin sagenn lassen würdest, wie du deinen job als krankenschwester/altenpflegerin zu machen hast?
Zuletzt geändert von hauptstadtpfleger am Do 4. Apr 2013, 04:57, insgesamt 1-mal geändert.


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Vertigo
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Beitrag von Vertigo »

.....
Zuletzt geändert von Vertigo am Mo 1. Feb 2016, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.



hauptstadtpfleger
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AW: Wer entscheidet... ?

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]Leute, es geht einfach darum, dass weder RTW noch KTW Sanis eine Diagnose stellen dürfen.[/quote]

richtig! das hat die rettungsassistentin aber auch nicht gemacht, die hat lediglich triagiert. das darf und muss sie sogar machen.

[quote=""Griesuh""]Nach einem Sturz eines BW's oder Kunden ( ambul. ) besteht immer der Verdacht einer Fraktur.[/quote]

richtig!

[quote=""Griesuh""]Deshalb sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet einen RTW bzw. KTW an zu fordern.[/quote]

nein, sind sie nicht. sie sind lediglich in der pflicht die notwendigen massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um weiteren schaden abzuwenden. klar, die bequemste ist natürlich 112 zu wählen...

[quote=""Griesuh""]Ob KTW oder RTW, diese haben den Gestürzten zum Röntgen zu fahren, da ein Sturz immer einen NOTFALL dartsellt und die Sanis dürfen keine Diagnose stellen.[/quote]

nö, haben sie nicht und nein, ein sturz stellt eben nicht immer einen notfall dar.

als notfall werden im rettungswesen fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen störung der vitalparameter bewusstsein, atmung und kreislauf oder der funktionskreisläufe wasser-elektrolyt-haushalt, säure-basen-haushalt, temperaturhaushalt und stoffwechsel kommt. ohne sofortige hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche schäden oder der tod des patienten zu befürchten.

DAS IST EIN NOTFALL, DER DEN EINSATZ EINES RTW SAMT RETTUNGSTEAMS RECHTFERTIGT!

wenn nicht einmal leute vom "fach" wissen, was ein notfall ist, wie soll dann erst lieschen müller draussen wissen, wann sie 116 117 oder 112 wählen soll!

alles, was nicht unter die definition oben fällt kann zunächst von ärztlichen bereitschaftsdienst der kassenärztlichen vereinigungen (116 117) gesehen werden und der kann dann wenn es nötig ist eine verordnung für einen krankentransport ausstellen und für das röntgen gleich mit...


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Vertigo""]Ich hatte auch mal im Nachtdienst einen Fall, wo der Rettungsdienst eine gestürtzte Person nicht mitnehmen wollte. Die waren aber freundlich.[/quote]

das ist ja auch die regel.

[quote=""Vertigo""]Außerdem haben sie mir ein spezielles Formular (von ihnen selbst) ausgefüllt und dagelassen, so dass ich aus dem Schneider war.[/quote]

das ist das rettungsdienst-einsatzprotokoll. das gibts immer als durchschrift.

[quote=""Vertigo""]Ich denke in dem von Kati geschilderten Fall ist es ja sehr eindeutig, dass die Rettungsassistentin die Situation falsch eingeschätzt hat. Mich würde interessieren, ob das irgendwelche Konsequenzen für sie hat.[/quote]

sie hat die situation doch völlig richtig eingeschätzt: keine lebensbedrohliche situation ergo kein notfall.

[quote=""Vertigo""]Nachts hat sowieso kein anderes Transportunternehmen geöffnet, was man alternativ nehmen könnte.[/quote]

echt? haben die alle wegen reichtum geschlossen?


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