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johannes
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Beitrag von johannes »

Nachdem nun die Kriterien der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade transparenter werden, habe ich mal eine Hochrechnung vorgenommen.

Danach werden alle unsere Bewohner bei ihrem Eigenanteil zwischen ca. € 200 und € 600 pro Monat entlastet. Ich glaube, es zeichnen sich für Pflegebedürftige bessere Zeiten ab.


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Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Ja, das hoffe ich auch.
Es ist aber auch eine Steilvorlage für die nächsten Pflegesatzverhandlungen.
Warten wir beides ab und schauen dann.



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johannes
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Beitrag von johannes »

Nun, die Gesamtbutgets der Leistungsanbieter werden ja nicht geschmälert, weil der Differenzbetrag bei bestehender Versorgung durch die Pflegekasse übernommen wird.

Veränderungen werden erst dann wirksam, wenn neue Pflegebedürftige folgen. Ich gehe mal davon aus, dass die fünf Pflegegrade zur Kostendämpfung gedacht sind. Darum erwarte ich, dass die nächsten Einstufungen ab 2017 alle niedriger ausfallen werden.

Ich selbst werde allerdings erst wieder im Herbst 2017 neu verhandeln. Dann hat sich gewiss fast alles geklärt.


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johannes
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Beitrag von johannes »

Die Berechnung des einheitlichen Eigenanteils für Pflegebedürftige in der stationären Versorgung wird anhand des Beispieles des Hauses Maranatha dargestellt. Folgen Sie dem Link.

http://altenpflege-heute.com/wissenswer ... ge/psg-ii/


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Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Sag mal Johannes,

ich frage mich gerade ob du schon die neuen Begutachtungsrichtlinienkennst. (NBA-Assessement).

Sophie



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johannes
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Beitrag von johannes »

Ja, die sind mir schon bekannt. Aber ich werde sie erst so aufbereiten, dass damit jeder bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, eine Einschätzung zu erstellen, welcher Pflegegrad voraussichtlich gegeben wird. Aber das wird noch eine Weile dauern, weil es ein kompliziertes Verfahren ist.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Nur ganz grob zu den neuen BRI.

Es werden nicht mehr die Einschränkungen als Ausgangsbasis genommen, sondern, was kann der Kunde noch alles selbst erbringen.

Bei völliger Selbstversorgung zum B. gibt es 100 Punkte. Je weniger der Kunde
( Pflegebedürftige kann) um so weniger Punkte gibt es und um so höher wird der Pflegegrad.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Off topic

Aber nach wie vor liegt es im Auge des Betrachters.
- Des MDK-Prüfers -
Bei uns in der Gegend meist die Ehefrau eines niedergelassenen Arztes.
Unter Transparenz stelle ich mir schon etwas anderes vor.
Wenn ich den Prüfbericht anfechte, darf ich anschliessend mit dem Dr. um jede SGB V-Verordnung raufen.
Unter diesen Bedingungen nutzt mir auch ein PSG 2, 3, 4...... nichts.

Analog zu Laborberichten sollte es auch bei den Patientenressourcen einen klar definierten Normbereich geben.



Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Johannes,

Griesuh hat es auf den Punkt gebracht. Aktivierende Pflege ist ab 2017 wohl nicht mehr erwünscht, je immobiler der Klient ist um so höher seine Einstufung. Ich frage mich schon eine Weile wo der Aufschrei der Pflege (Verbände, Organisationen, etc.) bleibt.

sophie



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Sophie, zur Einstufung in eine Pflegestufe hat sich an sich nichts geändert. Jehöher die Immobilität, desso höher die Pflegestufe.
Es wurde lediglich die Betrachtungsweise geändert.
Zur Zeit wird geschaut was kann der Pflegebedürftige nicht mehr alleine ausführen, jeweniger selbst, um so höher die PS.
Nach den neuen BRI wird geschaut was kann er noch selbst an Tätigkeiten ausreichten. Je weniger Tätigkeiten selbst ausgeführt werden können um so höher der Pflegegrad.
Letzendlich hätte man es auch so belassen können.
Sinnvoller wäre gewesen, auch die Hilfeleistungen bei sogenannten Psychosozialen Leistungen mehr zu berücksichtigen


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Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Griesuh,

das ist so nicht richtig!

Bisher war es möglich, wenn jemand noch teilweise selbst gewisse Verrichtungen tun konnte diese unter Anleitung und Beaufsichtigung und teilweiser Übernahme durchführen lassen zu können, dafür gab es mehr Minuten als für die vollständige Übernahme. Dies ist ab 2017 definitiv nicht mehr so



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Sophie, das wäre schön gewesen wenn es so gewesen wäre wie du schreibst.
Das war leider nicht so. ( Ob wohl es in den BRI so beschrieben wurde. jedoch lag diese Entscheidung beim Gutachter.

Nach der neuen BRI soll genau das berücktsichtigt werden. Das sind unter anderm die schon erwähnten psychosozialen Betreuungsleistungen und beaucfsichtigungen, die bisher keinen Eingang in die begutachtung fanden.


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Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Griesuh,

das ist bis heute so, zumindest in den Einrichtungen in denen ich das Einstufungsmanagement betreue.


Ich habe schon 4 BW nach den neuen Richtlinien gerechnet...... Ich denke wir sollten abwarten, welche Dinge es in den neuen Richtlinien rauszuholen gibt.

sophie



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Beitrag von Suse2 »

[quote=""sophie""]Hallo Griesuh,

das ist bis heute so, zumindest in den Einrichtungen in denen ich das Einstufungsmanagement betreue.


Ich habe schon 4 BW nach den neuen Richtlinien gerechnet...... Ich denke wir sollten abwarten, welche Dinge es in den neuen Richtlinien rauszuholen gibt.

sophie[/quote]

ich auch... bin aufs gleiche raus gekommen


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Das ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sage. Bei den Begutachtungen hat sich nichts geändert, man hat dem Kind nur andere Namen verpasst.


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