Hallo,
lassen Sie sich auf jeden Fall das Gutachten mit den Pflegezeiten zuschicken. An diesen Werten können Sie dann Ihren Einspruch sehr gut deutlich machen.
Gruß Roland
Richtig Wiederspruch einlegen...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste