Notfall

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Inatz
Beiträge: 56
Registriert: Di 19. Okt 2004, 15:02
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RE: Notfall

Beitrag von Inatz »

Hallo Janine,
Du darfst grundsetzlich nicht i.v. spritzen, dass dürfen nur Ärzte, Du darfst es auch nicht im Notfall. Was Du auf jeden Fall darfst, dass ist i.m. spritzen. Med. dürfen nur nach ärztlicher Anordnung verabreicht werden, diese können auch als Bedarfsmedikation verordnet sein.Wir haben in der Schule gelernt, dass ich nur in bestimmten Fällen z.B. bei kachektischen Menschen, die i.m. Injektion ablehnen darf, ansonsten mußt Du spritzen können.



Snoopy77
Beiträge: 369
Registriert: Sa 26. Feb 2005, 21:22

RE: Notfall

Beitrag von Snoopy77 »

Hallo janine,also so ein arzt zu treffen,da beneide ich keinen!! X(!!ärzte sollten eigentlich wissen,wer was spritzen darf.das es immer wieder mediziner gibt die es sich einfach machen und übertragen unangenehme dinge(ihre aufgaben)an die leute weiter die dafür keine ausbildung haben!!!!
wir in unserem kurs bekommen immer wieder eindeutig gesagt,das wir OHNE ÄRZTLICHE ANORDNUNG NICHTS VERABREICHEN DÜRFEN.
und ich habe es grundsätzlich so,dass ich nur das tue,was ich verantworten kann bzw.auch schon alleine machen darf(in der schule gelenrt habe und auch schon im praxis umgesetzt habe).leider aber gibt es immer wieder ärzte,die altenpfleger/Innen nicht mögen und damit auch nicht verstehen warum wir in manchen dingen so handeln wie wir es auch letzendlich tun.ich habe schon oft von den herrn doktoren gehört,dass sie uns als arogant halten.schade ,sehr schade! X(
Dir aber wünsche ich noch viel erfolg und vor allem spass in der altenpflege.
gruss


Glaube an Dich selber und Du schaffst alles was du willst
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andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

RE: Notfall

Beitrag von andrea »

..................so isses, der Arzt hat
sich von diesem Können eigentlich zu überzeugen bevor er das I.m spritzen an dich delegiert.( Das darf nur an eine geeignete Fachkraft geschehen, es reicht nicht aus einfach davon auszugehen dass eine Fachkraft das auch beherrscht) Ich habe einige ausgelernte Altenpfleger sowie auch Krankenschwestern kennengelernt die sich hiebei nicht sicher waren und das auch sagten.
Gruss andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

RE: Notfall

Beitrag von ilios1966 »

Hallo,auch ich bin in derAusbildung,im 2.Jahr.Du kannst das Spritzen oder alle anderen pflegerischen Tätigkeiten jederzeit ablehnen wenn Du Dich nicht in der Lage siehst dies auszuführen.Es muss dann eine examinierte Kraft dies übernehmen die sich sicher fühltDeine Verantwortung und Proffession liegt darin selber zu entscheiden wozu Du Dich kompetent und in der Lage fühlst


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Professionelle Pflege und Notfälle

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

lassen wir die juristische Seite mal außen vor und beschränken uns auf die pflegerische Perspektive.

Jede Pflegefachkraft sollte die grundlegenden Maßnahmen bei Notfällen kennen. Dazu gehören z.B. die Basics, legen eines venösen Zugangs, der Umgang mit den wichtigsten Medikamenten im Notfallbereich, Frühdefibrillation und Assistenz. Das erforderliche Material hat der Träger zur Verfügung zu stellen.

Bei Bewohnern (Patienten) mit Hypoglykämie oder Herzkreislaufstillstand läuft die Zeit. Da geht es nicht um "muss ich einen intravenösen Zugang legen können, sondern aus welchem Grund kann ich es nicht. "

RTW ca. 5 Minuten, NEF noch mal ca. 5 Minuten (hier in Frankfurt, im ländlichen Bereich sieht das wahrscheinlich schlechter aus) und der Bewohner (Patient) stirbt in der Zeit.

Na, wenigstens sind wir im Recht! Hoffentlich tröstet das die Angehörigen!

MfG DH

Zitat:
Es werden mehr Ausreden als Reden gehalten. Aber die Ausreden sind meist brillanter als die Reden. - Unbekannt



andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

RE: Professionelle Pflege und Notfälle

Beitrag von andrea »

Original von Dirk Höffken
Jede Pflegefachkraft sollte die grundlegenden Maßnahmen bei Notfällen kennen. Dazu gehören z.B. die Basics, legen eines venösen Zugangs, der Umgang mit den wichtigsten Medikamenten im Notfallbereich, Frühdefibrillation und Assistenz. Das erforderliche Material hat der Träger zur Verfügung zu stellen.
..............da kann ich nur sagen, ich habe während meiner Ausbildung nicht gelernt venöse Zugänge zu legen. Selbst wenn ich mir soetwas zutrauen würde weil ich im KH damit zu tun hatte, kann ich doch nicht ausführen was ich nicht kann!!!
Den Umgang mit den wichtigsten Medis im Notfall ist schon klar, erste Hilfe Maßnahmen auch- aber mehr nicht!
Gruß andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Ausbildung und Notfälle

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.

1. BLS-, ACLS- bzw. Mega-Code-Training dürfte in allen Suchmaschinen eine Menge Ergebnisse liefern.

2. Im Regelfall sind mehrere Pflegekräfte auf Station. Notruf absetzen bzw. Arzt informieren und dann nach eingeübtem Schema bis der Notarzt bzw. Arzt eintrifft. Letzterer benötigt aber Assistenz von uns. Gut wenn der venöse Zugang liegt und das Pflegepersonal weiß was, wann, wie und warum es etwas zu tun oder zu lassen hat.

3. Die Ausbildung stellt die Grundlage für die Berufsausübung da! Nicht weniger, aber auch nicht mehr!

MfG DH

Zitat:
Ein alter und erfahrener Lotse verliert sein Schiff durch zu große Selbstsicherheit. Ein junger Lotse verliert es aus Unkenntnis und Mangel an Erfahrung. - Daniel Defoe (1660 - 1731), eigentlich Daniel De Foe, englischer Erzähler und Romanschriftsteller, griff mit zahlreichen Pamphleten in aktuell politische und religiöse Auseinandersetzungen ein



Inatz
Beiträge: 56
Registriert: Di 19. Okt 2004, 15:02
Kontaktdaten:

RE: Ausbildung und Notfälle

Beitrag von Inatz »

Hallo Dirk Höffken,
einen venösen Zugang dürfen Altenpfleger nicht legen!!!!!!!!!!!



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Ärztliche Aufgaben

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.

@Fibula
@Fibula
„Mega Code Training hatten wir erst kürzlich. Von venösen Zugang legen war da nix. Nur Güdeltubus und beim normalen Tubus assistieren.“
Bei solchen Trainingsmaßnahmen bleibt hierfür meist keine Zeit. Da das legen eines venösen Zugangs für mich eine Notwendigkeit darstellt, hab ich einen Assistenz- und einen Oberarzt in Beschlag genommen. Hat gut funktioniert. Die beiden hatten am Anfang was zu Lachen. Was will man mehr?
@Inatz
...„einen venösen Zugang dürfen Altenpfleger nicht legen!!!!!!!!!!!“
Das legen eines venösen Zugangs und andere o.g. Maßnahmen sind grundsätzlich die Aufgabe eines Arztes. Unabhängig von Altenpfleger, Krankenpfleger, Arzthelfer oder Rettungsassistent Das sollen sie auch bleiben!!!! Welcher Arzt übernimmt pflegerische Tätigkeiten? Anders sieht es im Notfall aus!

Urteil des AG Koblenz 3 CA 713/93:

Sachverhalt:
Fragliche Übernahme von Aufgaben eines Assistenzarztes, z.B. Wundsekret absaugen, Gefäße koagulieren, Haken halten, Fäden abschneiden und darauf achten, ob Nerven geschädigt werden, durch einen OP-Pfleger.

Entscheidung des Gerichtes:
zwar muss ein Krankenpfleger grundsätzlich ärztlichen Anordnungen nachkommen (bes. in Notfällen), aber das Anweisungsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Die Durchführung der Anordnungen müssen dem Untergebenen möglich und zumutbar sein.

Fazit:
Beim Einsatz des Pflegers bei der OP ist die Übernahme der ärztlichen Tätigkeiten unzumutbar, denn bei "Kunstfehlern" wird der Pfleger zur Verantwortung gezogen. Vorteilhaft: Dienstanweisungen des Krankenhausträgers bzgl. der Tätigkeitsbereiche des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals. Verweigerung: weil Kenntnisse und Fertigkeiten fehlen ist geboten und somit zulässig in Notfällen: bei Einleitung und Durchführung lebensrettender Maßnahmen sind Pflegekräfte im Rahmen des Erforderlichen und ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, auch solche Maßnahmen zu ergreifen, die im Normalfall dem Arzt vorbehalten sind bzw. von seiner Anordnung abhängig sind. Das gilt solange ein Arzt nicht erreichbar ist, z.B. Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen.

MfG DH

Zitat:
Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln. - Unbekannt



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DrRinderwahn
Beiträge: 468
Registriert: So 9. Jan 2005, 21:23
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Beitrag von DrRinderwahn »

Das eigentliche ist das ärztliche Tätigkeiten wie iv spritzen und zugang legen nicht auf uns Pflegenden umgelegt werden können


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