Pflegeleistungsergänzungsgesetz

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doedl
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Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Beitrag von doedl »

Hallo Leuterle,

wollt einmal den Inhalt des o. g. Gesetzestextes posten, damit jeder weiss, was überhaupt gemeint ist.

"Die neuen Leistungen nach dem "Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz"


Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige bzw. demenzkranke Menschen,

1. die bereits in eine der Pflegestufen 1-3 eingestuft sind,
2. die nicht dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben,
3. auf die wenigstens zwei Kriterien aus dem folgenden Kriterienkatalog zutreffen, wobei mindestens ein Kriterium aus dem Bereich 1. - 9. stammen muss.

Bereich 1. - 9.
1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches ("Weglauftendenz"),
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen,
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation,
5. In Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten,
6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung,
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben,
9. Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus, ,




Bereich 10 13
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen,
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression.

Lieben Gruss

Doedl

http://www.temporaire.info


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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