Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Hallo,
Bei uns gibt es nur einen einzigen Ambulanten Dienst im Ort. Andere kommen nicht hier her.
Habe Probleme mit dem Ambulanten Dienst.
Die kommen 5x abends zur kleinen Toilette und 2x morgens zur großen( wird leider nur morgens angeboten)
Die Informationen von denen über die Leistungen und kosten sind dürftig. Zuerst wurde mir wochenlang gesagt es gäbe keinen schriftlich niedergelegten Leistungskatalog, sondern das sei individuell und man könne mir das am Telefon sagen.
Nun habe ich was schriftliches , jedoch ohne Preise.
Heute Morgen war große Toilette, ich bat darum, Mamas Fingernägel mal richtig zu säubern, und eventuell zu kürzen. Die Antwort war, heute sei Feiertag, sowas würde man heute nicht machen.
Soweit ich im Leistungskatalog beim VDEK jedoch nachlesen kann , gehört das zur großen Toilette ( in Baden-Württemberg)
Den Feiertags Zuschlag zahle ich ja auch. Ist das normal so?
Ebenso mit der Lagerung. Meine Mutter hat Deku 3-4 und kann nicht auf dem Rücken liegen. Bezahle ich nicht die spezielle Lagerung extra, wird sie auf dem Rücken liegend zurück gelassen. Ab wann ist eine Seitenlage als spezielle Lagerung einzustufen??
Ein pflegeberatungsgespräch gab es bisher noch nicht. Muss ich mich da selbst drum kümmern ? Eigentlich weis ich nur hier aus dem Forum, das sowas vorgeschrieben ist.
Bei uns gibt es nur einen einzigen Ambulanten Dienst im Ort. Andere kommen nicht hier her.
Habe Probleme mit dem Ambulanten Dienst.
Die kommen 5x abends zur kleinen Toilette und 2x morgens zur großen( wird leider nur morgens angeboten)
Die Informationen von denen über die Leistungen und kosten sind dürftig. Zuerst wurde mir wochenlang gesagt es gäbe keinen schriftlich niedergelegten Leistungskatalog, sondern das sei individuell und man könne mir das am Telefon sagen.
Nun habe ich was schriftliches , jedoch ohne Preise.
Heute Morgen war große Toilette, ich bat darum, Mamas Fingernägel mal richtig zu säubern, und eventuell zu kürzen. Die Antwort war, heute sei Feiertag, sowas würde man heute nicht machen.
Soweit ich im Leistungskatalog beim VDEK jedoch nachlesen kann , gehört das zur großen Toilette ( in Baden-Württemberg)
Den Feiertags Zuschlag zahle ich ja auch. Ist das normal so?
Ebenso mit der Lagerung. Meine Mutter hat Deku 3-4 und kann nicht auf dem Rücken liegen. Bezahle ich nicht die spezielle Lagerung extra, wird sie auf dem Rücken liegend zurück gelassen. Ab wann ist eine Seitenlage als spezielle Lagerung einzustufen??
Ein pflegeberatungsgespräch gab es bisher noch nicht. Muss ich mich da selbst drum kümmern ? Eigentlich weis ich nur hier aus dem Forum, das sowas vorgeschrieben ist.
- Griesuh
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Hallo, was die Kosten und die angebotenen Leistungen anbelangt, gehe auf http://www.aok-pflegedienstnavigator.de ... areservice
Gebe dort den Namen des Pflegedienstes oder die Postleitzahl euerer Stadt ein. Dann geht eine Seite auf, auf der du ambul. PD's siehst. Suche eueren PD aus. Dort klicke auf Kostenkalkulation. Dann geht eine Seite auf, auf der du den Leistungskatalog siehst mit den Leistungskomplexen und den Preisen.
Das geht natürlich nur, wenn der Pflegedienst eine Zulassung zu allen Pflege u. Krankenkassen hat.
Was verstehst du unter Großer Toilette?
Meinst du Große Körperpflege mit Inkoversorgung, Kämmen und oder Rasieren und Hilfe aus dem Bett?
Mund/Zahnpflege ist seit 2013 bestandteil der Großen und oder kleinen Körperpflege und kann nicht ab oder zu gewählt werden.
Die zwischenzeitlichen Hilfen bei den Ausscheidungen nennen sich : Umfangreiche Hilfe bei Auscheidungen. Diese Leistung kann auch abends angeboten werden, genau so wie kleine Körperpflege. Umfangreiche Hilfe b. Ausscheidung darf aber nicht mit Großer oder Kleinerkörperpflege gemeinsam angeboten werden.
Zur Großen Körperpflege gehört auch alle 2 Wochen die Fingernagelpflege. Fußpflege ist nicht inbegriffen. Inbegriffen bei kleiner und Großer Pflege ist auch die Lagerung des pflegebedürftigen.
Die spezialle Lagerung ist dann abrechenbar, wenn extra anfahrten erfolgen um eine Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln durch zuführen, da Angehörige die Lagerung, warum auch immer , nicht hinbekommen. Hier könntet ihr Geld sparen, ebenso wie bei der zwischenzeitlichen Umfangreichen Hilfe b. Ausscheidung, wenn ihr die zwischenzeitlichen Lagrungen und Inkoversorgungen selbst ausführen würdet.
Jeder ambul. Pflegedienst ist vertraglich verpflichtet einen Pflegevertrag mit dem Pflegebedürftigen abzuschließen und ein Kostenvoranschlag ist bestandteil dieses Vertrages.
Was verstehst du unter einem Pflegeberatungsgespräch?
Das bedeutet an sich, dass ein Pflegedienst nach dem § 37.3 SGB X je nach Pflegestufe, in 1 u. 2 - einmal pro Halbjahr und in PS 3 , einmal im Quartal einen Pflegeberatungsbesuch ausführen muss und dieser Pflegeberatungsbesuch ist der Pflegekasse nach zu weisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Den braucht ihr aber nicht, da ja ein ambulanter Pflegedienst bei euch die Pflege erbringt. ( sofern er überhaupt eine Zulassung zu den Pflege und Krankenkassen hat) Hat der PD keine Zulassung, dann müsst ihr euch in der Tat um so einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI selbst bemühen und einen zugelassenen ambul. PD suchen.
Du meinst mit diesem Pflegebratungsgespräch, sicherlich das Erstgespräch zur Erfassung des erforderlichen Pflegebedarfes.
Dieses Erstgespräch dient zur Ermittlung des Pflegebedarfes und zur Festlegung der von euch eingekauften Leistungen, denn daraus leitet sich dann der Kostenvoranschlag ab. Die tatsächlichen Kosten können jedoch variieren, wegen Anzahl der Monatstage, und der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Ihr solltet dirngenst ein Gespräch mit der dortigen Pflegedienstleitung suchen.
Fruchtet das nicht, so meldet dies der zuständigen Pflegekasse, dass der PD z. B. keinen Pflegevertrag und Kostenvoranschlag erstellt und kein Erstgespräch durchgeführt hat. Auch könnt ihr die Merkwürdige Ansicht zu den Leistungskomplexen des Pflegedienstes bei der Pflegekasse beanstanden.
Die bekommen dann ratzfatz auf die Finger geschaut.
Sorry, wenn ich das jetzt sage: was du hier beschreibst, stimmt aber mit deiner anderen Frage auf die ich dir geantwortet habe nicht über ein.
Hier schreibst du es kommt der PD 7 x tgl. Im anderen Beitrag schreibst du dass du alleine Pflegst.
ja was denn nun?
Gebe dort den Namen des Pflegedienstes oder die Postleitzahl euerer Stadt ein. Dann geht eine Seite auf, auf der du ambul. PD's siehst. Suche eueren PD aus. Dort klicke auf Kostenkalkulation. Dann geht eine Seite auf, auf der du den Leistungskatalog siehst mit den Leistungskomplexen und den Preisen.
Das geht natürlich nur, wenn der Pflegedienst eine Zulassung zu allen Pflege u. Krankenkassen hat.
Was verstehst du unter Großer Toilette?
Meinst du Große Körperpflege mit Inkoversorgung, Kämmen und oder Rasieren und Hilfe aus dem Bett?
Mund/Zahnpflege ist seit 2013 bestandteil der Großen und oder kleinen Körperpflege und kann nicht ab oder zu gewählt werden.
Die zwischenzeitlichen Hilfen bei den Ausscheidungen nennen sich : Umfangreiche Hilfe bei Auscheidungen. Diese Leistung kann auch abends angeboten werden, genau so wie kleine Körperpflege. Umfangreiche Hilfe b. Ausscheidung darf aber nicht mit Großer oder Kleinerkörperpflege gemeinsam angeboten werden.
Zur Großen Körperpflege gehört auch alle 2 Wochen die Fingernagelpflege. Fußpflege ist nicht inbegriffen. Inbegriffen bei kleiner und Großer Pflege ist auch die Lagerung des pflegebedürftigen.
Die spezialle Lagerung ist dann abrechenbar, wenn extra anfahrten erfolgen um eine Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln durch zuführen, da Angehörige die Lagerung, warum auch immer , nicht hinbekommen. Hier könntet ihr Geld sparen, ebenso wie bei der zwischenzeitlichen Umfangreichen Hilfe b. Ausscheidung, wenn ihr die zwischenzeitlichen Lagrungen und Inkoversorgungen selbst ausführen würdet.
Jeder ambul. Pflegedienst ist vertraglich verpflichtet einen Pflegevertrag mit dem Pflegebedürftigen abzuschließen und ein Kostenvoranschlag ist bestandteil dieses Vertrages.
Was verstehst du unter einem Pflegeberatungsgespräch?
Das bedeutet an sich, dass ein Pflegedienst nach dem § 37.3 SGB X je nach Pflegestufe, in 1 u. 2 - einmal pro Halbjahr und in PS 3 , einmal im Quartal einen Pflegeberatungsbesuch ausführen muss und dieser Pflegeberatungsbesuch ist der Pflegekasse nach zu weisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Den braucht ihr aber nicht, da ja ein ambulanter Pflegedienst bei euch die Pflege erbringt. ( sofern er überhaupt eine Zulassung zu den Pflege und Krankenkassen hat) Hat der PD keine Zulassung, dann müsst ihr euch in der Tat um so einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI selbst bemühen und einen zugelassenen ambul. PD suchen.
Du meinst mit diesem Pflegebratungsgespräch, sicherlich das Erstgespräch zur Erfassung des erforderlichen Pflegebedarfes.
Dieses Erstgespräch dient zur Ermittlung des Pflegebedarfes und zur Festlegung der von euch eingekauften Leistungen, denn daraus leitet sich dann der Kostenvoranschlag ab. Die tatsächlichen Kosten können jedoch variieren, wegen Anzahl der Monatstage, und der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Ihr solltet dirngenst ein Gespräch mit der dortigen Pflegedienstleitung suchen.
Fruchtet das nicht, so meldet dies der zuständigen Pflegekasse, dass der PD z. B. keinen Pflegevertrag und Kostenvoranschlag erstellt und kein Erstgespräch durchgeführt hat. Auch könnt ihr die Merkwürdige Ansicht zu den Leistungskomplexen des Pflegedienstes bei der Pflegekasse beanstanden.
Die bekommen dann ratzfatz auf die Finger geschaut.
Sorry, wenn ich das jetzt sage: was du hier beschreibst, stimmt aber mit deiner anderen Frage auf die ich dir geantwortet habe nicht über ein.
Hier schreibst du es kommt der PD 7 x tgl. Im anderen Beitrag schreibst du dass du alleine Pflegst.
ja was denn nun?
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 16. Mai 2016, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Sie kommen ein Mal pro Tag, den Rest mache ich selbst. So hatte ich das gemeint
- Griesuh
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
So wie du geschrieben hast :
Du meinst sicherlich sie kommen 2 x wtl. zur Großen Pflege und 5 x wtl. zur Erbringung von umfangreicher Hilfe bei Ausscheidunge vorbei.
Das wäre die bessere Formulierung gewesen.
Übrigens kann die große Körperpflege auch abends erbracht werden.
Nachtrag: Die erhöhte Hausbesuchspauschale hat nichts mit den Inhalten der Leistungskomplexe zu tun. Die Preise und Inhalte der Leistungskomplexe sind immer gleich.
Nur die HP erhöht sich an SA/SO, Feiertagen und zur Nacht. Das ist der Ausgleich für die Zuschläge für die Mitarbeiter.
Hört sich das aber so an, als käme der PD 7 x tgl. vorbei.Habe Probleme mit dem Ambulanten Dienst.
Die kommen 5x abends zur kleinen Toilette und 2x morgens zur großen( wird leider nur morgens angeboten)
Du meinst sicherlich sie kommen 2 x wtl. zur Großen Pflege und 5 x wtl. zur Erbringung von umfangreicher Hilfe bei Ausscheidunge vorbei.
Das wäre die bessere Formulierung gewesen.
Übrigens kann die große Körperpflege auch abends erbracht werden.
Nachtrag: Die erhöhte Hausbesuchspauschale hat nichts mit den Inhalten der Leistungskomplexe zu tun. Die Preise und Inhalte der Leistungskomplexe sind immer gleich.
Nur die HP erhöht sich an SA/SO, Feiertagen und zur Nacht. Das ist der Ausgleich für die Zuschläge für die Mitarbeiter.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 17. Mai 2016, 07:02, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Ich tippe mal auf 5 mal pro Woche kleine Pflege abends und eben 2 mal wöchentlich große Pflege morgens...
"Toilette machen" kann auch einfach eine Bezeichnung für sich zurechtmachen sein...dürfte in dieser Bedeutung aber ein Frauenbegriff sein
"Toilette machen" kann auch einfach eine Bezeichnung für sich zurechtmachen sein...dürfte in dieser Bedeutung aber ein Frauenbegriff sein
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Sorry , das ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt habe. Sie kommen 1 x pro Tag. Große Toilette wird nur morgens angeboten wurde mir am Telefon gesagt. Und das Wort Toilette stammt vom ambulanten Dienst, das hab ich mir nicht ausgedacht. Also kein Frauen Begriff��
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Off-Topic:
Toilette machen kommt vom Toilettentisch - also dem Schminktischchen - ist aber halt veraltet
Wie Griesuh schon sagte, du hättest mit Vertragabschluss auch ein Angebot über die zu erwartenden Kosten erhalten müssen.Toilette machen kommt vom Toilettentisch - also dem Schminktischchen - ist aber halt veraltet
Lagern ist entweder in der großen Grundpflege mit drin oder kann auch eine extra Leistung sein bei der kleinen Pflege. Das ist aber dann keine "spezielle" Lagerung. Entweder man lagert jemdanden oder man tut es nicht - speziell ist daran gar nix.
Kleine Pflege abends mit Gesicht, Hände, Intimbereich und umkleiden ist so üblich. Wir machen das auch nicht anders - allerdings würde ich bei Bedarf auch an einem Feiertag die Fingernägel säubern...und manchmal duschen wir auch sonntags - aber das ist dann die Ausnahme.
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Spezielles lagern ist wohl eine eigenständige Leistung. Habe das auch beim VDEK für Baden-Württemberg nachgelesen.
Wobei ich in diesem Fall nicht weis, was unter speziell gemeint ist.
Die Lagerung kostet jedesmal 5,56€
Wobei ich in diesem Fall nicht weis, was unter speziell gemeint ist.
Die Lagerung kostet jedesmal 5,56€
- Griesuh
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
sabine, es gibt in der Tat den Leistungskomplex: spezielle Lagerung.
Das beinhaltet jedoch, nicht nur nach links oder rechts drehen, sondern Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln vornehmen.
Lese einmal hier dieses Beispiel:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... .html#ue37
und dort unter Punkt Punkt 3.7
Diese Leistungskomplexe können sich inhaltlich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Das beinhaltet jedoch, nicht nur nach links oder rechts drehen, sondern Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln vornehmen.
Lese einmal hier dieses Beispiel:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... .html#ue37
und dort unter Punkt Punkt 3.7
Diese Leistungskomplexe können sich inhaltlich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Hallo,
Ich hatte heute einen Termin bei der PDL.
Thema u.a. Kleine Toilette...
Die beinhaltet eine Teilwaschung. In unseren Falle nur Intimbereich.
Gesicht , Hände und Zähne würden da nicht drunter fallen.
Ist das tatsächlich so ??
Danke und Grüße
Ich hatte heute einen Termin bei der PDL.
Thema u.a. Kleine Toilette...
Die beinhaltet eine Teilwaschung. In unseren Falle nur Intimbereich.
Gesicht , Hände und Zähne würden da nicht drunter fallen.
Ist das tatsächlich so ??
Danke und Grüße
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- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Das kann ich so nicht bestätigen.
Kleine Toilette beeinhaltet:
An und Auskleiden
Hautpflege
Mund und Zahnpflege,Zahnprothesenpflege, einschließlich Soor und Parotitisprophylaxe
Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
Transfer aus dem Bett/ins Bett
Bett machen/richten
Lass dir die Module/ Leistungspakete von der Pflegekasse zuschicken. Ich kann nicht verstehen ,wie die verantwortliche Pflegefachkraft dieses Pflegedienstes zu solch unqualifizierten Aussagen kommt.
Oder die PDL verwechselt das Leistungspaket M2 mit M4 ( Hilfe b. Ausscheidungen). Bei M4 würde tatsächlich nur der Intimbereich gewaschen werden ohne Gesicht ,Hände und Zähne und wäre auch billiger.
Kleine Toilette beeinhaltet:
An und Auskleiden
Hautpflege
Mund und Zahnpflege,Zahnprothesenpflege, einschließlich Soor und Parotitisprophylaxe
Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
Transfer aus dem Bett/ins Bett
Bett machen/richten
Lass dir die Module/ Leistungspakete von der Pflegekasse zuschicken. Ich kann nicht verstehen ,wie die verantwortliche Pflegefachkraft dieses Pflegedienstes zu solch unqualifizierten Aussagen kommt.
Oder die PDL verwechselt das Leistungspaket M2 mit M4 ( Hilfe b. Ausscheidungen). Bei M4 würde tatsächlich nur der Intimbereich gewaschen werden ohne Gesicht ,Hände und Zähne und wäre auch billiger.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Do 19. Mai 2016, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Nein, das wurde nicht verwechselt. Ich hatte einen Termin, da ich gewisse Dinge ansprechen wollte, die nicht so sind wie ich es mir vorstelle.
Die letzen Tage wurde nur Intimbereich gewaschen. Ich selbst hab es nicht bemerkt da ich nicht mit im Zimmer bin. Hab dann Zahnbürste usw kontrolliert. Alles trocken. Und diese Aussage bekam ich dazu dann heute ! Kleine Toilette=M2= Teilwäsche. Nur Intimbereich, das Gesicht und so könne ich ja selbst machen.
Die letzen Tage wurde nur Intimbereich gewaschen. Ich selbst hab es nicht bemerkt da ich nicht mit im Zimmer bin. Hab dann Zahnbürste usw kontrolliert. Alles trocken. Und diese Aussage bekam ich dazu dann heute ! Kleine Toilette=M2= Teilwäsche. Nur Intimbereich, das Gesicht und so könne ich ja selbst machen.
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- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Dann musst du eben darauf bestehen, das die Pflegeleistung die von euch gebucht wurde und auch bezahlt wird durchgeführt wird. Zu M2 gehört unter anderem mehr an Leistung als nur den Intimbereich zu waschen, siehe meine obige Ausführung.
Konfrontiere doch die PDL mit den Hinweisen die du hier in diesem Forum erhalten hast. Wenn sie darauf nicht reagiert dann suche dir einen anderen Pflegedienst.
Konfrontiere doch die PDL mit den Hinweisen die du hier in diesem Forum erhalten hast. Wenn sie darauf nicht reagiert dann suche dir einen anderen Pflegedienst.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Do 19. Mai 2016, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
- Griesuh
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Alexandra, deine Aussage ob das Inhalt der Kleinen Körperpflege ist, hängt von den Verträgen ab, die der ambul. PD mit der Pflegekasse abgeschlossen hat und zum anderen sind die Inhalte Bundesland unterschiedlich geregelt.
Um hier helfen zu können, muss sich die Fragestellerin den Leistungskatalog ihres Bundeslandes mit dem aktuellen Vertrag des Pflegedienstes zeigen lassen.
Kommt sie über den Pflegedienst nicht weiter, soll sie bei der Zuständigen Pflegekasse anrufen und sich den entsprechenden Leistungskatalog zusenden lassen.
( oder im Internet schauen, wie ich schon einmal schrieb unter
[url]http://www.aok-pflegedienstnavigator...le=careservice[/url]
Gebe dort den Namen des Pflegedienstes oder die Postleitzahl euerer Stadt ein.
Dann geht eine Seite auf, auf der du ambul. PD's siehst. Suche eueren PD aus.
Dort klicke auf Kostenkalkulation. Dann geht eine Seite auf, auf der du den Leistungskatalog siehst mit den Leistungskomplexen .)
Denn so kommen wir hier nicht weiter.
Hier als Anlage der Leistungskatalog Baden-Württemberg stand 2003: http://www.syspra.de/fileadmin/Verguetu ... emberg.pdf
Um hier helfen zu können, muss sich die Fragestellerin den Leistungskatalog ihres Bundeslandes mit dem aktuellen Vertrag des Pflegedienstes zeigen lassen.
Kommt sie über den Pflegedienst nicht weiter, soll sie bei der Zuständigen Pflegekasse anrufen und sich den entsprechenden Leistungskatalog zusenden lassen.
( oder im Internet schauen, wie ich schon einmal schrieb unter
[url]http://www.aok-pflegedienstnavigator...le=careservice[/url]
Gebe dort den Namen des Pflegedienstes oder die Postleitzahl euerer Stadt ein.
Dann geht eine Seite auf, auf der du ambul. PD's siehst. Suche eueren PD aus.
Dort klicke auf Kostenkalkulation. Dann geht eine Seite auf, auf der du den Leistungskatalog siehst mit den Leistungskomplexen .)
Denn so kommen wir hier nicht weiter.
Hier als Anlage der Leistungskatalog Baden-Württemberg stand 2003: http://www.syspra.de/fileadmin/Verguetu ... emberg.pdf
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Das habe ich bereits alles gemacht. Pflegekasse hat gesagt ich soll das mit dem ambulanten Dienst klären, sie können mir da nicht helfen.
Mdk sagt dazu auch nicht viel , außer das es halt eben nirgends definiert ist,
Was eine Teilwäsche beinhaltet, das legt der ambulante Dienst selbst fest.
Und die wiederum sagen halt kleine Toilette nur Intimbereich
Mdk sagt dazu auch nicht viel , außer das es halt eben nirgends definiert ist,
Was eine Teilwäsche beinhaltet, das legt der ambulante Dienst selbst fest.
Und die wiederum sagen halt kleine Toilette nur Intimbereich
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- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
[QUOTE=Griesuh;179343]Alexandra, deine Aussage ob das Inhalt der Kleinen Körperpflege ist, hängt von den Verträgen ab, die der ambul. PD mit der Pflegekasse abgeschlossen hat und zum anderen sind die Inhalte Bundesland unterschiedlich geregelt.
Das ist klar, das die Inhalte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Die Fragestellerin und ich kommen aber aus Baden Würrtenberg. Dort ist die kleine Toilette so definiert wie ich oben ausgeführt habe.
Das ist klar, das die Inhalte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Die Fragestellerin und ich kommen aber aus Baden Würrtenberg. Dort ist die kleine Toilette so definiert wie ich oben ausgeführt habe.
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- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
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AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
Alexandra. Hast du den von mir eingestellten Link gelesen?
Diese Frage geht auch an die Tread eröffnerin.
In diesem Link, den ich gefunden habe, erscheint eine Leistungsbeschreibung zu den SGB XI Leistungen der einzelnen Leistungsklassen.
Dort ist genau aufgeführt was eine kleine Körperpflege in BW enthält.
Bubba, wie ich schon schrieb, reagiert der MDK nicht auf private Anfragen.
Und die Aussage des MDK, dass die Inhalte nirgends definiert seinen, kann so nicht stimmen.Die Pflegekasse drückt sich um eine Auskunft, den Leistungskatalog hätten sie dir schicken müssen.
Ich verstehe bald nicht mehr dieses herumgediskutiere über die Inhalte des LK Kleine Pflege.
Mein Link zeigt eindeutig was in BW zu8r kleinen Körperpflege dazu gehört.
Bubba, öffne den Link, drucke das Teil aus und halte es der PDL des ambul. Pflegedienstes unter die Nase.
Jeder ambul. Pflegedienst in BW hat die Inhalte des jeweiligen Leistungskomplexes zu erfüllen. Das ist vertraglich gereglet.
Da hat der Pflegedienst nichts mehr selbst zu entscheiden, bis auf die Dauer der Ausführung.
Sorry für die härteren Worte.
Bubba, du hast jetzt so viel Hilfe und Infos erhalten, dass du nun mal in die Pötte kommen musst um das zu regeln. Wir können das für dich nicht.
Diese Frage geht auch an die Tread eröffnerin.
In diesem Link, den ich gefunden habe, erscheint eine Leistungsbeschreibung zu den SGB XI Leistungen der einzelnen Leistungsklassen.
Dort ist genau aufgeführt was eine kleine Körperpflege in BW enthält.
Bubba, wie ich schon schrieb, reagiert der MDK nicht auf private Anfragen.
Und die Aussage des MDK, dass die Inhalte nirgends definiert seinen, kann so nicht stimmen.Die Pflegekasse drückt sich um eine Auskunft, den Leistungskatalog hätten sie dir schicken müssen.
Ich verstehe bald nicht mehr dieses herumgediskutiere über die Inhalte des LK Kleine Pflege.
Mein Link zeigt eindeutig was in BW zu8r kleinen Körperpflege dazu gehört.
Bubba, öffne den Link, drucke das Teil aus und halte es der PDL des ambul. Pflegedienstes unter die Nase.
Jeder ambul. Pflegedienst in BW hat die Inhalte des jeweiligen Leistungskomplexes zu erfüllen. Das ist vertraglich gereglet.
Da hat der Pflegedienst nichts mehr selbst zu entscheiden, bis auf die Dauer der Ausführung.
Sorry für die härteren Worte.
Bubba, du hast jetzt so viel Hilfe und Infos erhalten, dass du nun mal in die Pötte kommen musst um das zu regeln. Wir können das für dich nicht.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
AW: Leistungen ambulanter Dienst Baden-Württemberg
So ist es Griesuh, dem kann man nichts mehr hinzufügen.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Sa 28. Mai 2016, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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