Wer darf Port versorgen?

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marie67
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Wer darf Port versorgen?

Beitrag von marie67 »

Hallo
Wir haben seit kurzem einen Patienten mit Port. Bei ihm muss Nahrung an- und abgehängt werden. Mein Chef ist der Meinung ich als exam. Altenpflegerin muss das nach Einweisung durch eine Kollegin können. Die Kollegin hatte eine einmalige Einweisung durch eine externe Kraft.
Ich bin der Meinung das die Aufgabe nicht so einfach deligiert werden kann. Dies legt mein Chef als Arbeitsverweigerung aus.
Wie ist den der rechtliche Hintergrund, darf man nach kurzer Einweisung einen Port versorgen?



Sa-Biene
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Sa-Biene »

Wer darf Port versorgen? -> eingewiesene examinierte Pflegefachkräfte

Warum war denn nur eine Kollegin bei der Einweisung??

Grundsätzlich das das An- und Abhängen von Nahrung an einen Port kein Hexenwerk, das A und O ist Hygiene.

Mehr als einmalige Einweisungen von der externen Kraft gibt es bei uns auch nicht. Die allerdings netterweise praktisch bei jedem neuen Port-Patienten, also mehrfach im Jahr :)
Zuletzt geändert von Sa-Biene am Sa 19. Mär 2016, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.



Alexandra1
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Alexandra1 »

Ein Hexenwerk ist es keins,es ist aber eine Leistung mit hohem Versorgungsaufwand und wo wenig Vergütung dabei herumkommt. Vorbereitung der Infusion, Das Mischen der Beutel die von der Apotheke geliefert werden, Das Zusprtizen der Substanzen in die Beutel usw.
Die Pumpe, wir haben mit der Bodyguard gearbeitet wurde dem Team von einem MA der Firma vorgestellt und erklärt. Da bei der Versorgung des Kunden Unsicherheiten der MA bei der Umsetzung aufgetreten sind als auch Probleme bei der Tourenplanung hat unser Pflegedienst seinerzeit beschlossen keine Portversorgungen mehr anzunehmen.
Für die meisten Pflegedienste ist HPE eine selten vorkommende Leistung. Nur fachlich geschultes Pflegepersonal kann hier eingesetzt werden. Da eine Situation des Zugangssystems eine lebensbedrohliche Infektion des häufig immunsupprimierten Patienten auslösen kann, sind höchste Hygienestandards einzuhalten.
Der Pflegedienst muss über entsprechende personelle Ressourcen verfügen, da sich die Versorgung über alle Tage des Jahres erstrecken kann.
Dabei sind Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Ausfallzeiten des Personals zu berrücksichtigen. Die Integration in den Tourenplan muss zuverlässig erfolgen, da sowohl Anschluss- als auch Abschlusszeiten einzuhalten sind.
Ein persönlich erreichbarer 24-Stunden-Dienst ist erforderlich, um bei Komplikationen sofort reagieren zu können, zum Beispiel bei Pumpenalarm oder Nadelfehlpositionierung.
Auch die Arbeit mit heimparenteral ernährten Patienten bedeutet für Pflegende auch eine psychische Belastung. Denn bei fortschreitender Verschlechterung des Patientenzustandes infolge der Grunderkrankung stellt die häufig zusätzlich erforderliche psychosoziale Begleitung des Patienten und seiner Angehörigen eine weitere Herausforderung für das Pflegepersonal dar.
Meiner Meinung nach sollte die Aufnahme eines Kunden mit dieser Versorgung gründlich vorher überlegt werden.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Sa 19. Mär 2016, 06:23, insgesamt 1-mal geändert.



resigniert
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von resigniert »

@Alexandra1, das hat aber gar nichts zu tun mit: ich kann das nicht weil Altenpflege



Alexandra1
Beiträge: 180
Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14

AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Alexandra1 »

Im Endeffekt muss das jeder Pflegedienst für sich entscheiden ob er die Herausforderung annimmt oder nicht. Ich kann nur meine Erfahrungen wiedergeben.



Sa-Biene
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Sa-Biene »

Alexandra, wir haben regelmäßig Port-Patienten, manchmal mehrere gleichzeitig. Die Routine nimmt die Unsicherheit....
Die Begleitung des Patienten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dessen jeweiliger externen Betreuer, die übrigens 24 h erreichbar ist... wie unser Pflegedienst auch.
Wenn Probleme auftreten, die wir selbst nicht lösen können, ist besagte externe Kraft immer erreichbar und kommt bei Bedarf auch raus. Das wird für das oben geschilderte Problem nicht anders sein.

Ich finde es in diesem Fall nur seltsam, dass nur einer eingewiesen wurde und nicht alle, die mit dem Patienten zutun haben oder haben könnten...

Hilfreich ist es, wenn eine Anleitung für die verwendete Pumpe vor Ort ist. Je nach System findet man auch im Internet diese Anleitungen, z.B. von AKP plus und pfm medical.



Alexandra1
Beiträge: 180
Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14

AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Alexandra1 »

Die Routine übernimmt die Unsicherheit, da mag ich dir rechtgeben wenn man regelmäßig Portpatienten versorgt. Hast du vieleicht 1-2 Anfragen im Jahr so war das bei uns, verlierst du sehr schnell deine gewonnenen Erfahrungen.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am So 20. Mär 2016, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.



marie67
Beiträge: 11
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von marie67 »

Ich lehne die Portversorgung nicht mit der Begründung "Ich bin Altenpflegerin - darum kann ich das nicht" ab. Ich bin der Meinung das hier eine genaue Einweisung erfolgen muss.
Die Einweisung durch die ex. Fachkraft (die wie ich jetzt erfahren habe, sich auch nicht sicher war) erfolgte nur bei einer Mitarbeiterin, weil die Leitung der Meinung war das reicht.
Das erste Problem ist schon da. Nach einer schnellen Einweisung gab es beim alleine Arbeiten Probleme, eigene Mitarbeiterin und ex. Fachkraft nicht erreichbar, Patient ins Krankenhaus geschickt.



Alexandra1
Beiträge: 180
Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14

AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Alexandra1 »

Ja, das sind genau diese Sachen die dann vorkommen, wenn man als Betreiber eines Pflegedienstes solche Kunden aufnimmt nach dem Motto, das machen wir mal so nebenbei mit. Und das zweite Problem marie67 wird nicht lange auf sich warten lassen. Abwarten.



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Griesuh
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Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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AW: Wer darf Port versorgen?

Beitrag von Griesuh »

Hallo, grundsätzlich DARF jede examinierte Pflegefachkraft, ob GuK oder Altenpflegefachkraft Portnahrung anhängen.
Ein Hexenwerk ist das wahrlich nicht. Es gibt einige Hygienestandarts zu beachten.
Im normalfall ist es so, wenn eine Porternährung nach Klinikentlassung ansteht, dass die Lieferfirma der Nahrung und der Materialienen, eine mehrstündige Einweisung den examinierten PFK zuteil werden läst.
Danach sollte dies dann jede Exe ausführen können.
Im übrigen, ist die Lieferfirma 24 Stundenerreichbar, sollten einmal Probleme auftreten die von den Kräften vor Ort nicht gelöst werden können.
warum diese Einweisung bei euch nicht erfolgte, wird wohl das Geheimnis eueres Chef's bleiben.
Außerdem, kann jede PFK im eigenen Interesse und beruflichen Weiterkommen unabhängig davon sich selbst Fortbilden lassen um solchen Aufgaben, gelassen entgegen sehen zu können.
Dann gibt es auch die Möglichkeit, dass das Thema Porternährung jährlich auf dem Fortbildungsplan erscheint. Denn es gibt in fast allen Bundesländern eine Fortbildungsverpflichtung. Dieser Fortbildungsverpflichtung muss der AG nachkommen.
Gibt es bei euch keine regelmäßigen Fortbildungen?


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