Hallo Marie!
Erst einmal solltest Du eine ordentliche Dekubitusprophylaxe betreiben. Bei bettlägerigen Pat./Bew. im Heim mag das mit dem Umlagern funktionieren, aber in der Häuslichkeit ist das schwieriger (wenig Einsätze, uneinsichtige Angehörige).
Wenn Du bettlägerige Pat. in der Häuslichkeit betreust, dann mit dem Hausarzt reden und eine Wechseldruckmatratze rezeptieren lassen. Rezept im Sanitätshaus abgeben und die setzen sich dann mit der Krankenkasse in Verbindung. Dort wird dann sowieso entschieden, welche Matratze zum Einsatz kommt. Wenn Du eine Dekubitusgefährdung bzw. Anzeichen eines Dekubitus feststellst (Pflegeplanung!!!), dann mit dem Hausarzt reden und das weitere Vorgehen absprechen.
Wenn Du aber regelmäßig den Pat. besuchst und er hat dann Grad III erreicht (durch Deine "Hilfe", nicht durch KH Aufenthalt), dann kannst Du Deinen Job an den Nagel hängen, ist meines Wissens strafbar (sieht nach Körperverletzung aus), aber vielleicht kann Dirk Höffken oder doedl etwas dazu sagen.
Gruß Rüdiger
Welche Wechseldruckmatratze bei welchem Dekubitusgrad
- wundmentor
- Beiträge: 462
- Registriert: Sa 20. Sep 2003, 12:57
RE: Welche Wechseldruckmatratze bei welchem Dekubitusgrad
Hallo Marie,
schliesse mich Rüdigers Antwort an.
Es ist schwer zur Prophylaxe eine Wechseldruckmatratze rezeptiert zu bekommen.
Bei Vorhandensein eines Dekubitus I Grades ist abzuwägen wie der Gesundheitszustand des Bewohner`s/Klienten sich weiter entwickelt.
Wenn sich der Gesundheitszustand des Bew./Klienten absehbar verschlechtert, dann dürfte es nicht schwer sein eine Wechseldruckmatratze von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen.
Die Begründung des Hausarztes auf dem Rezept ist dabei entscheident.
Bei Dekubitalulzera II und III wird es dann einfacher mit der Rezeptierung und der Genehmigung; zumal dann auch eine Wundbehandlung durchgeführt wird.
Beim Einsatz einer Wechseldruckmatratze sollte diese dem Körpergewicht des Bew./Klienten angepasst werden.
Und der Merksatz heisst:
Auf einen Dekubitus darf "alles" drauf, nur kein Druck!
In Pflegeheimen werden Weichlagerungsmatratzen zur Prophylaxe vorgehalten.
Wechseldruckmatratzen brauchen nicht vorgehalten werden.
M.f.G. wundmentor
schliesse mich Rüdigers Antwort an.
Es ist schwer zur Prophylaxe eine Wechseldruckmatratze rezeptiert zu bekommen.
Bei Vorhandensein eines Dekubitus I Grades ist abzuwägen wie der Gesundheitszustand des Bewohner`s/Klienten sich weiter entwickelt.
Wenn sich der Gesundheitszustand des Bew./Klienten absehbar verschlechtert, dann dürfte es nicht schwer sein eine Wechseldruckmatratze von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen.
Die Begründung des Hausarztes auf dem Rezept ist dabei entscheident.
Bei Dekubitalulzera II und III wird es dann einfacher mit der Rezeptierung und der Genehmigung; zumal dann auch eine Wundbehandlung durchgeführt wird.
Beim Einsatz einer Wechseldruckmatratze sollte diese dem Körpergewicht des Bew./Klienten angepasst werden.
Und der Merksatz heisst:
Auf einen Dekubitus darf "alles" drauf, nur kein Druck!
In Pflegeheimen werden Weichlagerungsmatratzen zur Prophylaxe vorgehalten.
Wechseldruckmatratzen brauchen nicht vorgehalten werden.
M.f.G. wundmentor
Alt zu werden,
ist nun mal die einzige Methode, um lange zu leben!!
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