Ärztliche Verordnungen

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Christine95kirch
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Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Christine95kirch »

Schönen guten Tag zusammen,

Ich habe eine Bewohnerin auf meinem Wohnbereich, diese ist sehr speziell(Wir wissen nicht was sie für Medikamente einnimmt, da sie dass alles selbst regelt und sich auch selbst verabreicht... Sie bringt keinerlei AVO's für auftragen von Salben an verschiedenen Körperstellen, wir als PFK haben jetzt gesagt, dass wir sie erst wieder salben, wenn sie uns eine AVO vorlegt, jetzt ist sie mit uns allen Sauer, da sie der Meinung ist, dass wenn sie sagt, dass sie das gerne hätte, dass das dann auch gemacht werden muss. Wir haben wir alle erklärt, dass wir das bei anderen Bewohnern auch nicht anders handhaben, wenn keine AVO vorliegt.

Die Bewohnerin geht Nachmittags um 16.00 Uhr ins Bett und wird dann Einmalkatherisiert, sie verweigert es aber denn Katheter nach 20 Minuten ziehen zu lassen, dieser liegt bis morgens um 05.00 Uhr, weil sie es nicht zulässt, wir haben sie schon mehrfach über die Risiken beraten, jedoch will sie das alles nicht wahrhaben. Wir dokumentieren das alles, wann der Katheter gelegt wurde, und wann er entfernt wurde, sowie das BW darüber beraten wurde. Unser HL steht voll und ganz hinter uns, kann die Bewohnerin uns irgendwas anhaben, wäre meine Frage und wie würdet ihr in diesem Fall verfahren?



resigniert
Beiträge: 318
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von resigniert »

Ich arbeite im Krankenhaus und wahrscheinlich deshalb verstehe ich das dargestellte Problem nicht ganz.
Ihr habt also eine selbstständige Frau bei euch wohnen, sie geht selbstständig zum Arzt, besorgt sich selbstständig ihre Medis, besorgt sich selbstständig Salben - ist nicht unter Betreuung.
Sie kann sich an einigen Körperstellen nicht selbstständig einsalben und scheint eine Harnentleerungsstörung zu haben. Sie möchte Nachts in Ruhe schlafen können ohne einen Harndrang zu verspüren und dadurch evtl. Durchschlafstörung zu bekommen/haben.
Ihr habt sie über die Risiken aufgeklärt, lasst sie doch eine von ihr unterschriebene Erklärung abgeben, notfalls notariell.
Ist doch stressfreier für alle Seiten und ihr bekämt wieder gegenseitigen Respekt .
Für mich liest sich die Sache wie eine Bevormundung.
Aber wie ich schon schrieb, ich arbeite in einem Krankenhaus



Tascha69
Beiträge: 2
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Tascha69 »

Hallo Christine,
auch ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung und kann dein Problem nachvollziehen. Du hast die Möglichkeit dich mit den Angehörigen oder Betreue,r falls vorhanden, über ein Beratungsprotokoll in Verbindung setzten. Es ist deine Absicherheit. Sicher hat die Dame einen geringen Pflegegrad, wo diese zusatzleistungen nicht berücksichtigt sind. Lass dich nicht ausnützen, am Ende steht nämlich keiner hinter dir und du hast die Verantwortung. Ohne VO geht garnichts und dir kann keiner was.
Lieben Gruß
Natascha



Benutzer 10209 gelöscht

Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Holt Euch den Hausarzt ins Boot. Einen Einmalkatheter übernacht liegenzulassen, ist nicht "im Sinne des Erfinders".
Entweder die Dame spielt mit, oder der Arzt stellt - mangels Compleance - keine VO mehr aus. --- Und dann dürft Ihr garnicht mehr katheterisieren. --- (Hattu Standards ?!?)

Ich zumindest würde keinen Menschen - auch auf eigenen Wunsch - ohne AVO katheterisieren oder mit verschreibungspflichtigen Mitteln einbalsamieren.



resigniert
Beiträge: 318
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von resigniert »

Wird die Dame mit einem Einmalkatheder einmalkathederisiert? Wie wird dann das nächtliche Herrausrutschen verhindert?
Wo stand gescheieben, dass die Salben verordnungspflichtig sind?



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Griesuh
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Griesuh »

Für das Eincremen mit irgend welchen Salben, die zusätzlich noch keinen oder nur einen geringen meizinischen Nutzen haben, wird keine einzige Krankenkasse eine Verordnung bewilligen.
Bei der Einmalkatheresierung muss die genaue Diagnose und der Grund aufgeführt sein, warum sie tgl. diesen Einmal DK benötigt. Ist das nur weil sie es will, oder gibt es eine begründete Diagnose?

Und zur Antwort von Resigniert:
Im Pflegeheim und oder im ambul. PD brauchst du für jede Art medizinischer Versorgung eine Verordnung nach dem SGB V.
Ohne solche VO dürfen die Pflegekräfte keinerlei behandlungspflege erbringen.
Zum anderen, wird über diese VO mit den Krankenkassen die erbarchte Leistung abgerechnet.


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doedl
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von doedl »

Hi Griesuh,

im Pflegeheim schreibt der Arzt seine Verordnung in die Doku, abrechenbar ist das nicht.

Gruß Doedl


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Benutzer 10209 gelöscht

Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Moin doedl,

mit "nicht abrechenbar" meinst Du vermutlich die Hornhaut- oder Rheumasalbe und nicht SGB V - Leistungen partout ?!



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Griesuh
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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von Griesuh »

SGB V Leistungen sind die Behandlungspflege. Dazu gehören auch Einreibungen. Und es wird eben nicht alles von der Krankenkasse bewilligt und es gibt auch eine Liste der Verordnungsfähigen Behandlungspflege nach SGB V.

Hier könnt einmal schauen welche Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V von den Krankenkassen bewilligt werden dürfen:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-14 ... -06-02.pdf

Hat die Krankenkasse die eingereichte Verordnung über die Behandlungspflege bewilligt, kann der ambul. Pflegedienst die erbrachten Leistungen nach dem SGB V , direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Ohne bewilligte Verordnung keine Abrechnung mit der Kraneknkasse möglich.

Die Kunden können die Behandlungspflege natürlich auch privat bezahlen. jedoch wird kaum ein ambul. Pflegedienst sich auf so etwas einlassen.

Übrigens können auf Pflegeheime einen kleinen Bwereich der Behandlungspflege über die Krankenkassen abrechnen. Zumindest in Hessen. Wie das in anderen Bundesländern ausschaut kann ich nicht sagen.


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Re: Ärztliche Verordnungen

Beitrag von doedl »

Hi Griesuh,

im Pflegeheim ist- egal welche- Behandlungspflege nicht abrechenbar, ob Salbe oder Spritze ist wurscht.

Darüber liegen sich die Betreiberverbände und die Kassen schon seit Jahren in den Haaren.

Gruß Doedl


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